Schutz vor sexualisierter Gewalt
Die Prävention von und die Intervention bei sexualisierter Gewalt in Sportvereinen sind keine Tabuthemen! Gegen sexualisierte Gewalt und Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen muss nicht nur im Nachhinein, sondern vor allem präventiv vorgegangen werden.
Der Schwimmverband NRW setzt sich für den aktiven Schutz der Vereinsmitglieder ein. Den Vereinsmitgliedern und den Mitgliedsorganisationen gegenüber ist der Schwimmverband NRW verpflichtet, sie für die Thematik zu sensibilisieren und ihnen Hilfestellung anzubieten, um zu zeigen:
"Wir tun alles, damit Täter*innen bei uns keine Chance bekommen. Wir schauen nicht weg! Wir schauen genau hin!"
Neben den Informationen auf dieser Seite findest du weitere Informationen auf den Seiten vom Landessportbund NRW.
Die Prävention von und die Intervention bei sexualisierter Gewalt in Sportvereinen sind keine Tabuthemen! Gegen sexualisierte Gewalt und Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen muss nicht nur im Nachhinein, sondern vor allem präventiv vorgegangen werden.
Der Schwimmverband NRW setzt sich für den aktiven Schutz der Vereinsmitglieder ein. Den Vereinsmitgliedern und den Mitgliedsorganisationen gegenüber ist der Schwimmverband NRW verpflichtet, sie für die Thematik zu sensibilisieren und ihnen Hilfestellung anzubieten, um zu zeigen:
"Wir tun alles, damit Täter*innen bei uns keine Chance bekommen. Wir schauen nicht weg! Wir schauen genau hin!"
Neben den Informationen auf dieser Seite findest du weitere Informationen auf den Seiten vom Landessportbund NRW.
Was ist sexualisierte Gewalt?
Sexualisierte Gewalt ist der Oberbegriff für verschiedene Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität. Dazu gehören auch sexuelle Belästigungen und Übergriffe durch Worte, Bilder, Gesten und sonstige Handlungen mit und ohne direkten Körperkontakt. Dazu zählen z.B. sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen, Formen des Exhibitionismus und Voyeurismus, das Zeigen pornografischer Abbildungen oder unerwünschte Berührungen intimer Körperbereiche.
Oft geht sexualisierte Gewalt mit anderen Gewaltformen einher, etwa mit psychischer und/oder körperlicher Gewalt.
Quellen: vgl. Rulofs, 2015, S. 373; vgl. Deutsche Sportjugend, 2013, S. 9; vgl. Deutsche Sportjugend, 2020, S. 13
Sexualisierte Gewalt ist der Oberbegriff für verschiedene Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität. Dazu gehören auch sexuelle Belästigungen und Übergriffe durch Worte, Bilder, Gesten und sonstige Handlungen mit und ohne direkten Körperkontakt. Dazu zählen z.B. sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen, Formen des Exhibitionismus und Voyeurismus, das Zeigen pornografischer Abbildungen oder unerwünschte Berührungen intimer Körperbereiche.
Oft geht sexualisierte Gewalt mit anderen Gewaltformen einher, etwa mit psychischer und/oder körperlicher Gewalt.
Quellen: vgl. Rulofs, 2015, S. 373; vgl. Deutsche Sportjugend, 2013, S. 9; vgl. Deutsche Sportjugend, 2020, S. 13
Sensibilisierungs- & Schulungsvideos
Die Deutsche Sportjugend (dsj) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) haben zusammen mit der SchirrmacherGroup sechs Sensibilisierungs- und Schulungsvideos entwickelt. Sie sensibilisieren für das Thema Schutz vor Gewalt im Sport und betrachten verschiedene Facetten psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt. Dabei beziehen sie sich auf unterschiedliche Zielgruppen und Kontexte im Breiten- und Leistungssport. Es wird auch auf die Auswirkungen und Folgen von Gewalterfahrungen auf eine Person aufmerksam gemacht.
