Neueste Meldungen aus dem Schwimmverband NRW e.V.

Aktualisierung der Bestenliste
Stand: 10.10.2025
Bestenliste 2025
Die aktuellsten Fassungen der Bestenlisten sind online verfügbar. Weitere Aktualisierungen für das Jahr 2025 folgen in den nächsten Wochen. Wir bitten alle, Vereinsvertreter die an den Bestenlisten interessiert sind, eventuelle Fehler per E-Mail zu melden. (Hinweis: Fehlende Protokolle, die zugesendet werden, nur in DSV7-Format, kein PDF!)
Hier geht es zu den Bestenlisten des Schwimmverbandes NRW.

Foto (C) Landessportbund NRW | Andrea Bowinkelmann
Aqua Fitness in OWL & im Ruhrgebiet, KaRi-Ausbildungen in ganz NRW
Die Schwimmbezirke bieten zahlreiche Aus- & Fortbildungen an.
Die Qualifizierungsangebote des Schwimmverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. sind unter www.schwimmverband.nrw/qualifizierung zu finden. Die Lehrgänge für das nächste Jahr werden voraussichtlich Mitte November veröffentlicht.
Die sieben Schwimmbezirke des Schwimmverbandes NRW bieten ebenfalls zahlreiche Aus- und Fortbildungen an. Bei vielen Angeboten dieses Jahr gibt es noch freie Plätze:
Schwimmbezirk Aachen: https://schwimmbezirkaachen.de/fortbildungen/
Hier werden aktuell Fortbildungen für Wettkampfrichter*innen im Schwimmen angeboten.
Schwimmbezirk Mittelrhein: https://schwimmmit.de/lehrgaenge
Aktuell bietet der Schwimmbezirk Mittelrhein erstmalig das Basismodul für Teilnehmer*innen über 50 Jahre an. Darüber hinaus gibt es bei der Zertifikatsausbildung zum/zur Schwimmlehrerassistent*in noch freie Plätze. Es lohnt sich, einen Blick in die Lehrgangsübersicht zu werfen - zeahlreiche Fortbildungen zu unterschiedlichen Themen machen das letzte Quartal interessant.
Schwimmbezirk Nordwestfalen: https://www.sbnw.de/de/schwimmen/lehrgaenge/
Nicht nur das Basismodul 2025, sondern auch schon das Basismodul 2026 ist ausgeschrieben!
Schwimmverband Ostwestfalen-Lippe: https://www.svowl.de/pages/lehrgaenge.php
Am 22. und 23. November findet in Oelde die Ausbildung für Ansprechpersonen zum Schutz vor Gewalt im (Schwimm-) Sport statt. Der Schwimmverband Ostwestfalen-Lippe hat ebenfalls bereits einen Lehrgang für das Jahr 2026 ausgeschrieben: "Aquafit(ness) intensiv ins neue Jahr" am 10. und 11. Januar 2026 in Neesen.
Schwimmbezirk Rhein-Wupper: https://www.sbrw.de/de/qualifizierung-und-bildung/
Hier finden wir zahlreiche Aus- und Fortbildungen für Wettkampfrichter*innen im Schwimmen.
Schwimmbezirk Ruhrgebiet: https://bezirkruhrgebiet.de/de/breitensport/breitensport-lehrg%C3%A4nge
Am 15. November findet die Aqua Night in Oberhausen statt. Ein Lehrgang zum Anfängerschwimmen im Januar ist ebenfalls ausgeschrieben.
Schwimmverband Südwestfalen: https://www.svsuedwestfalen.de/de/qualifizierung-und-bildung/
Hier gibt es freie Plätze bei der Neuausbildung von Auswerter*innen und Protokollführer*innen im Schwimmen, sowie bei der Fortbildung für Wettkampfrichter*innen im Schwimmen.

Mobile Schwimmcontainer – eine Lösung des Problems?
