Verbandsbeirat gem. § 21 Satzung
Der Verbandsbeirat ist neben Vorstand und Präsidium das dritte Organ unterhalb der Mitgliederversammlung.
Aufgabe des Verbandsbeirates ist es, die Verbindung und die Zusammenarbeit zwischen dem Verband und den Schwimmbezirken sicherzustellen und grundsätzliche Angelegenheiten des Verbandes zu beschließen.
Er setzt sich zusammen aus dem geschäftsführenden Präsidium und den Bezirksvorsitzenden.
geschäftsführendes Präsidium
Bezirksvorsitzende
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