Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Lizenz-/Zertifikatsverlängerung und -anmeldung
Lizenz- oder Zertifikatsverlängerung
Lizenz- oder Zertifikatsinhaber*innen haben ab sofort bis vorerst 31.12.2023 die Möglichkeit, bis zu 100% der zur Lizenz- oder Zertifikatsverlängerung erforderlichen 15 Lerneinheiten (Lizenzen) und 8 Lernheiten (Zertifikate) im Rahmen von Online-Seminaren des Schwimmverbandes NRW e.V. zu absolvieren. Für welche Fachbereiche eine Lizenz- oder Zertifikatsverlängerung möglich ist, kann den einzelnen Ausschreibungen der Online-Angebote entnommen werden.
Da es auf der Grundlage von ausgefallenen Fortbildungslehrgängen zu Schwierigkeiten mit einer fristgerechten Verlängerung von Lizenzen kommt, bietet der Schwimmverband NRW e.V. für Lizenzinhaber*innen, deren Lizenz im Jahr 2020, 2021 oder 2022 ihre Gültigkeit verloren hat, folgende Möglichkeit an:
Der Zeitraum für das Einreichen aller erforderlichen Nachweise für eine Lizenzverlängerung wird bis zum 31.12.2023 verlängert. Es entsteht dadurch kein Nachteil und/oder Mehraufwand für Lizenzinhaber*innen.
Informationen Inhaber*innen Trainer*in B-Lizenzen:
Aufgrund des erhöhten Bedarfs an Fortbildungsangeboten können Inhaber*innen einer Trainer*in B-Lizenz des Schwimmverbandes NRW auch Fortbildungsangebote der folgenden Institutionen besuchen, um eine Lizenz entsprechend zu verlängern:
- Deutscher Schwimm-Verband (DSV) oder andere Landesschwimmverbände (LSV)
- Deutsche Schwimmtrainervereinigung (DSTV)
- Trainerakademie Köln des DOSB e.V.
- Führungs-Akademie des DOSB e.V.
- momentum - Deutsche Sporthochschule Köln
Die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen anerkannter Institutionen ist durch den/die Inhaber*in vorab mit dem Schwimmverband NRW abzustimmen und das Fortbildungsangebot muss grundsätzlich einen direkten inhaltlichen Bezug zu dem jeweiligen Lizenzprofil aufweisen.