DSV und SV NRW positionieren sich zum Einsatz mobiler Schwimmcontainer und deren Mehrwert
Die Zahl sicher schwimmender Kinder in Deutschland sinkt seit Jahren dramatisch. Hauptursache ist der Mangel an wohnortnahen Wasserflächen. Dieses strukturelle Problem lässt sich nicht durch punktuelle Maßnahmen allein beheben, sondern erfordert eine langfristige Strategie und klare politische Entscheidungen. Mit den seit 2023 eingesetzten mobilen Schwimmcontainern – in Nordrhein-Westfalen (NRW) unter anderem mit dem „Narwali“ – war ein sehr zu begrüßender innovativer Ansatz zur Abhilfe entstanden. Der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) und auch dessen größter Landesschwimmverband in Nordrhein-Westfalen (SV NRW) unterstützen diese Initiative als sichtbares Signal gegen den Schwimmbadmangel. Beide Dachorganisationen sehen darin aber nur einen ersten Schritt, nicht die Lösung.
„Der Schwimmverband NRW hat – unterstützt von der ,Stiftung RTL – Wir helfen Kindern!‘ – 2023 und 2024 an diversen Grundschulen in NRW eine eigene Lösung betrieben. Auch wenn hier Hunderten von Kindern mit viel Spaß das Element Wasser und schwimmerische Grundfertigkeiten nahegebracht wurden, gelangten wir nach Abschluss des Projektes zu der Erkenntnis, dass die eigenen Ressourcen unter Abwägung des Erfolges an anderer Stelle sinnvoller investiert sind“, so Frank Rabe, Geschäftsführer des SV NRW.
Fachliche Bewertung der Bäderallianz: Mobile Container ersetzen nicht umfassende Schwimmausbildung in dafür geeigneten Wasserflächen
Inzwischen hat nun auch die „Bäderallianz Deutschland“, der Zusammenschluss aller relevanten Organisationen der deutschen Bäderlandschaft, eine fundierte fachliche Bewertung mobiler Schwimmcontainer vorgelegt, die diese Erfahrungen und Beobachtungen widerspiegelt. Diese Position teilen DSV und SV NRW ausdrücklich und möchten sie in den Kontext der bundesweiten Schwimmlandschaft einordnen. Natürlich ist den Verantwortlichen der beteiligten Verbände bewusst, dass mobile Container gerade in NRW mit erheblicher öffentlicher Förderung unterstützt wurden und werden. Dies unterstreicht den politischen Willen zur Lösung der Schwimmfähigkeitsproblematik und macht die strukturellen Herausforderungen im Bereich der Schwimmausbildung sichtbar.
„Als Fachverbände sehen wir unsere Verantwortung allerdings auch darin, die Potenziale und Grenzen dieser mobilen Lösungen transparent zu bewerten und gleichzeitig konstruktive Wege für eine nachhaltige Verbesserung der Schwimmausbildung aufzuzeigen. Mobile Schwimmcontainer können einen wertvollen ersten Baustein im Mosaik der Schwimmförderung darstellen – sie ersetzen jedoch nicht die notwendige systematische und umfassende Schwimmausbildung in dafür geeigneten Wasserflächen“, betont der DSV-Vorstandsvorsitzende Jan Pommer.
Forderung: Ab 2035 soll jedes Kind nach der Grundschule sicher schwimmen können
Das primäre Ziel der Schwimmverbände (und auch der Kultusministerkonferenz) sei nämlich unverändert: Jedes Kind soll die Möglichkeit erhalten, sicher schwimmen zu lernen. „Wir fordern in Anlehnung an den Deutschen Schwimmbadplan, dass ab 2035 jedes Kind nach der Grundschule sicher schwimmen kann“, betont Pommer. „Mobile Container können gern dazu beitragen, den wichtigen ersten Kontakt zum Wasser zu ermöglichen. Die entscheidende Frage bleibt jedoch, wie wir Anschlussperspektiven schaffen, die aus der ersten Wassergewöhnung eine vollständige und sichere Schwimmfähigkeit entwickeln.“
Container schaffen zusätzlichen Wasserkontakt, insbesondere an Schulen ohne Zugang zu Schwimmbädern. Sie erleichtern die Wassergewöhnung in vertrauter Umgebung, senken Hemmschwellen und können den Grundstein für eine spätere Ausbildung legen. Als niedrigschwelliges Zusatzangebot haben sie also ihren Wert. Das hat auch NRW-Staatssekretärin Andrea Milz stets hervorgehoben.
