Aktuelle Informationen
Hinweis zur neuen Verwaltungssoftware VEWA
Der Schwimmverband NRW nutzt für alle Qualifizierungsangebote ab 2025 die neue Verwalungssoftware VEWA. Da diese Umstellung mit Veränderungen für Vereine und Personen einhergeht, bitten wir Vereine und Personen sich vorab über die Nutzung von VEWA zu informieren.
Informationen zu den wichtigsten Fragen für Vereine und Personen sind hier zu finden: Hier geht es zu den Informationen
WICHTIG
Solltest du noch Nachweise für eine Veranstaltung aus dem Jahr 2024 nachreichen/einreichen müssen, kannst du diese ab dem 01.11.2024 nicht mehr über deinen Personenaccount in Phoenix II hochladen.
Wir bitten dich, diese Nachweise unter Angabe deiner Veranstaltungsnummer an qualifizierung@schwimmverband.nrw zu senden.
Hinweis Lizenz-/Zertifikatsinhaber*innen
Lizenz- oder Zertifikatsinhaber*innen haben ab sofort bis vorerst 31.12.2025 die Möglichkeit, bis zu 100% der zur Lizenz- oder Zertifikatsverlängerung erforderlichen 15 Lerneinheiten (bei Lizenzen) und 8 Lernheiten (bei Zertifikaten) im Rahmen von Online-Seminaren des Schwimmverbandes NRW e.V. zu absolvieren. Für welche Fachbereiche eine Lizenz- oder Zertifikatsverlängerung möglich ist, kann den einzelnen Ausschreibungen der Online-Angebote entnommen werden.
FAQ - Anmeldeprozess
Du hast dich zu einer Veranstaltung angemeldet und fragst dich, wie es weitergeht? Die wichtigsten Fragen haben wir zusammengefasst.
Alle Qualifizierungsangebote findest du in unserem Qualifizierungsportal.
Bitte lies dir vorab dort den Punkt "Wichtige Informationen" aufmerksam durch.
Du kannst dich über unser Qualifizierungsportal online zu einem Angebot anmelden. Anschließend erhältst du eine Eingangsbestätigung deiner Anmeldung, mit dem Hinweis alle zusätzlich erforderlichen Nachweise für eine finale Anmeldebestätigung (Zusage) einzureichen. Nur der Erhalt einer finalen Anmeldebestätigung (Zusage) bestätigt dir eine verbindliche und vollständige Anmeldung.
Eine finale Anmeldebestätigung (Zusage) erfolgt erst, sobald alle für die Anmeldung geforderten Nachweise vollständig vorliegen. Die Veranstaltungsplätze werden nach Eingangsdatum der vollständigen Nachweise vergeben (Windhundverfahren). Die finale Anmeldebestätigung (Zusage) erhältst du via Email. Ein "reservieren" von Plätzen ist nicht möglich.
Alle anderen erforderlichen Nachweise sollten über das Nachweisformular eingereicht werden.
Weitere Informationen dazu findest du hier: Hier geht es zu den Nachweisen
Wichtige Informationen welche Nachweise du für den Erhalt einer finalen Anmeldebestätigung (Zusage) vor Beginn einreichen musst, findest du hier: Hier geht es zu den Nachweisen
Nachweise können über das Nachweisformular eingereicht werden. Wir können dir allerdings erst einen finalen Veranstaltungsplatz zuweisen, wenn alle erforderlichen Nachweise eingereicht und geprüft worden und zu diesem Zeitpunkt noch freie Veranstaltungsplätze verfügbar sind.
Mitglieder unserer Vereine erhalten bei vielen Veranstaltungen Zugang zu einem rabattierten Preis für Mitgliedsvereine des Schwimmverbandes NRW. Möchtest du diesen Preis in Anspruch nehmen, ist eine Vereinsempfehlung durch einen Mitgliedsverein des Schwimmverbandes NRW notwendig.
Darüber hinaus sind einige unserer Angebote (z.B. Lizenzausbildungen) nur exklusiv für Mitglieder unserer Vereine zugänglich. Um an diesen Angeboten teilzunehmen, ist eine Vereinsfreigabe zwingend erforderlich. Ungeachtet des rabattierten Preises ist bei diesen Angeboten eine Teilnahme ohne die geforderte Vereinsfreigabe nicht möglich.
Die Empfehlung sollte (wie alle anderen erforderlichen Nachweise) über das Nachweisformular eingereicht werden.