- Video: Formen und Häufigkeiten von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt im Sport
- Video: Respekt vor den persönlichen Grenzen und Rechten von Sportler*innen
- Video: Gewalt im Sport aktiv verhindern! - Verantwortung für ein sicheres Umfeld im Sport
- Video: Schau' hin und tu' was! - Folgen von Gewalt und Handlungsmöglichkeiten bei Verdachts- und Vorfällen
- Video: Sexualisierte Gewalt - Häufigkeiten, Formen und rechtliche Einordnung
- Video: Grooming - Vorgehen von Täter*innen bei sexualisierter Gewalt
Die Deutsche Sportjugend (dsj) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) haben zusammen mit der SchirrmacherGroup sechs Sensibilisierungs- und Schulungsvideos entwickelt. Sie sensibilisieren für das Thema Schutz vor Gewalt im Sport und betrachten verschiedene Facetten psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt. Dabei beziehen sie sich auf unterschiedliche Zielgruppen und Kontexte im Breiten- und Leistungssport. Es wird auch auf die Auswirkungen und Folgen von Gewalterfahrungen auf eine Person aufmerksam gemacht.
- Video: Formen und Häufigkeiten von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt im Sport
- Video: Respekt vor den persönlichen Grenzen und Rechten von Sportler*innen
- Video: Gewalt im Sport aktiv verhindern! - Verantwortung für ein sicheres Umfeld im Sport
- Video: Schau' hin und tu' was! - Folgen von Gewalt und Handlungsmöglichkeiten bei Verdachts- und Vorfällen
- Video: Sexualisierte Gewalt - Häufigkeiten, Formen und rechtliche Einordnung
- Video: Grooming - Vorgehen von Täter*innen bei sexualisierter Gewalt
Wo bekomme ich Hilfe?
Präventionsarbeit: Ansprechpersonen im Sport
Ansprechpersonen der Schwimmbezirke
Alle sieben Schwimmbezirke im Schwimmverband NRW haben eigene Ansprechpersonen, sodass die örtliche Nähe zu den Vereinen gewährleistet ist.
Hier sind die Ansprechpersonen der Schwimmbezirke zu finden.
Deutscher Schwimm-Verband
Uwe Wamser
0151 20048709
Mail senden
Koordinierungsstellen im Qualitätsbündnis im Sport in NRW
Das Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport in NRW hat flächendeckend Koordinierungsstellen eingerichtet.
Interventionsarbeit: Fachberatungsstellen
Anlauf gegen Gewalt für Betroffene
anonym, vertraulich & unabhängig
0800 90 90 444
Mo 11-14 Uhr
Do 16-19 Uhr
Mail senden
Hilfetelefon sexueller Missbrauch
0800 22 555 30
Mo, Mi & Fr 9 - 14 Uhr
Di & Do 15 - 20 Uhr
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
08000 116 016
24h erreichbar
Kinder- & Jugendtelefon
116 111
Mo - Sa 14 - 20 Uhr
Elterntelefon
0800 111 0 550
Mo - Fr 9 - 17 Uhr
Di & Do 9 - 19 Uhr
Qualifizierungsangebote
Der Schwimmverband NRW bietet jedes Jahr ca. 4 kostenfreie Informations- & Sensibilisierungsworkshops, 2 Ansprechpersonenausbildungen, sowie weitere Workshops im Themenbereich "Schutz vor interpersoneller Gewalt" an.
kostenfreie Informations-& Sensibilisierungsworkshops (3 Lerneinheiten)
- 10.03.2025 | 24.06.2025 | 23.09.2025 | 01.12.2025 | je 19:00 - 21:15 Uhr | online
- Inhalte: Erscheinungsformen & Definition sexualisierter Gewalt, Ergebnisse der Studien im Breiten- & Leistungssport, Präventionsmaßnahmen, Interventionsmaßnahmen, weiterführende Informationen & Hilfen
- Gebühren: 0,-€
Ansprechpersonenausbildung (15 Lerneinheiten)
- 05. - 06.04.2025 | jeweils 09:00 - 17:00 Uhr | Köln
- Inhalte: Sensibilisierung, Strategie der Täter*innen, Meine Rolle als Ansprechperson, Beratungskompetenzen, Krisenmanagement, Qualitätsbündnis
Der Schwimmverband NRW bietet jedes Jahr ca. 4 kostenfreie Informations- & Sensibilisierungsworkshops, 2 Ansprechpersonenausbildungen, sowie weitere Workshops im Themenbereich "Schutz vor interpersoneller Gewalt" an.