Mobile Container dürfen nicht als Ersatzlösung gesehen werden
Container stoßen aber auch an strukturelle Grenzen. Die Kapazitäten sind eng begrenzt, Gruppenunterricht ist kaum möglich. Eine vollständige Ausbildung bis zum Schwimmabzeichen kann in Containern nicht stattfinden. Das zentrale Problem bleibt die fehlende Anschlussfähigkeit: Ohne garantierte Übergänge in Lehrschwimmbecken oder Hallenbäder bleibt der Nutzen dieser Projekte auf eine erste Wassergewöhnung beschränkt.
Deswegen beziehen DSV und SV NRW eindeutig Position. „Als Schwimmverbände ist unser Auftrag klar: Wir wollen sichere Schwimmerinnen und Schwimmer ausbilden. Das gelingt nur durch eine vollständige, methodisch aufeinander aufbauende Ausbildung in geeigneten Wasserflächen. Mobile Container können hier ergänzend wirken, ersetzen aber keine nachhaltige Infrastruktur“, so Frank Rabe. „Aus dieser Erkenntnis heraus erfolgt nun auch der Hinweis an die Politik: Container dürfen nicht als Ersatzlösung missverstanden werden. Sie können kurzfristig helfen, verdeutlichen aber zugleich die strukturellen Defizite im Bäderbereich.“
Der DSV und seine Landesverbände fordern daher:
- Investitionen in Sanierung und Neubau von Schwimmbädern, um eine flächendeckende Schwimmausbildung zu sichern.
- Verbindliche Gesamtkonzepte für Kommunen: Container-Einsätze müssen immer durch garantierte Anschlusskurse in regulären Bädern ergänzt werden.
Langfristige Finanzierungsstrategien von Bund, Ländern und Kommunen, die den tatsächlichen Bedarf an Schwimmflächen decken.
Text: DSV/SV NRW
Freie Plätze: Schwimmlehrerassistent*in
Präsenztage 08., 09. & 15.11. in Köln
Bei der Zertifikatsausbildung zum/zur Schwimmlehrerassistent*in in Köln gibt es noch freie Plätze. Die Termine sind wie folgt:
- 24.10. – 07.11.2025 eLearning
- 04.11.2025, 17:00 – 20:15 Uhr Online-Meeting
- 08. & 09.11.2025, jeweils 10:00 – 16:15 Uhr: Präsenztag 1 & 2
- 15.11.2025, 10:00 – 17:00 Uhr: Präsenztag 3
Diese Zertifikatsausbildung war ursprünglich nur für Teilnehmer*innen mit Migrationshintergrund und/oder Fluchtgeschichte. Da es jedoch noch freie Plätze gibt, können sich nun auch Teilnehmer*innen ohne Migrationshintergrund und/oder Fluchtgeschichte anmelden.
Neben dem eLearning und dem Online-Meeting umfasst diese Zertifikatsausbildung drei Präsenztage in Köln, die aber jeweils etwas kürzer sind.
Alle Interessierten, welche die Zertifikatsausbildung zum/zur Schwimmlehrerassistent*in absolvieren möchten und bei denen die Termine passen, können sich gerne anmelden.
Teilnahmevoraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre (mit Ausnahme und nach Rücksprache 15 Jahre)
- Schwimmfähigkeit mind. entspr. DSA Bronze
- ausgefüllter & unterschriebener Ehrenkodex
Anmeldung: https://community.schwimmausbildung.nrw/evewa4/app_seminaranmeldung?reihe=723&id=653

Folgender Verein ist mit sofortiger Wirkung Mitglied im Schwimmverband NRW und im zuständigen Schwimmbezirk/-verband:
Velberter Sportgemeinschaft e. V.
