Konzepte und Regelwerke
Wettkampfbestimmungen Fachteil Schwimmen: Regeländerungen & Neuerungen zum 28.03.2023
Am 28.03.2023 sind folgende Regeländerungen in Kraft getreten:
§ 112 Zeitnehmer / § 115 Wenderichter
Rückenstarthilfe: Zeitnehmer*innen bzw. Wenderichter*innen sind für den Ein- und Ausbau, sowie das Rückstellen auf Position 0 nach jedem Start zuständig und verantwortlich.
§ 125 Start
Rückenstart: Beim Einsatz der Rückenstarthilfe muss mindestens eine Zehe je Fuß mit der Wand oder Anschlagmatte in Kontakt sein.
§ 127 Rückenschwimmen
Die Sportler*innen dürfen auf den letzten 5 Metern vor dem Zielanschlag vollständig untergetaucht sein. Maßgeblich ist hierbei die Passage des Kopfes an der 5-Meter-Markierung (Rückenfähnchen).
§ 128 Brustschwimmen
Der Passus „in der gleichen waagerechten Ebene“ entfällt sowohl bei der Beschreibung der Arm- als auch der Beinbewegungen. Damit ist eine gewisse „Schräglage“ des Körpers erlaubt. Alle Bewegungen haben nach wie vor gleichzeitig stattzufinden.
§ 130 Lagenschwimmen, Lagenstaffel
Teilstrecke „Freistil“ beim Lagenschwimmen: Abstoß in Rückenlage von der Wand ist erlaubt. Beinbewegungen jeglicher Art sind aber erst erlaubt, wenn der/die Schwimmer*in die Brustlage wieder eingenommen hat.
§ 131 Wettkampf
Qualifikation für den letzten Platz in einem Endlauf/Zwischenlauf: Ein besonderer Lauf als „Ausschwimmen“ ist somit nicht mehr zwingend erforderlich.
Am 28.03.2023 sind folgende Regeländerungen in Kraft getreten:
§ 112 Zeitnehmer / § 115 Wenderichter
Rückenstarthilfe: Zeitnehmer*innen bzw. Wenderichter*innen sind für den Ein- und Ausbau, sowie das Rückstellen auf Position 0 nach jedem Start zuständig und verantwortlich.
§ 125 Start
Rückenstart: Beim Einsatz der Rückenstarthilfe muss mindestens eine Zehe je Fuß mit der Wand oder Anschlagmatte in Kontakt sein.
§ 127 Rückenschwimmen
Die Sportler*innen dürfen auf den letzten 5 Metern vor dem Zielanschlag vollständig untergetaucht sein. Maßgeblich ist hierbei die Passage des Kopfes an der 5-Meter-Markierung (Rückenfähnchen).
§ 128 Brustschwimmen
Der Passus „in der gleichen waagerechten Ebene“ entfällt sowohl bei der Beschreibung der Arm- als auch der Beinbewegungen. Damit ist eine gewisse „Schräglage“ des Körpers erlaubt. Alle Bewegungen haben nach wie vor gleichzeitig stattzufinden.
§ 130 Lagenschwimmen, Lagenstaffel
Teilstrecke „Freistil“ beim Lagenschwimmen: Abstoß in Rückenlage von der Wand ist erlaubt. Beinbewegungen jeglicher Art sind aber erst erlaubt, wenn der/die Schwimmer*in die Brustlage wieder eingenommen hat.
§ 131 Wettkampf
Qualifikation für den letzten Platz in einem Endlauf/Zwischenlauf: Ein besonderer Lauf als „Ausschwimmen“ ist somit nicht mehr zwingend erforderlich.