kostenfreie Informations-& Sensibilisierungsworkshops (3 Lerneinheiten)
- 10.03.2025 | 24.06.2025 | 23.09.2025 | 01.12.2025 | je 19:00 - 21:15 Uhr | online
- Inhalte: Erscheinungsformen & Definition sexualisierter Gewalt, Ergebnisse der Studien im Breiten- & Leistungssport, Präventionsmaßnahmen, Interventionsmaßnahmen, weiterführende Informationen & Hilfen
- Gebühren: 0,-€
Ansprechpersonenausbildung (15 Lerneinheiten)
- 05. - 06.04.2025 | jeweils 09:00 - 17:00 Uhr | Köln
- Inhalte: Sensibilisierung, Strategie der Täter*innen, Meine Rolle als Ansprechperson, Beratungskompetenzen, Krisenmanagement, Qualitätsbündnis
Inhouse-Angebote
Neben den bereits terminierten Qualifizierungsangeboten können Vereine und weitere Organisationen in diesem Themenfeld noch folgende Workshops als Inhouse-Angebote anfragen
- Informations- & Sensibilisierungsworkshop für Übungsleiter*innen und Vereinsfunktionär*innen ab 16 Jahren (4 LE)
- Aufbau-Workshop für Übungsleiter*innen und Vereinsfunktionär*innen ab 16 Jahren (4 LE)
- Workshop „Schutz vor Gewalt“ für jugendliche (Leistungs-) Sportler*innen ab 13 Jahren (3 LE)
- Risikoanalyse für Vereine oder Abteilungen (8 LE)
Hier sind alle Informationen zu den Inhouse-Angeboten zu finden.
Materialien für Vereine
Im Rahmen des Projektes #sichere.sache vom Institut für soziale Arbeit e.V. konnten durch Mittel des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) Informationsgrafiken und -flyer für den Schutz vor sexualisierter Gewalt entwickelt und realisiert werden. Diese werden den Vereinen und Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die Informationsgrafiken sind in zwei Größen verfügbar und sollen Vereinen dabei helfen, ihre Mitglieder, sowie haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen für das Thema "Schutz vor sexualisierter Gewalt" zu sensibilisieren. Mit Hilfe der Grafiken bekommt man eine gute Übersicht bzgl. der Prävention von und der Intervention bei sexualisierter Gewalt.
Der Informationsflyer sensibilisiert nicht nur haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in den Vereinen, sondern klärt auch Vereinsmitglieder und deren Familien über das Thema sexualisierte Gewalt in (Schwimm-) Vereinen auf. In dem Flyer sind verschiedene Informationen und Ansprechpersonen gelistet, die bei dem Schutz vor sexualisierter Gewalt helfen.
Vereine, die Mitglied im Schwimmverband NRW sind, können kostenfrei 25 Informationsflyer bestellen. Auf dem Flyer gibt es ein Freifeld, in das Vereine ihre eigene Ansprechperson eintragen können. Hierfür empfehlen wir bedruckbare Etiketten in der Größe von max. 4 x 8cm. (Bei der Bestellung die Vereinskennziffer & die Versandadresse angeben.)
Pilotprojekt zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Schwimmsport
Gemeinsam mit allen Schwimmbezirken, sowie sieben Pilotvereinen führte der Schwimmverband NRW das Pilotprojekt zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Schwimmsport 2023/24 durch. Innerhalb von zwei Jahren wurden die teilnehmdenden Bezirke und Vereine bei der Durchführung einer Risikoanalyse, sowie bei der Erstellung und Umsetzung eines Konzeptes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt begleitet.
Mit Hilfe des Pilotprojektes wurden wichtige Erkenntnisse bzgl. der Implementierung des Schutzes vor sexualisierter Gewalt in den schwimmsporttreibenden Vereinen und Abteilungen gesammelt. Zu den Zielen des Pilotprojektes gehören daher u.a.:
- Sammlung der Bedarfe, Herausforderungen & Ergebnisse der teilnehmenden Bezirke und Vereine --> Entwicklung von zielgruppengerechten Informationen und Hilfsmitteln, wie z.B. passgenaue Materialien und Qualifizierungsangebote
- (Weiter-) Entwicklung schwimmsportspezifischer Informationsmaterialien, onlinebasierter Selbstlern- und -analysetools, wie z.. Tutorials und Klick-Experiences, sowie standardisierter Workshops
Gemeinsam mit allen Schwimmbezirken, sowie sieben Pilotvereinen führte der Schwimmverband NRW das Pilotprojekt zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Schwimmsport 2023/24 durch. Innerhalb von zwei Jahren wurden die teilnehmdenden Bezirke und Vereine bei der Durchführung einer Risikoanalyse, sowie bei der Erstellung und Umsetzung eines Konzeptes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt begleitet.