VKZ: 1208084
Schwimmbezirk Rhein-Wupper
Geschäftsstelle: Am Sportzentrum 1, 42551 Velbert
E-Mail: info@velberter-sg.de

v.l.n.r. Gabriele Kaletzke, Celine Niewind, Monika Storchmaier, Bruno Hohr, Frank Rabe, Monja Müller, Yvonne Niewind, Cara Niewind
ESV 1925 Horrem e.V. rezertifiziert
100 Jahre & viel Qualität
Die Schwimmabteilung des ESV 1925 Horrem e.V. wurde am 27. September 2025 mit den Qualitätssiegeln SchwimmGut und SchwimmAktiv rezertifiziert.
Im Mehrspartenverein ESV 1925 Horrem e.V. werden u.a. Sportkegeln, Tischtennis, Wandern und Radsport angeboten. Die Schwimmabteilung war bereits als SchwimmGut-Schwimmschule und als SchwimmAktiv-Verein zertifiziert. Nun stand die Rezertifizierung an, die der Verein mit Bravour gemeistert hat.
Nachdem der Verein dieses Jahr das 100jährige Bestehen feiern konnten, stellten die Übungsleiter*innen die hohe Qualität im Anfängerschwimmbereich einmal mehr unter Beweis. Mit einem durchdachten Konzept, kleinen Schwimmgruppen und ausgebildeten Übungsleiter*innen konnte der Verein natürlich beim SchwimmGut-Siegel punkten. Darüber hinaus punktete der Verein auch in den Bereichen Gesundheit, Veranstaltungen, Gesellschaft und Ausbildung. Keine Frage, dass der ESV 1925 Horrem e.V. auch wieder als SchwimmAktiv-Verein ausgezeichnet wurde.
Die Übergabe der Urkunden, Plaketten und des Bildungsgutscheins erfolgte am 27. September 2025 durch den Genrealsekretär des Schwimmverbandes NRW, Frank Rabe.
auf dem Foto:
- Gabriele Kaletzke – Jugendwartin
- Celine Niewind (mit der SchwimmGut Urkunde) - Schwimmlehrerassistentin
- Bruno Hohr – Sprecher Vorstand
- davor steht Monika Storchmaier – Vorstand Finanzen
- Monja Müller – Leitung Schwimmschule und Vorstand
- Cara Niewind SLA und dahinter Yvonne Niewind – Trainerassistentin
Bereits über 400 zertifizierte Schwimmlehrerassistent*innen und Schwimmlehrer*innen dieses Jahr
Freie Plätze in Hövelhof und Köln
Die Bilanz nach drei Quartalen sieht erwartbar gut aus: In neun Monaten wurden dieses Jahr im Schwimmverband Nordrhein-Westfalen knapp 300 Schwimmlehrerassistent*innen und mehr als 100 Schwimmlehrer*innen ausgebildet und zertifiziert.
Bisher fanden im Jahr 2025 mehr als 30 Zertifikatsausbildungen in diesem Bereich statt. Aktuell laufen sieben Zertifikatsausbildungen, bei denen die Teilnehmer*innen schon mit dem eLearning gestartet haben, die Präsenztage aber in den nächsten Wochen erst stattfinden. Zusätzlich starten im letzten Quartal weitere zehn Zertifikatsausbildungen zum/zur Schwimmlehrerassistent*in oder Schwimmlehrer*in, sodass am Ende des Jahres knapp 50 Lehrgänge in diesem Bereich realisiert werden konnten. Aufgrund der Zusammenarbeit mit verschiedenen Vereinen, Schwimmbezirken, Universitäten, Bädergesellschaften, sowie Kreis- und Stadtsportbünden finden die beiden Zertifikatsausbildungen mittlerweile flächendeckend in ganz Nordrhein-Westfalen statt.
Freie Plätze für die Zertifikatsausbildung zum/zur Schwimmlehrerassistent*in gibt es in diesem Jahr noch Mitte November in Hövelhof und Anfang Dezember in Köln. Eine Zertifikatsausbildung für Menschen mit Migrationshintergrund und/oder Fluchterfahrungen zum/zur Schwimmlehrerassistent*in startet Ende Oktober in Köln.