Unsere Vorlage für eine Vereinsempfehlung findest du hier: Hier geht es zu den Vorlagen
Pädagogische Fachkräfte aus KiTas oder Schulen in öffentlicher/gemeinnütziger Trägerschaft können für einzelne Angebote eine KiTa-/Schulempfehlung einreichen, um einen rabattierten Preis in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus sind einige unserer Angebote nur exklusiv für pädagogische Fachkräfte zugänglich. Um an diesen Angeboten teilzunehmen, ist eine KiTa-/Schulempfehlung zwingend erforderlich. Ungeachtet des rabattierten Preises ist bei diesen Angeboten eine Teilnahme ohne die geforderte Empfehlung nicht möglich.
Die Empfehlung sollte (wie alle anderen erforderlichen Nachweise) über das Nachweisformular eingereicht werden.
Hier findest du die Vorlage für eine Kita-/Schulempfehlung: Hier geht es zu den Vorlagen
Wenn ein Nachweis der Rettungsfähigkeit einzureichen ist, dann muss dieser Nachweis mindestens den Anforderungen des Deutschen Rettungs-schwimmabzeichen (DRSA) Bronze entsprechen und darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als 24 Monate sein.
Aktuell werden nur die offiziellen Bescheinigungen des Deutschen Schwimm-Verbandes und seiner Landesverbände sowie der Deutsche Ret-tungsschwimmpass (ASB, DLRG oder DRK-Wasserwacht) als Nachweis akzeptiert.
Der Nachweis der Rettungsfähigkeit (falls gefordert) sowie alle weiteren Nachweise sind grundsätzlich über das Nachweisformular einzureichen.
Die jeweilige Teilnahmegebühr wird erst nach Ende deines Angebots eingezogen. Bei mehrteiligen Veranstaltungen wird die Gebühr nach Ende des letzten Veranstaltungsteils eingezogen.
Ein Link zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird dir während des Anmeldeprozesses angezeigt. Ebenso ist es für die Teilnahme verpflichtend, dass diese AGB akzeptiert werden. In die AGB ist auch geregelt ob und in welcher Höhe Stornierungsgebühren fällig werden.
Hier findest du unsere AGB: AGB lesen
Wenn du dich von einer Veranstaltung abmelden möchtest, für die du bereits eine finale Anmeldebestätigung erhalten hast, dann teile uns dies bitte unter der Angabe deiner Veranstaltungsnummer und des Titels der Veranstaltung schriftlich via Email an qualifizierung@schwimmverband.nrw mit.
Bitte beachte hier besonders die kostenpflichtigen Stornierungsfristen, wenn du dich von einer Veranstaltung wieder abmelden möchtest, für die du bereits eine finale Anmeldebestätigung erhalten hast.
Hier findest du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Alle wichtigen Informationen zu deiner gebuchten Veranstaltung erhältst Du rechtzeitig, jedoch frühestens 10 Tage vor Beginn. Bei Online-Angeboten erfolgt die Versendung der Einladung, ggf. des Zugangslinks und weiterer Informationen erst ca. 24 Stunden vor Durchführungsbeginn.
Wenn nach deiner Anmeldung Fragen auftreten, melde dich gerne vorab unter qualifizierung@schwimmverband.nrw (bitte hier deinen Veranstaltungstitel und deine Veranstaltungsnummer angeben).
FAQ - Lizenz- & Zertifikatsausbildungen
Du interessierst dich für eine Lizenz- oder Zertifikatsausbildung? Die wichtigsten Fragen haben wir hier zusammengefasst.
Das Basismodul Trainer*in C kannst du über den Schwimmverband NRW und seine angeschlossenen Schwimmbezirke absolvieren. Alternativ kannst du auch das Basismodul des Landessportbundes NRW und seiner angeschlossenen Sportbünde absolvieren, dieses wird vom Schwimmverband NRW anerkannt.
Angebote für das Basismodul des Landessportbundes NRW und der einzelnen Sportbünde findest du hier: Hier geht es zu den Angeboten
Ja, die Zertifikatsausbildung Schwimmlehrer*in wird ebenfalls als Basisqualifikation für die Teilnahme an den Aufbaumodulen Trainer*in C des Schwimmverbandes NRW akzeptiert. Dies gilt allerdings nur für Aufbaumodule Trainer*in C des Schwimmverbandes NRW, nicht für Aufbaumodule anderer Fachverbände oder des Landessportbundes NRW/der Sportbünde.
Die Zertifikatsausbildung Schwimmlehrerassistent*in reicht allerdings nicht als Basisqualifikation für die Teilnahme an einem Aufbaumodul Trainer*in C des Schwimmverbandes NRW aus.
Nein.