Mit Hilfe des Pilotprojektes wurden wichtige Erkenntnisse bzgl. der Implementierung des Schutzes vor sexualisierter Gewalt in den schwimmsporttreibenden Vereinen und Abteilungen gesammelt. Zu den Zielen des Pilotprojektes gehören daher u.a.:
- Sammlung der Bedarfe, Herausforderungen & Ergebnisse der teilnehmenden Bezirke und Vereine --> Entwicklung von zielgruppengerechten Informationen und Hilfsmitteln, wie z.B. passgenaue Materialien und Qualifizierungsangebote
- (Weiter-) Entwicklung schwimmsportspezifischer Informationsmaterialien, onlinebasierter Selbstlern- und -analysetools, wie z.. Tutorials und Klick-Experiences, sowie standardisierter Workshops
Was können wir als Verein tun?
Qualitätsbündnis: 10 Qualitätskriterien als "Checkliste"
Der Landessportbund NRW und das Sportministerium NRW haben das Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport in NRW ins Leben gerufen, um sexualisierte und interpersonelle Gewalt im Sport wirksam vorzubeugen und diese zu bekämpfen. Um Mitglied im Bündnis zu werden, müssen Sportvereine folgende Qualitätskriterien erfüllen:
Information & Sensibilisierung des Vorstandes, des Präsidiums & evtl. weiterer Funktionär*innen
- Teilnahme des Präsidiums & des Vorstandes an einer Informationsveranstaltung (mind. 2 LE = 1,5h) zum Thema Schutz vor (sexualisierter) Gewalt im Sportverein
- Durchführung einer eigenen Informationsveranstaltung durch bereits ausgebildete Ansprechperson(en) im Verein oder
- Teilnahme an einem der regelmäßig stattfindenden Infowebinare (kostenfrei, siehe weiter unten) des Schwimmverbandes NRW oder
- Teilnahme an einem Qualifizierungsangebot (4 oder 8 LE) des Landessportbundes NRW oder seiner Mitgliedsorganisationen oder
- Durchführung einer InHouse-Veranstaltung (digital oder in Präsenz) durch Ansprechperson(en) der Schwimmbezirke oder des Schwimmverbandes NRW
Klare Positionierung des Vorstandes & des Präsidiums
- Der Vorstand & das Präsidium müssen sich klar gegen (sexualisierte) Gewalt im Verein positionieren und dies sowohl nach innen als auch nach außen kommunizieren.
- Verankerung der Prävention sexualisierter Gewalt und des Kinderschutzes im Aufgabenportfolio der Vereinsführung und Anbindung der Themen an eine Position im Vorstand
- Klare Verantwortungsstruktur zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt und Zuordnung der Aufgabe zu spezifischen Bereichen bzw. Positionen des Vereins
- Beauftragte brauchen die unmittelbare Unterstützung des Vereinsvorstands im Themenfeld.
- Ansprechperson(en) / Beauftragte arbeiten im Auftrag des Vereins auf der Basis der Beschlüsse des Vereinsvorstands. Sie stimmen ihre Arbeit mit dem Vereinsvorstand ab.
- Beispiel: "Der Vorstand des Vereins XY erklärt das Thema „Schutz vor (sexualisierter) Gewalt“ zum Vorstandsthema und veranlasst die Aufnahme in die Vereinssatzung nach den entsprechenden Richtlinien."
Information & Diskussion
- ca. 30min durch z.B. die ausgebildeten Ansprechperson(en) im Verein
- Vorstellung der (potentiellen) Ansprechperson(en) des Vereins & Kommunikation der Kontaktdaten
- allgemeine Informationen bzgl. des Schutzes vor (sexualisierter) Gewalt
- Definition & Erscheinungsformen
- aktuelle Studienergebnisse (z.B. aus der Studie SicherImSport)
- Vorstellung des Qualitätsbündnisses im Sport in NRW und der 10 Qualitätskriterien
- Welche Qualitätskriterien wurden schon erfüllt? --> z.B. Information & Beschluss des Vorstandes
- Welche Qualitätskriterien werden als nächstes angegangen? --> z.B. Durchführung einer Risikoanalyse
- Vorstellung des Beschlusses des Vorstandes & des Präsidiums
- Zeit für Fragen & Diskussionen
Beschluss
- Implementierung der Prävention sexualisierter Gewalt sowie des Kinderschutzes in den Satzungen, Ordnungen und Richtlinien des Vereins
- Beispiel: "Der Verein XY bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und tritt für Mitbestimmung, Mitverantwortung, Gleichberechtigung und Chancengleichheit junger Menschen ein. Der Verein XY verurteilt jegliche Form von Diskriminierung, Missbrauch und Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer und/oder sexualisierter Art ist und tritt ihr entschieden entgegen."