Die Planung für das nächste Jahr ist bereits im vollen Gange. Die Zertifikatsausbildungen des Schwimmverbandes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2026 werden voraussichtlich Mitte November 2025 veröffentlicht. Weiterhin besteht z.B. für Vereine, Bädergesellschaften, soziale Institutionen, KiTas und Schulen die Möglichkeit, InHouse-Schulungen zu buchen. Die Zertifikatsausbildungen in der örtlichen Schwimmhalle lohnt sich schon ab ca. elf Teilnehmer*innen. Ein Tipp: Sich mit dem Nachbarverein oder der Schule im anderen Stadtbezirk zusammenschließen!
Mittlerweile gibt es die Zertifikatsausbildungen auch speziell für pädagogische Fachkräfte, sowie für Menschen mit Migrationshintergrund und/oder Fluchterfahrungen. Neben der Zertifikatsausbildung zum/zur Schwimmlehrer*in können ausgebildete Schwimmlehrerassistent*innen auch die Zertifikatsausbildung zum/zur Kursleiter*in für Babies und Kleinkinder besuchen. Im Jahr 2027 soll dann auch die Zertifikatsausbildung zum/zur Schwimmlehrer*in für Erwachsene und Ältere angeboten werden.
Schwimmlehrerassistent*innen dürfen z.B. im Auftrag und im Bereich des Vereins oder der Schule das Seepferdchen abnehmen. Um an der Zertifikatsausbildung teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer*innen mindestens 16 Jahre alt sein und sicher schwimmen können (mindestens entsprechen Deutsches Schwimmabzeichen Bronze oder Niveaustufe 4). Mit der darauf aufbauenden Zertifikatsausbildung zum/zur Schwimmlehrer*in dürfen die Absolvent*innen z.B. auch die Deutschen Schwimmabzeichen in Bronze, Silber und Gold abnehmen – z.B. im Verein oder in der Schule.
Um an der Zertifikatsausbildung zum/zur Schwimmlehrer*in teilnehmen zu dürfen, müssen die Teilnehmer*innen volljährig sein und benötigen eine Vorqualifikation (z.B. die Zertifikatsausbildung zum/zur Schwimmlehrerassistent*in), sowie die Nachweise der Ersten Hilfe und der Rettungsfähigkeit (beides nicht älter als zwei Jahre, die Rettungsfähigkeit mind. entsprechend dem Deutschen Rettungsschwimmabzeichen in Bronze).

Mehr Freiraum für Verein und Ehrenamt
Steueränderungsgesetz beschlossen
Gute Nachrichten für Vereine und ehrenamtliche Mitarbeiter, Trainer und Schwimmlehrer. Der Bundestag hat am 10.09.2925 das Steueränderungsgesetz 2025 Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht, die darauf abzielen, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und Vereinfachungen für Steuerpflichtige und die Verwaltung zu schaffen. Die relevanten Regelungen sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Änderungen für ehrenamtlich Tätige
Für Personen, die sich ehrenamtlich in Vereinen engagieren, sind folgende steuerliche Erleichterungen vorgesehen:
- Anhebung der Übungsleiterpauschale: Der Steuerfreibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer wird von 3.000 Euro auf 3.300 Euro pro Jahr erhöht. Diese an die Inflationsentwicklung angepasste Anhebung soll das Ehrenamt stärken, Bürokratie abbauen und es Vereinen erleichtern, ehrenamtlich Tätige zu gewinnen.
- Anhebung der Ehrenamtspauschale: Für andere nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich wird die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro pro Jahr angehoben. Auch diese Maßnahme soll das ehrenamtliche Engagement fördern.
Änderungen für Sportvereine
Für Sportvereine selbst sind mehrere Vereinfachungen und neue Regelungen geplant:
- E-Sport wird als gemeinnütziger Zweck anerkannt: Die Förderung des Sports wird explizit um die Förderung des E-Sports erweitert und als gemeinnütziger Zweck in die Abgabenordnung aufgenommen. Allerdings gelten dafür Einschränkungen:
- Die Vereine müssen die Jugendschutzgesetzgebung einhalten; Spiele ohne Alterskennzeichnung (USK) sind nicht zulässig.