Um an einem Aufbaumodul Trainer*in C teilnehmen zu können, benötigst du zuerst die erfolgreiche Teilnahme an einem Basismodul. Entweder absolvierst du dies über den Schwimmverband NRW und seine angeschlossenen Schwimmbezirke oder über den Landessportbundes NRW und seine angeschlossenen Sportbünde.
Du kannst dich jedoch zeitgleich zu einem Basismodul und einem Aufbaumodul Trainer*in C anmelden, erhältst dann aber vorerst nur einen Platz auf der Warteliste für dein Aufbaumodul. Die finale und verbindliche Anmeldebestätigung für dein Aufbaumodul erhältst du erst, wenn du alle erforderlichen Nachweise für die Teilnahme an einem Aufbaumodul bei uns eingereicht hast (unter Umständen ist dann das von dir gewählte Aufbaumodul aber bereits ausgebucht).
Auch die Zertifikatsausbildung "Schwimmlehrer*in" wird vom Schwimmverband NRW als Basisqualifikation anerkannt. Dies gilt nicht für Aufbaumodule anderer Fachverbände oder des Landessportbundes NRW/Sportbünde.
Nein.
Um an der Zertifikatsausbildung Schwimmlehrer*in teilnehmen zu können, benötigst du zuerst die erfolgreiche Teilnahme an der Zertifikats-ausbildung Schwimmlehrerassistent*in.
Du kannst dich jedoch zeitgleich zu beiden Zertifikatsausbildungen anmelden, erhältst dann aber vorerst nur einen Platz auf der Warteliste für die Zertifikatsausbildung Schwimmlehrer*in. Die finale und verbindliche Anmeldebestätigung für diese Zertifikatsausbildung erhältst du erst, wenn du alle erforderlichen Nachweise für die Teilnahme an der Zertifikatsausbildung Schwimmlehrer*in bei uns eingereicht hast (unter Umständen ist dann aber die von dir gewählte Zertifikatsausbildung Schwimmlehrer*in bereits ausgebucht).
Du erhältst das Zertifikat "Aqua Fitness Coach" wenn du an dem Basismodul sowie dem Aufbaumodul "Aqua Fitness Coach" erfolgreich teilgenommen hast. Das Basismodul muss allerdings vor deiner Teilnahme (bzw. Anmeldung) an dem Aufbaumodul bereits absovliert worden sein.
Wichtiger Hinweis
Die Zertifikatsausbildung „Aqua Fitness Coach“ ist als Nachweis im Rahmen einer Qualifikationsprüfung der Zentralen Prüfstelle Prävention (Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen - § 20 SGB V) im Handlungsfeld Bewegung geeignet.
Wenn du schon vor Beginn deiner Ausbildung weißt, dass du nicht an allen Ausbildungsteilen teilnehmen kannst, bitten wir dich von einer Anmeldung abzusehen. Bei einer Lizenz-/Zertifikatsausbildung ist die Teilnahme an allen Ausbildungsteilen für den erfolgreichen Abschluss deiner Ausbildung zwingend erforderlich.
Solltest du nach dem ersten Ausbildungsteil krankheitsbedingt nicht an den weiteren Ausbildungsteilen teilnehmen können, wende dich bitte direkt an qualifizierung@schwimmverband.nrw. Wir versuchen dann gemeinsam mit dir eine Lösung zu finden.
Deine Lizenz/dein Zertifikat sowie deine Teilnahmebescheinigung werden wir dir in digitaler Form via E-Mail zusenden. Die Versendung erfolgt ca. innerhalb von 14 Tagen nach Ausbildungsabschluss.
FAQ - Verlängerung von Lizenzen & Zertifikaten
Du möchtest deine Lizenz oder dein Zertifikat verlängern? Die wichtigsten Fragen haben wir hier zusammengefasst.
Grundsätzlich benötigst du Nachweise über absolvierte Fortbildungsveranstaltungen, die in Summe min. 15 Lerneinheiten (LE) für eine Lizenzverlängerung oder 8 Lerneinheiten (LE) für eine Zertifikatsausbildung umfasst haben. Zusätzlich benötigen wir einen Nachweis der Rettungsfähigkeit gemäß oder analog des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (DRSA) in Bronze, der bei EInreichung nicht älter als 24 Monate sein darf.
Sofern du noch ein "Lizenzheft" besitzt, in dem bisher Verlängerungen eingetragen worden sind, musst du dieses nicht mehr einreichen. Lizenzen und Zertifikate werden nur noch digital verlängert und du erhältst bei jeder Verlängerung eine aktualisierte digitale Lizenz-/Zertifikatsurkunde.