- Beauftragung von 1 - 2 Ansprechperson(en) im Verein (am besten unterschiedlichen Geschlechts)
- Beispiel: "Der Verein XY beauftragt Person 1 und Person 2, als offizielle Ansprechperson(en) für den Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, die Prävention von und die Intervention bei (sexualisierter) Gewalt im Verein zu implementieren und die entsprechenden Maßnahmen durchzuführen."
- Beschluss zur Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses
- Beispiel: "Die Mitgliederversammlung des Vereins XY beschließt, dass alle (haupt- und ehrenamtlichen) Mitarbeiter*innen, wie z.B. Funktionär*innen, Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Helfer*innen (zum Beispiel auch Kampfrichter*innen und Elternteile), die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis in einem Turnus von vier Jahren vorlegen müssen. Die Vorlage regeln und registrieren die beauftragte(n) Ansprechperson(en) des Vereins."
eine beispielhafte Präsentation folgt
Sowohl in die Vereinssatzung als auch in die Jugendordnung sollte der Schutz vor Gewalt aufgenommen werden.
- Beispiel: "Der Verein XY verurteilt jegliche Form von Diskriminierung, Missbrauch und Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer und/oder sexualisierter Art ist und tritt ihr entschieden entgegen."
Darüber hinaus kann geprüft werden, ob auch die Mitbestimmung, Mitverantwortung, Gleichberechtigung und Chancengleichheit junger Menschen in der Satzung verankert ist:
- Beispiel: "Der Verein XY bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und tritt für Mitbestimmung, Mitverantwortung, Gleichberechtigung und Chancengleichheit junger Menschen ein."
Pro Verein gibt es bestenfalls mind. zwei Ansprechpersonen unterschiedlichen Geschlechts. Die Ansprechpersonen übernehmen diese Aufgabe freiwillig und sind mit dem Vorstand abgestimmt.
Ansprechpersonen werden im Rahmen einer Ansprechpersonenausbildung, die meistens 15 Lerneinheiten á 45min umfasst, geschult.
Die Ansprechpersonen und Kontaktdaten werden gut sichtbar (z.B. auf der Homepage, in der Trainingsstätte, im Vereinsheim) veröffentlicht.
Der Schwimmverband NRW bietet ca. 1 - 2 Mal pro Jahr eigene Ansprechpersonenausbildungen an. Darüber hinaus gibt es im Verbundsystem zahlreiche weitere Angebote: Kinder- & Jugendschutz
in Bearbeitung
in Bearbeitung
Präventionsplakate & Kontaktadressen aufhängen
Präventionsplakate können kostenfrei bestellt bzw. heruntergeladen & ausgedruckt werden. Die Präventionsplakate sollten gut sichtbar (z.B. in der Trainingsstätte und im Vereinsheim) gemeinsam mit Kontaktadressen aufgehangen werden.
- Präventionsplakat vom DOSB & Schwimmverband NRW
- Präventionsplakate vom Landessportbund NRW
- Präventionsplakate vom Deutschen Olympischen Sportbund
Handlungsleitfäden herunterladen, durchlesen & zur Verfügung stellen
Neben Handlungsleitfäden für Vereine gibt es auch Informationsmaterialien für Eltern.