- Spiele, die rohe Gewalt realitätsnah simulieren (z. B. das Töten von Menschen) oder die Menschenwürde missachten, sind nicht mit dem Grundsatz der Gemeinnützigkeit vereinbar.
- Auch Online-Glücksspiele und Spiele, bei denen der Einsatz von Geld wettbewerbsrelevante Vorteile verschafft (sog. "Pay-to-Win"), sind ausgeschlossen.
- Die Vereine sollen sich zudem der Suchtprävention widmen.
- Anhebung der Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb: Die Umsatzgrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (z.B. Einnahmen aus Vereinsfesten) wird von 45.000 Euro auf 50.000 Euro pro Jahr angehoben. Überschreiten die Einnahmen inklusive Umsatzsteuer diese Freigrenze nicht, unterliegen die Gewinne daraus nicht der Körperschaft- und Gewerbesteuer.
- Vereinfachung bei der Zuordnung von Einnahmen (Sphärenzuordnung): Für Vereine mit Gesamteinnahmen aus sämtlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten (steuerpflichtige Geschäftsbetriebe und Zweckbetriebe) von unter 50.000 Euro entfällt die Pflicht zur genauen Abgrenzung und Zuordnung dieser Einnahmen zu den jeweiligen steuerlichen Bereichen ("Sphären"). Dies stellt eine erhebliche bürokratische Entlastung dar, da eine Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Zweckbetrieb vorliegen, nicht mehr erforderlich ist.
- Anhebung der Freigrenze bei der zeitnahen Mittelverwendung: Die Pflicht, erhaltene Mittel wie Spenden oder Beiträge zeitnah für die Satzungszwecke zu verwenden, entfällt für Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von bis zu 100.000 Euro. Die bisherige Grenze lag bei 45.000 Euro. Von dieser bürokratischen Erleichterung profitieren vor allem kleine und mittlere Vereine, da sie keine sogenannte Mittelverwendungsrechnung mehr erstellen müssen.
- Photovoltaikanlagen als unschädliche Betätigung: Die Verwendung von Vereinsmitteln für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen und anderen Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist für die Gemeinnützigkeit unschädlich, solange dies nicht den Hauptzweck des Vereins darstellt. Werden mit der Einspeisung von Strom Gewinne erzielt, können diese unter den allgemeinen Voraussetzungen weiterhin einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb begründen, falls die Freigrenze von 50.000 Euro überschritten wird.
Thanks Coach!
Danke an alle Trainer*innen & Übungsleiter*innen!
Heute, am 25. September, ist der internationale #ThanksCoachDay! Dieser Tag würdigt alle Trainer*innen und Übungsleiter*innen für ihren Einsatz, ihre Motivation und ihre Arbeit, die sie für die Sportler*innen leisten.
Wir möchten einmal diese Gelegenheit nutzen, um uns bei unseren Landestrainer*innen für ihren unermüdlichen Einsatz zu bedanken: Danke, dass es euch gibt und dass ihr immer euer Bestes gebt! Danke an:
- Rainer Hoppe, Landestrainer Wasserball
- Jürgen Verhölsdonk, Landestrainer Schwimmen
- Jan Klocke, Landestrainer Schwimmen
- Stella Mukhamedova, Landestrainerin Synchronschwimmen
Darüber hinaus möchten wir uns bei allen Trainer*innen bedanken, welche die Landestrainer*innen bei Wettkämpfen und Trainingslagern begleiten. Danke, dass ihr euer Wissen an die Sportler*innen weitergebt und unsere Landestrainer*innen unterstützt!
Und zu guter Letzt möchten wir uns bei allen Trainer*innen und Übungsleiter*innen in den schwimsporttreibenden Vereinen in Nordrhein-Westfalen bedanken! Ohne euch gäbe es keinen Schwimmsport, ohne euch gäbe es den Schwimmverband Nordrhein-Westfalen nicht.
Vielen lieben Dank an alle!