Beachte, dass die Fortbildungen erst in der zweiten Hälfte des Gültigkeitszeitraums absolviert werden können (4 Jahre Gültigkeit: Fortbildung frühestens 24 Monate vor Ablauf. 3 Jahre Gültigkeit: Fortbildung frühestens 18 Monate vor Ablauf). Bitte reiche alle Unterlagen erst frühstens 3 Monate vor Ablauf deiner Lizenz/deines Zertifikats ein, da wir ansonsten keine direkte Bearbeitung garantieren können.
Beispiel:
Lizenz/Zertifikat | Gültig ab | Gültigkeitsdauer | Gültig bis | Fortbildung ab | Anzahl LE | Verlängerbar ab |
Trainer*in C Breitensport | 13.03.2023 | 4 Jahre | 12.03.2027 | 12.03.2025 | 15 LE | 12.12.2026 |
Schwimmlehrer*in | 09.04.2024 | 4 Jahre | 08.04.2028 | 08.04.2026 | 8 LE | 08.01.2028 |
Ausbilder*in Rettungsschwimmen | 15.09.2022 | 4 Jahre | 14.09.2026 | 14.09.2024 | 15 LE | 14.06.2026 |
Trainer*in B Leistungssport | 11.10.2022 | 3 Jahre | 10.10.2025 | 10.04.2024 | 15 LE | 10.07.2025 |
Du kannst alle Unterlagen für deine Verlängerung in digitaler Form (z.B. Scan oder digitale Originaldatei) via Email unter qualifizierung@schwimmverband.nrw einreichen. Bitte gib deine Lizenz-/Zertifikatsnummer in deiner Email an, sofern dir diese vorliegt.
Ein postalische Einsendung ist ebenfalls möglich, wir bitten allerdings um eine digitale Zusendung, um die Bearbeitungszeit möglichst gering zu halten.
Postalische Zusendung an:
Schwimmverband NRW e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Die Lizenzen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) bzw. des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV), die der Schwimmverband NRW (SV NRW) in deren Auftrag ausstellt sowie die eigenen Zertifikate des Schwimmverbandes NRW, sind im gesamten Bereich des Deutschen Schwimm-Verbandes gültig. Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Ausstellung und endet jeweils exakt auf den gleichen Tag nach Ablauf des jeweiligen Gültigkeitszeitraums.
Folgende Lizenzen und Zertifikate sind derzeit maximal vier Jahre lang gültig:
- Trainer*in C Breitensport Schwimmen
- Trainer*in C Leistungssport Schwimmen, Wasserball, Synchronschwimmen und Wasserspringen
- Ausbilder*in Rettungsschwimmen
- Schwimmlehrerassistent*in
- Schwimmlehrer*in
- Aqua Fitness Coach
Folgende Lizenzen und Zertifikate sind derzeit maximal drei Jahre gültig:
- Übungsleiter*in B Sport in der Prävention - Bewegungsraum Wasser
- Trainer*in B Leistungssport Schwimmen, Wasserball, Synchronschwimmen und Wasserspringen
Ist die Gültigkeit deiner Lizenz/deines Zertifikats erloschen (z.B., wenn keine Fortbildungen innerhalb des geforderten Zeitraums besucht wurden), gelten gemäß den gültigen Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), des Deutschen Schwimm-Verbandes und des Schwimmverbandes NRW folgende Regelungen:
Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer der Lizenzen/Zertifikate wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 15 LE (bei Lizenzen) und 8 LE (bei Zertifikaten) um den jeweiligen Gültigkeitszeitraum rückwirkend verlängert.
Fortbildung im 2 und 3 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz/des Zertifikats wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 30 LE (bei Lizenzen) und 15 LE (bei Zertifikaten) und einer erneuten Lernerfolgskontrolle um den jeweiligen Gültigkeitszeitraum rückwirkend verlängert.
Überschreitung der Gültigkeitsdauer um 4 Jahre:
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz/des Zertifikats wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 45 LE (bei Lizenzen) und 30 LE (bei Zertifikaten) um den jeweiligen Gültigkeitszeitraum rückwirkend verlängert. Dafür müssen die Inhalte der zu besuchenden Fortbildungen im Vorfeld mit dem Schwimmverband NRW abgestimmt werden.
Fortbildung ab dem 5 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Ist der Gültigkeitszeitraum um mehr als fünf Jahre überschritten, so ist die gesamte Lizenz-/Zertifikatsausbildung zu wiederholen.