- Handlungsleitfaden für Vereine vom Landessportbund NRW
- Handlungsleitfaden "Safe Sport" von der Deutschen Sportjugend (Neuausgabe 2021)
- Elternkompass vom Landessportbund NRW
Erweitertes Führungszeugnis einfordern
Sportvereine sind Träger der freien Jugendhilfe und somit berechtigt, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zu verlangen. Das erweiterte Führungszeugnis beinhaltet u.a. alle Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie der Verbreitung, des Erwerbs oder des Besitzes kinderpornografischer Schriften nach § 184b StGB. Folgende Personenkreise des Vereins sollten ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen:
- alle Mitglieder des Vorstandes und des Jugendvorstandes
- alle hauptberuflich Angestellten
- alle Mitglieder weiterer Gremien und Ausschüsse
- alle ehrenamtlich und nebenberuflichen Trainer*innen und Kampfrichter*innen
- alle weiteren Mitarbeiter*innen der Jugendmaßnahmen des Vereins mit und ohne Übernachtung/en
Das erweiterte Führungszeugnis kann erst nach Vorlage einer Aufforderung des Vereins beantragt werden. Die Mitglieder eines Sportvereins sind von der Gebühr befreit (siehe Merkblatt). Bei der Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse gelten bestimmte Datenschutzrichtlinien. Weitere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis sind im Handlungsleitfaden für Vereine sowie beim Landessportbund NRW zu finden.
Ehrenkodex unterschreiben lassen & vorleben
Der Ehrenkodex ist für alle Mitarbeitenden im Sport, die mit Kindern, Jugendlichen und/oder Erwachsenen arbeiten oder im Kinder- & Jugndbereich als Betreuungsperson tätig sind.
Neben dem Erweiterten Führungszeugnis sollten alle Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen & Funktionär*innen den Ehrenkodex unterschreiben und vorleben.
Wir empfehlen, den Ehrenkodex des Landessportbundes NRW zu verwenden.
Sensibilisierung der Funktionär*innen, Trainer*innen, Eltern & Sportler*innen
Der Vereinsvorstand, die Trainer*innen, die Eltern und auch die Sportler*innen können und müssen für das Thema "sexualisierte Gewalt" sensibilisiert werden, damit mehr Personen im Verein ein offenes Auge haben. Hier bieten sich die kostenfreien Online-Seminare an, die alle drei Monate vom Schwimmverband NRW angeboten werden.
Die Sensibilisierung von Sportler*innen (z.B. von Leistungsschwimmer*innen oder einer Wasserballmannschaft) muss altersgerecht erfolgen. Dies können z.B. ausgebildete Ansprechpersonen in den Vereinen übernehmen. Hierzu beraten wir dich gerne.
Anne Tore - sind wir stark! Sensibilisierung von Kindern & Jugendlichen von 8 - 12 Jahren
Für Kinder und Jugendliche von 8 - 12 Jahren kann im Verein das interaktive Theaterstück "Anne Tore - sind wir stark!" angeboten werden. Mit Witz, Gesang und mutmachenden Texten wird das Thema Prävention sexualisierter Gewalt behandelt. Darüber hinaus beinhaltet das zweistündige Programm auch eine Informationsveranstaltung für Übungsleiter*innen, Trainer*innen und Eltern.
- Hier sind Informationen und Auftrittsanforderungen zu finden.
- Hier kann der Flyer zum Theaterstück heruntergeladen werden.
Zusammenarbeit mit Ansprechperson(en)
- aus dem eigenen Verein (evtl. Mehrspartenverein)
- aus anderen (schwimmsporttreibenden) Vereinen in der Nähe (z.B. Ortsgruppe DLRG)
- des zugehörigen Schwimmbezirks (siehe Grafik)
- des zugehörigen Kreis- oder Stadtsportbundes
- des jeweiligen Kinderschutzbundes vor Ort
- des zugehörigen Jugendamtes
- der zuständigen Koordinierungsstelle des Landessportbundes NRW
Zu den genannten Ansprechpersonen sollte bereits präventiv Kontakt aufgenommen werden, sodass bei einem Interventionsfall nicht erst Kontakte geknüpft werden müssen.
Mit den Ansprechpersonen aus dem eigenen Verein, weiteren Vereinen in der Nähe, sowie des Schwimmbezirks, des Kreis- oder Stadtsportbundes oder der Koordinierungsstelle des Landessportbundes NRW sollten regelmäßige (digitale) Treffen stattfinden, um die Präventionsarbeit voranzutreiben und voneinander zu lernen.
Zusätzlich gibt es in NRW zahlreiche Fachberatungsstellen:
Der Landessportbund NRW bietet kostenfreie Beratungen zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt z.B. für den Vereinsvorstand oder Trainer*innen, Übungsleiter*innen und/oder Jugendbetreuer*innen an. Dabei kann gemeinsam mit den Vereinsberatern ein Leitfaden zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im eigenen Verein entwickelt werden. Weitere Veranstaltungsformen sind Informationsveranstaltungen, Fachvorträge, KURZ UND GUT-Seminare sowie Mitarbeiter/innen-Fortbildungen.
