Jetzt Mitglied werden
Wir freuen uns über dein Interesse an einer Mitgliedschaft im Schwimmverband Nordrhein-Westfalen (SV NRW). Der SV NRW zählt zu den großen Sportfachverbänden in Nordrhein-Westfalen und vertritt ca. 600 Vereine mit etwa 210.000 Mitgliedern.
Wir freuen uns über dein Interesse an einer Mitgliedschaft im Schwimmverband Nordrhein-Westfalen (SV NRW). Der SV NRW zählt zu den großen Sportfachverbänden in Nordrhein-Westfalen und vertritt ca. 600 Vereine mit etwa 210.000 Mitgliedern.
Der SV NRW finanziert sich u. a. auch aus den Mitgliedsbeiträgen seiner Vereine. Diese betragen aktuell (bezogen auf ein Jahr):
Beitragsanteile
SV NRW
- Der Grundbeitrag für Vereine bis 999 Mitglieder beträgt 250 €.
- Der Grundbeitrag für Vereine ab 1000 Mitglieder beträgt 500 €.
- Der Kopfbeitrag pro Vereinsmitglied beträgt 1,70 €. Darin enthalten sind 0,89 € für den DSV und 0,25 € für den LSB NRW. Der Anteil des SV NRW beträgt 0,56 € pro Kopf und Jahr.
Bei Vereinen mit mehr als 1.800 Mitgliedern zahlst du den Kopfbeitrag für 1.800 Mitglieder, danach wird der Beitrag gedeckelt.
Hinzu kommt der Beitragsanteil des jeweiligen Schwimmbezirks, in dem dein Verein dann auch Mitglied würde.
Der LSB NRW unterhält die Sportversicherung und einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
über die gesetzliche Unfallversicherung für Übungsleiter*innen, deren Entgelt im Rahmen des Übungsleiterfreibetrages liegt.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) unterhält vertragliche Beziehungen zur GEMA bzgl. der zahlungspflichtigen Musiknutzung.
Die Mitglieder des SV NRW sind verpflichtet, die über den Landessportbund in Rechnung gestellten Beiträge und Umlagen für die Sportversicherung, die VBG, die GEMA sowie den Mitgliedsbeitrag für die Sporthilfe e.V. zu ersetzen. Diese Beiträge werden auf alle Vereinsmitglieder berechnet.
Um Mitglied zu werden, musst du den Aufnahmeantrag des Schwimmverband NRW ausfüllen. Wenn du dich für eine Aufnahme in den SV NRW entschließen, benötigen wir neben dem ausgefüllten Antrag noch folgende Unterlagen:
- Satzung deines Vereins
- Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit
- Vereinsregisterauszug
- Deine Vereinskennziffer des LSB NRW (sofern diese vorhanden)
Solltest du bereits über weitere Unterlagen deines Vereins verfügen, z. B. Programme ect., bitten wir dich diese beizufügen.
Solltest du noch Fragen haben, wende dich an die Geschäftsstelle des SV NRW.
Wir würden uns freuen, deinen Verein bald als neues Mitglied begrüßen zu können.
FAQ - Mitgliedschaft im SV NRW
Bevor ihr mit eurem Verein Mitglied werdet, habt ihr sicherlich einige Fragen, die es zu klären gibt.
Hier haben wir die häufigsten für euch zusammengestellt.
Ordentliche Mitglieder des Verbandes können werden:
- ins Vereinsregister eingetragene Vereine, soweit sie den Schwimmsport durch sportliche Aktivitäten für ihre Mitglieder unmittelbar fördern und wegen der Förderung des Sports als gemeinnützig anerkannt sind.
- Abteilungen rechtsfähiger Mehrspartenvereine, wenn diese Vereine Schwimmsport nach den Regeln des Deutschen Schwimm-Verbandes betreiben.
Außerordentliche Mitglieder des Verbandes können Vereine und andere Organisationen werden, die den Schwimmsport und die öffentliche Gesundheitspflege mittelbar, u.a. durch den Betrieb eines Bades, fördern und als gemeinnützig anerkannt sind.
(vgl. Satzung SV NRW, §6 "Mitglieder")
- Zugang zum Wettkampfsport
- Zugang zu umfassenden Beratungsleistungen rund um den Schwimmsport
- Zugang zu vergünstigten Aus- und Fortbildungsangeboten
- Zugang zu exklusiven Qualifizierungsmaßnahmen für Mitglieder
- Zugang zu Förder- und Projektmitteln
- Berechtigung zur Abnahme von Schwimmabzeichen
- Vorteilsangebote unserer Partner
Für alle ordentlichen Mitglieder setzt sich der Beitrag aus mehreren Teilen zusammen:
- Grundbeitrag an den SV NRW
- Kopfbeitrag an den SV NRW
- Beitrag an den Bezirk (Grund- und/oder Kopfbeitrag)
Die genauen Beträge entnehmen Sie bitte unserer Beitragsübersicht.
Um Mitglied zu werden, müssen sie den Aufnahmeantrag des Schwimmverband NRW ausfüllen. Wenn Sie sich für eine Aufnahme in den SV NRW entschließen, benötigen wir neben dem ausgefüllten Antrag noch folgende Unterlagen:
- Satzung Ihres Vereins
- Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit
- Vereinsregisterauszug
- Ihre Vereinskennziffer des LSB NRW (sofern diese vorhanden)
Sollten Sie bereits über weitere Unterlagen Ihres Vereins verfügen, z. B. Programme etc., bitten wir Sie diese beizufügen.
Durch die Mitgliedschaft im Schwimmverband NRW wird der Verein automatisch abgeleitetes Mitglied in dem Schwimmbezirk, in dem der Sitz des Vereines liegt. Ein ergänzendes Aufnahmeverfahren gibt es nicht.