Du benötigst Fortbildungsmaßnahmen im Gesamtumfang von mindestens 15 LE (bei Lizenzen) und 8 LE (bei Zertifikaten), um deine Lizenz oder dein Zertifikat zu verlängern.
Du hast grundsätzlich die Möglichkeit 50% (bis zu 8 LE bei Lizenzen und bis zu 4 LE bei Zertifikaten) der zur Lizenz-/Zertifikatsverlängerung erforderlichen 15 bzw. 8 LE im Rahmen von Online-Angeboten zu absolvieren. Die verbleibenden (mindestens 7 LE bzw. 4 LE) müssen in dem jeweiligen Fachbereich durch den Besuch einer Präsenzveranstaltung erfolgen.
WICHTIGER HINWEIS:
Bis zum 31.12.2025 können bis zu 100% der erforerlichen Lerneinheiten (15 LE/8 LE) im Rahmen von Online-Angeboten absolviert werden.
Nein, um deine Lizenz oder dein Zertifikat verlängern zu können, benötigst du den Nachweis einer aktuellen Rettungsfähigkeit (min. analog DRSA Bronze & nicht älter als 24 Monate). Ausgenommen ist hier nur die Verlängerung der Zertifikatsausbildung Schwimmlehrerassistent*in.
Sofern du den Nachweis der Rettungsfähigkeit grundsätzlich nicht mehr erbringen kannst (z.B. durch eine Erkrankung), wende dich bitte an qualifizierung@schwimmverband.nrw. Wir versuchen dann gemeinsam mit dir eine Lösung zu finden, um deine Lizenz/dein Zertifikat ggf. eingeschränkt verlängern zu können.
Bitte wende dich in diesem Fall direkt an qualifizierung@schwimmverband.nrw.
Ggf. fällt eine Bearbeitungsgebühr für die Neuausstellung von Lizenzen und Zertifikaten an.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit dein Lizenzprofil in bestimmten Fachbereichen zu wechseln bzw. umschreiben zu lassen. Sollte dies für dich relevant sein, wende dich bitte an qualifizierung@schwimmverband.nrw.
Alle Qualifizierungsangebote des Schwimmverbandes NRW findest du in unserem Qualifizierungsportal.
Alle wichtigen Informationen, auch ob ein bestimmtes Fortbildungsangebot zur Verlängerung deiner Lizenz/deines Zertifikats gilt, kannst du den jeweiligen Ausschreibungen entnehmen. Klicke dafür einfach in den auf Details in der Ausschreibung des jeweiligen Angebots, über das du dich informieren möchtest.
Im Schwimmverband NRW werden grundsätzlich nur Fortbildungsveranstaltungen des Schwimmverbandes NRW, seiner Bezirke oder vom Schwimmverband NRW anerkannter Institutionen anerkannt. Zu den anerkannten Institutionen zählen:
- Deutscher Schwimm-Verband (DSV) oder andere Landesschwimmverbände (LSV)
- Deutschen Schwimmtrainervereinigung (DSTV)
- Trainerakademie Köln des DOSB e.V.
- Führungs-Akademie des DOSB e.V.
- momentum - Deutsche Sporthochschule Köln
Für die Jugendleiter*innenlizenz werden zudem gesondert ausgewiesene Lehrgänge der Schwimmjugend NRW und anderer Jugendverbände (z.B. Sportjugend NRW oder DSV-Jugend) angeboten.
Die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen anerkannter Institutionen ist durch den/die Inhaber*in vorab mit dem Schwimmverband NRW abzustimmen und das Fortbildungsangebot muss grundsätzlich einen direkten inhaltlichen Bezug zu dem jeweiligen Lizenz-/Zertifikatsprofil aufweisen.
Bis zu 8 Lerneinheiten kannst du auch durch Hospitationen bei unseren Landestrainer*innen deiner Fachsparte absolvieren. Hospitationen können allerdings nur im Rahmen einer Lizenzverlängerung und nicht bei einer Zertifikatsverlängerung anerkannt werden.
Falls eine Hospitation für dich interessant ist, kannst du dich unter Coach the Coach über Hospitationsmöglichkeiten und den organisatorischen Ablauf informieren.
FAQ - Anerkennung externer Qualifikationen für Lizenzen & Zertifikate
Du möchtest Dir eine Lizenz oder ein Zertifikat auf der Grundlage externer Qualifikationen anerkennen lassen oder deine Lizenz/Zertifikat durch externe Qualifikationen verlängern? Die wichtigsten Fragen haben wir hier zusammengefasst.
