NRW kann schwimmen
Der Gang ins Schwimmbad, schwimmen im Badesee oder im Meer klingt eigentlich selbstverständlich, ist es für viele Kinder aber nicht. Mehr als ein Drittel der Kinder können am Ende der Grundschulzeit nicht schwimmen. Deswegen haben der Schwimmverband NRW gemeinsam mit dem Ministerium für Schule und Bildung, der DLRG Westfalen und Nordrhein und dem DRK im Jahr 2008 das Landesprogramm „NRW kann schwimmen“ auf den Weg gebracht.
Das gemeinsame Ziel:
Alle Grundschulkinder müssen schwimmen lernen!
Der Gang ins Schwimmbad, schwimmen im Badesee oder im Meer klingt eigentlich selbstverständlich, ist es für viele Kinder aber nicht. Mehr als ein Drittel der Kinder können am Ende der Grundschulzeit nicht schwimmen. Deswegen haben der Schwimmverband NRW gemeinsam mit dem Ministerium für Schule und Bildung, der DLRG Westfalen und Nordrhein und dem DRK im Jahr 2008 das Landesprogramm „NRW kann schwimmen“ auf den Weg gebracht.
Das gemeinsame Ziel:
Alle Grundschulkinder müssen schwimmen lernen!
Der Gedanke
- Mitgliedsvereine des SV NRW bieten grundsätzlich in den Oster-, Sommer-, oder Herbstferien Schwimmkurse an (Abweichungen von der Ferienzeit sind nach Absprache möglich).
- Die Kurse sollen für Schulkinder der Klassen 1 bis 6 angeboten werden, die noch nicht bzw. nicht sicher schwimmen.
- Die Kurse finden in der Regel an 10 Tagen mit einer Lerneinheit à 45 Minuten statt.
- Pro Kurs dürfen 8-12 Schüler/innen teilnehmen.
- Die Teilnehmereigenleistung (Kursgebühr) beträgt max. 10,- Euro.
Die Vorteile
- Die Chance, neue Mitglieder zu gewinnen.
- Einen Beitrag zu leisten, dass Kinder mehr Wassersicherheit und Spaß im Element Wasser bekommen.
- Zuschuss in Höhe von 450,- Euro pro Kurs
- Auch die Bezuschussung von Schwimmkursen für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren sind ab 2024 in begründeten Einzelfällen möglich
Der Ablauf
- Merkblatt, Bewerbungsbogen, und -fristen gut durchlesen und ausfüllen.
- Fristgerecht den Bewerbungsbogen per Mail an die Landesstelle für den Schulsport in NRW senden.
- Vereine erhalten eine Benachrichtigung von den Ausschüssen des Schulsports (Afs) und der Landesstelle für den Schulsport, ob die Kurse genehmigt sind.
- Schulen geben den zuständigen Afs Rückmeldung über die Anzahl der teilnehmenden Schüler/innen.
- Die Kurse können starten.
- Kurserhebungsbogen nach Beendigung des Kurses ausfüllen und an die Landesstelle für den Schulsport in NRW per Mail senden.
Die wichtigsten Unterlagen auf einen Blick
Durchführungsbestimmungen
Das Merkblatt beinhaltet alle wichtigen Informationen zu Anmeldung, Durchführung und Mittelanforderung.
Bewerbungsbogen
Der Bewerbungsbogen muss vollständig ausgefüllt an uns zurückgesendet werden. Nur so können die Fördermittel beantragt werden.
Kurserhebungsbogen
Der Kurserhebungsbogen dient zu Evaluierung und Ergebnissicherung. Das vollständige Ausfüllen ist obligatorisch für eine Förderung.
Weiteres Material
Musteranschreiben (Eltern)
Das Musteranschreiben für Eltern stellen wir allen Schulen zur Verfügung.
Musteranschreiben (Schule)
Das Musteranschreiben für Schulleitungen stellen wir allen Interessensgruppen zur Verfügung.
Kursübersicht
Sobal dies feststeht, findest du hier eine Kursübersicht für die Sommerferien 2024.