- Weitere Informationen sind auf der Seite des Landessportbundes NRW zu finden.
- Der Antrag auf Vereinsberatung kann direkt online ausgefüllt ud abgeschickt werden.
Was tue ich, wenn ich als Übungsleiter*in Grenzverletzungen unter Sportler*innen beobachte?
1. Schritt |
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2. Schritt |
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3. Schritt |
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4. Schritt |
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5. Schritt |
|
Quelle: Stadtsportbund Münster, 2022, S. 3
Weitere Informationen zum Qualitätsbündnis sind unter www.lsb.nrw/unsere-themen/gegen-sexualisierte-gewalt-im-sport/qualitaetsbuendnis zu finden. Der Schwimmverband NRW hilft seinen Mitgliedsvereinen gerne bei der Umsetzung der Qualitätskriterien. Die Qualitätskriterien können als eine Art Checkliste angesehen werden, die nach und nach abgearbeitet werden kann.
Strategien von Täter*innen bei Missbrauch
Beim Aufruf des Videos werden personenbezogene Daten (IP-Adresse) an den Betreiber des Videoportals gesendet. Daher ist es möglich, dass Zugriffe gespeichert und ausgewertet werden. Detaillierte Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Beim Aufruf des Videos werden personenbezogene Daten (IP-Adresse) an den Betreiber des Videoportals gesendet. Daher ist es möglich, dass Zugriffe gespeichert und ausgewertet werden. Detaillierte Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Weitere Informationen, Materialien & Links
Die Deutsche Sportjugend hat zahlreiche Materialien und Hilfestellungen für die Vereine erstellt, um sie bei der Prävention sexualisierter Gewalt zu unterstützen:
- Broschüre für Jungen: "Finger weg! Pack mich nicht an!"
- Broschüre für Mädchen "Wir können auch anders!"
Forschungsprojekt "Safe Sport": Studienergebnisse im Leistungssport
- Übersichtsseite auf der Webseite der Deutschen Sportjugend
- Ergebnisbericht "Safe Sport" (15.11.2016)
Forschungsprojekt "Sicher im Sport": Zwischenergebnisse der Studie im Breitensport
Landeskinderschutzgesetz in NRW
- Artikel: "Meilenstein für den Kinderschutz: Landtag verabschiedet Landeskinderschutzgesetz"
- Kinderschutzkonzept in NRW: Handlungs- & Maßnahmenkonzept im Bereich "Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche"
Viele Informationen für Fachkräfte und Eltern sind auf den Seiten des Kinderschutzbundes Landesverband NRW e.V. zu finden:
Opferschutzbeauftragte in jeder Kreispolizeibehörde: https://polizei.nrw/artikel/polizeilicher-opferschutz-in-nrw
Materialien der Polizei für Jugendliche & für die Jugendarbeit im Verein: https://www.polizeifürdich.de/
Betroffenenrat im Landessportbund NRW
Im Januar 2020 hat das Präsidium des LSB NRW eine Expert*innen-Kommission eingerichtet, die sich auf die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt konzentriert. Die Kommission will vor allem die Sicht der Betroffenen in den Fokus stellen. Dazu sucht der Landessportbund NRW Betroffene, die sexualisierte Belästigung, Grenzverletzung oder Gewalt im organisierten Sport selbst erlebt haben und dazu bereit sind, ihr Wissen und ihre Erfahrungen in einem Betroffenenrat zur Verfügung zu stellen.
Fragen?
Deine Ansprechpartnerinnen
Hanna Meinikmann
Fachkraft Schutz vor Gewalt
0203 - 393 668 37
Mail senden
Sprechzeiten
Mo. - Do. 09:00 - 16:00 Uhr
Fr. 09:00 - 13:00 Uhr
Elke Struwe
Vizepräsidentin Bildung
Hanna Meinikmann
Fachkraft Schutz vor Gewalt
0203 - 393 668 37
Mail senden
Sprechzeiten
Mo. - Do. 09:00 - 16:00 Uhr
Fr. 09:00 - 13:00 Uhr
Elke Struwe
Vizepräsidentin Bildung