Als Schwimmverband NRW haben wir mit verschiedenen Hochschulen in NRW Kooperationen in dem Bereich der „Anerkennung von Studienleistungen“ für die Ausstellung einer Trainer*innen-Lizenz. Sollten hier weitere Informationen für dich interessant sein, wende dich gerne an: Niklas Scholz (n.scholz@schwimmverband.nrw)
Wenn du als Sportlehrkraft an einer Schule tätig bist und das Fach Sport(wissenschaft) als Lehramtsstudiengang abgeschlossen hast, erkennen wir dir als Schwimmverband NRW grundsätzlich das Basismodul Trainer*in C an. Du kannst dich dann direkt zu einem Aufbaumodul Trainer*in C des Schwimmverbandes NRW anmelden.
Sollte dein Studienabschluss im Fach Sport(wissenschaft) nicht länger als 48 Monate zurückliegen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass wir dir als Schwimmverband NRW, aufgrund deiner Studienleistungen, eine Trainer*innen-Lizenz ausstellen. Sollten hier weitere Informationen für dich interessant sein, wende dich gerne an: Niklas Scholz (n.scholz@schwimmverband.nrw)
Anerkennung Zertifikatsausbildung Schwimmlehrerassistent*in
Wenn du eine gültiges Zertifikat Kursleiter*in Schwimmen lernen besitzt, dann erkennen wir dir grundsätzlich als Schwimmverband NRW die Zertifikatsausbildung Schwimmlehrerassistent*in an. Du kannst dich dann direkt zur Zertifikatsausbildung Schwimmlehrer*in des Schwimmverbandes NRW anmelden.
Anerkennung von Fortbildungen für Lizenzen/Zertifikate des Schwimmverbandes NRW
Eine grundsätzliche Anerkennung von Fortbildungen für deine Lizenz-/Zertifikatsverlängerung des Schwimmverbandes NRW, die du über den Deutschen Schwimm-Verband oder andere Landesschwimmverbände absolviert hast, besteht.
Jedoch bitten wir dich vorab von uns prüfen zu lassen, ob wir ein Angebot für die Verlängerung deiner spezifischen Lizenz/Zertifikat anerkennen können, wenn du dich für ein Fortbildungsangebot des Deutschen Schwimm-Verband oder anderer Landesschwimmverbände interessierst. Wende dich dafür bitte an: qualifizierung@schwimmverband.nrw
Anerkennung Basismodul
Der Schwimmverband NRW erkennt das Basismodul Trainer*in C/Übungsleiter*in C des Landessportbundes NRW und der angeschlossenen Sportbünde grundsätzlich an. Das heißt, um mit deiner Trainer*in C-Ausbildung beim Schwimmverband NRW beginnen zu können, kannst du das Basismodul entweder über den Schwimmverband NRW und die angeschlossenen Schwimmbezirke absolvieren, oder über den Landessportbund NRW sowie die angeschlossenen Sportbünde. Anschließend kannst du dich dann zu einem Aufbaumodul Trainer*in C des Schwimmverbandes NRW anmelden, um deine Trainer*in C-Ausbildung abzuschließen.
Solltest du bereits eine Übungsleiter*innen C/B-Lizenz des Landessportbundes NRW besitzen, erkennen wir dir als Schwimmverband NRW das Basismodul Trainer*in C ebenfalls an.
Für die Anmeldung zu einem Aufbaumodul Trainer*in C des Schwimmverbandes NRW benötigst du grundsätzlich eine Vereinsempfehlung eines Mitgliedsvereins des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV).
Anerkennung Sporthelfer*innen-Ausbildung
Für die Sporthelfer*innen-Ausbildung gilt dies ebenfalls. Auch diese kannst du entweder über den Schwimmverband NRW sowie die angeschlossenen Schwimmbezirke absolvieren oder über den Landessportbund NRW sowie die angeschlossenen Sportbünde. Anschließend kannst du dich zu einem Aufbaumodul Trainer*in C des Schwimmverbandes NRW anmelden, sofern du 18 Jahre alt bist (oder in dem Jahr deines Aufbaumoduls 18 Jahre alt wirst).
Für die Anmeldung zu einem Aufbaumodul Trainer*in C des Schwimmverbandes NRW benötigst du grundsätzlich eine Vereinsempfehlung eines Mitgliedsvereins des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV).
Anerkennung von Fortbildungen für Lizenzen/Zertifikate des Schwimmverbandes NRW
Eine grundsätzliche und automatische Anerkennung von Fortbildungen für deine Lizenz-/Zertifikatsverlängerung des Schwimmverbandes NRW, die du über den Landessportbund NRW oder die angeschlossenen Sportbünde absolviert hast, besteht nicht.
Wenn du dich für ein Fortbildungsangebot des Landessportbundes NRW/der Sportbünde interessierst, können wir vorab für dich prüfen, ob wir dieses Angebot für die Verlängerung deiner spezifischen Lizenz/Zertifikat anerkennen können. Wende dich dafür bitte an: qualifizierung@schwimmverband.nrw
Anerkennung Basismodul
Wenn du eine gültige Trainer*in C (oder höher) des Tauchsportverbands NRW besitzt, dann erkennen wir dir grundsätzlich als Schwimmverband NRW das Basismodul Trainer*in C unserer Lizenzausbildungen an. Du kannst dich dann direkt zu einem Aufbaumodul Trainer*in C des Schwimmverbandes NRW anmelden.
Für die Anmeldung zu einem Aufbaumodul Trainer*in C des Schwimmverbandes NRW benötigst du grundsätzlich eine Vereinsempfehlung eines Mitgliedsvereins des Schwimmverbandes NRW.
Anerkennung Zertifikatsausbildung Schwimmlehrerassistent*in
Wenn du eine gültige Trainer*in C (oder höher) des Tauchsportverbands NRW besitzt, dann erkennen wir dir grundsätzlich als Schwimmverband NRW die Zertifikatsausbildung Schwimmlehrerassistent*in an. Du kannst dich dann direkt zur Zertifikatsausbildung Schwimmlehrer*in des Schwimmverbandes NRW anmelden.
Anerkennung von Fortbildungen für Lizenzen/Zertifikate des Schwimmverbandes NRW
Eine grundsätzliche und automatische Anerkennung von Fortbildungen für deine Lizenz-/Zertifikatsverlängerung des Schwimmverbandes NRW, die du über den Tauchsportverband NRW absolviert hast, besteht nicht.
Wenn du dich für ein Fortbildungsangebot des Tauchsportverband NRW interessierst, können wir vorab für dich prüfen, ob wir dieses Angebot für die Verlängerung deiner spezifischen Lizenz/Zertifikat anerkennen können. Wende dich dafür bitte an: qualifizierung@schwimmverband.nrw
Anerkennung Zertifikatsausbildung Schwimmlehrer*in
Im Rahmen der Schwimmlehrer*innen-Ausbildung (60 Lerneinheiten) erkennen wir die Ausbildung zum/zur Ausbildungsassistent*in Schwimmen als Teilnahmevorraussetzung an, sofern die Qualifikation nicht älter als 4 Jahre ist. In diesem Fall ersetzt die Ausbildung die Vorqualifikation Schwimmlehrerassistent*in, damit du dich direkt zur Zertifikatsausbildung Schwimmlehrer*in anmelden kannst.
Anerkennung Ausbilder*in Rettungsschwimmen
Wenn du eine erfolgreich absolvierte Ausbildung Lehrschein Rettungsschwimmen bzw. Ausbilder*in Rettungsschwimmen (DLRG, ASB, Wasserwacht) mit einem Umfang von min. 120 LE nachweisen kannst, dann ist eine Umschreibung der Lizenz zum/zur Ausbilder*in Rettungsschwimmen des Deutschen Schwimm-Verbandes möglich. Für wichtige Informationen zu den weiteren Rahmenbedingungen zur Lizenzumschreibung, wende dich bitte an: Marc Sandmann (m.sandmann@schwimmverband.nrw)
Anerkennung von Fortbildungen für Lizenzen/Zertifikate des Schwimmverbandes NRW
Eine grundsätzliche und automatische Anerkennung von Fortbildungen für deine Lizenz-/Zertifikatsverlängerung des Schwimmverbandes NRW, die du über die DLRG oder Wasserwacht des DRK absolviert hast, besteht nicht.
Wenn du dich für ein Fortbildungsangebot der DLRG oder der Wasserwacht des DRK interessierst, können wir vorab für dich prüfen, ob wir dieses Angebot für die Verlängerung deiner spezifischen Lizenz anerkennen können. Wende dich dafür bitte an: qualifizierung@schwimmverband.nrw
Anerkennung Basismodul
Wenn du eine gültige Trainer*in C (oder höher) des Nordrhein-Westfälischen Triathlon-Verbandes besitzt, dann erkennen wir dir grundsätzlich als Schwimmverband NRW das Basismodul Trainer*in C unserer Lizenzausbildungen an. Du kannst dich dann direkt zu einem Aufbaumodul Trainer*in C des Schwimmverbandes NRW anmelden.
Für die Anmeldung zu einem Aufbaumodul Trainer*in C des Schwimmverbandes NRW benötigst du grundsätzlich eine Vereinsempfehlung eines Mitgliedsvereins des Schwimmverbandes NRW.
Anerkennung von Fortbildungen für Lizenzen/Zertifikate des Schwimmverbandes NRW
Eine grundsätzliche und automatische Anerkennung von Fortbildungen für deine Lizenz-/Zertifikatsverlängerung des Schwimmverbandes NRW, die du über den Nordrhein-Westfälischen Triathlon-Verband absolviert hast, besteht nicht.
Wenn du dich für ein Fortbildungsangebot des Nordrhein-Westfälischen Triathlon-Verbandes interessierst, können wir vorab für dich prüfen, ob wir dieses Angebot für die Verlängerung deiner spezifischen Lizenz/Zertifikat anerkennen können. Wende dich dafür bitte an: qualifizierung@schwimmverband.nrw
Anerkennung Basismodul
Wenn du deine Ausbildung zum/zur Fachangestellten erfolgreich abgeschlossen hast, erkennen wir dir als Schwimmverband NRW grundsätzlich das Basismodul Trainer*in C an. Du kannst dich dann direkt zu einem Aufbaumodul Trainer*in C des Schwimmverbandes NRW anmelden.
Für die Anmeldung zu einem Aufbaumodul Trainer*in C des Schwimmverbandes NRW benötigst du grundsätzlich eine Vereinsempfehlung eines Mitgliedsvereins des Schwimmverbandes NRW.
Anerkennung Zertifikatsausbildung Schwimmlehrer*in
Im Rahmen der Schwimmlehrer*innen-Ausbildung (60 Lerneinheiten), erkennen wir dir aufgrund deiner beruflichen Ausbildung den ersten Teil der Ausbildung (Schwimmlehrerassistent*in mit 30 LE) an. Somit kannst du dich direkt zur Zertifikatsausbildung Schwimmlehrer*in anmelden.
Anerkennung Trainer*in C Breitensport Schwimmen Profil: Erwachsene/Ältere
Wenn du eine gültige Lizenz als Fachsportleiter*in Schwimmen“ der Bundeswehr besitzt, dann erkennen wir dir grundsätzlich als Schwimmverband NRW die Trainer*in C-Lizenz Breitensport Schwimmen (Profil: Erwachsene/Ältere) an. Hierfür benötigst du allerdings die Empfehlung eines Mitgliedvereins des Schwimmverbandes NRW, den Nachweis über eine Tätigkeit als Trainer*in in dem Bereich der Schwimmausbildung sowie den Nachweis über zusätzliche Fortbildungen im Umfang von 15 Lerneinheiten. Diese Fortbildungen müssen thematisch in dem Bereich des Anfängerschwimmens und/oder Schwimmens absolviert worden sein.
Alle Nachweise können zur Prüfung in digitaler Form unter qualifizierung@schwimmverband.nrw eingereicht werden.
Anerkennung Lizenzen/Zertifikate
Sofern du gültige Lizenzen/Zertifikate oder berufliche Qualifikationen anderer Organisationen besitzt, ist eine Anerkennung durch den Schwimmverband NRW grundsätzlich nicht ohne Weiteres möglich. Gerne kannst du dich aber bei konkreten Nachfragen an: qualifizierung@schwimmverband.nrw wenden und wir beraten dich individuell.
Anerkennung von Fortbildungen für Lizenzen/Zertifikate des Schwimmverbandes NRW
Wenn du im Besitz einer gültigen Lizenz oder eines gültigen Zertifikats des Schwimmverbandes NRW bist, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Fortbildungsveranstaltungen der folgenden Organisationen zu besuchen, um deine Lizenz oder dein Zertifikat des Schwimmverbandes NRW zu verlängern:
- Deutscher Schwimm-Verband (dsv) und andere Landesschwimmverbände (LSV)
- Deutsche Schwimmtrainervereinigung (DSTV)
- Trainerakademie Köln des DOSB e.V.
- Führungs-Akademie des DOSB e.V.
- momentum - Deutsche Sporthochschule Köln
Wenn du dich für ein Fortbildungsangebot einer dieser Organisationen interessierst, können wir vorab für dich prüfen, ob wir dieses Angebot für die Verlängerung deiner spezifischen Lizenz oder deines Zertifikats anerkennen können. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass ein thematischer Bezug zum jeweiligen Lizenzprofil bzw. Zertifikat besteht. Wende dich bei Fragen bitte an: qualifizierung@schwimmverband.nrw
Eine automatische Anerkennung für die Verlängerung deiner Lizenz, ohne vorherige Absprache, ist nicht möglich.