Offizielle Mitteilungen (gem. § 2 Abs. 9 Satzung)
Schwimmverband NRW
Protokoll zum Verbandstag veröffentlicht
Am heutigen Tage wurde das Protokoll des Verbandstages vom 06.05.2023 allen Mitgliedsvereinen des Schwimmverbandes NRW per Mail zugesandt und auf der Homepage veröffentlicht. Wir bitten um Beachtung.
Infoveranstaltung zum Verbandstag 2023
Austausch zum Bericht des geschäftsführenden Präsidiums und der anstehenden Satzungsänderung

Zwei Tage vor dem Verbandstag 2023 bietet der Schwimmverband NRW eine offene Infoveranstaltung an. Hier steht der Generalsekretär Frank Rabe Rede und Antwort zum Bericht des geschäftsführenden Präsidiums (inklusive Finanzen) sowie zur anstehenden Satzungsänderung.
Dieser offene Austausch findet am Donnerstag, 04.05.2023 um 19.00 Uhr digital statt und bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich auch ohne Teilnahme am Verbandstag zu informieren.Selbstverständlich erfolgt auch auf dem Verbandstag eine Aussprache zu den Berichten.
Wer teilnehmen möchte kann sich hier registrieren: Die Zugangsdaten werden kurz vor der Veranstaltung verschickt.
Tagesordung und Beschlussvorlagen zum Verbandstag veröffentlicht
Unterlagen über Homepage abrufbar und per Mail versandt

Hiermit wird die Veröffentlichung der endgültigen Tagesordnung und Beschlussvorlagen zum Verbandstag des Schwimmverbandes Nordrhein-Westfalen über das Berichtsheft gemäß § 13 Abs. 2 der Satzung bekanntgegeben.
Gleichzeitig erhalten alle Mitgliedsvereine die Unterlagen per Mail. Als Mailadresse wird hierbei gem § 13 Abs. 3 der Satzung die letzte vom Mitglied über die Bestandserhebung des Landessportbundes bekanntgegebene Mail-Adresse verwendet.
Schwimmlehrer*innen und Trainer*innen vom Land bezahlen lassen
Land NRW stellt 1 Mio. € für Qualifizierungsmaßnahmen bereit
Mit der Übungsleiter*innenoffensive 2023 stellt das Land 1 Mio. € zur Verfügung und unterstützt gezielt Sportvereine, um neue Übungsleitende zu gewinnen. Gefördert werden z.B. Trainer*innen, Schwimmlehrer*innen, Schwimmlehrerassistent*innen, Sporthelfer*innen uvm.
Ausbildungsgebühren des jeweiligen Anbieters (auch des Schwimmverbandes NRW) werden bis zu 500 Euro pro Qualifizierungsmaßnahme gefördert. Die Kosten für Schwimmlehrerassistent*innen und Schwimmlehrer*innen wären damit komplett abgedeckt und für Trainer um rd. 42% reduziert.
Dies gilt für alle Ausbildungen (keine Fortbildungen) die im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 stattfinden bzw. stattgefunden haben.
Antragberechtigt sind die Vereine. Dies gilt auch, wenn das einzelne Mitglied die Qualifizierungsmaßnahme selbst bezahlt hat. Der Verein ist in diesem Fall verpflichtet, die erhaltene Zuwendung weiterzugeben. Hierzu bedarf es keines formellen Verfahrens.
Die Antragsstellung erfolgt mittels des hier zu findenden Antragsvordrucks, der ausgefüllt, vorzugsweise per Mail an uebungsarbeit@lsb.nrw , beim Landessportbund einzureichen ist.
Die Antragsfrist endet zwar erst am 10. Dezember, da die Mittel aber begrenzt sind, sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden.
Start der Energie-Krisenhilfe
Anträge über das Förderportal des LSB bis 30.05.23 möglich
Wir haben euch Anfang Februar in einem Schreiben über die Vorbereitung des Förderverfahrens zur Energie-Krisenhilfe informiert. Seit dem 1. März ist nun die Beantragung von Mitteln aus dem Paket „Soforthilfe Sport 2023 – Krisenhilfe NRW“ des Landes möglich.
Die Anträge können bis zum 30. Mai 2023 über das Förderportal des LSB NRW gestellt werden. Das hierfür entwickelte Antragsformular ist über das Förderportal als Download abrufbar.
- Antragsberechtigt sind alle als gemeinnützig anerkannten Sportvereine, also alle ordentlichen Mitgliedsvereine des Schwimmverbandes NRW.
- Das Zeitfenster, für das Mehrkosten geltend gemacht werden können (sog. „Billigkeitszeitraum“) geht vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023.
- Voraussetzung für die Förderung sind gestiegene Energieausgaben beim Antragsteller durch den Betrieb und / oder die Nutzung einer Sportstätte samt dazugehöriger Infrastruktur innerhalb des Billigkeitszeitraums aufgrund der Erhöhung von Energiepreisen ggü. dem Vergleichszeitraum.
- Als Vergleichsgrundlage dienen die vertraglich fixierten Preise je Energieträger bzw. das Nutzungsentgelt mit Gültigkeit zum 31. März 2022.
- Die gestiegenen Energiekosten beziehen sich sowohl auf (vereins)eigene und gepachtete Anlagen als auch auf genutzte Anlagen der Kommune oder eines privaten oder gewerblichen Eigentümers.
- Es werden bis zu 60% der dargestellten Mehrkosten bezuschusst – die maximale Billigkeitsleistung pro Antragsteller beträgt 200.000 Euro.
- Die Billigkeitsleistungen aus dem Krisenpaket des Landes NRW sind kombinierbar mit den Bundeshilfen (bspw. Preisbremsen für Erdgas, Fernwärme und Strom) sowie möglichen kommunalen Hilfsprogrammen – eine Überkompensation der entstandenen Mehrkosten wird ausgeschlossen.
Für Rückfragen zur Energie-Krisenhilfe hat der Landessportbund NRW eine Hotline (0203/7381-900) und ein E-Mail-Postfach (energie@lsb.nrw) eingerichtet. Weitere Infos finden sich auf der Website des LSB. In der kommenden Woche wird der LSB alle Vereine nochmals per Mail kontaktieren.
Rundschreiben 02/2023
Verbandstag und Jubiläumsbrunch
Liebe Freund*innen des Schwimmsports
am 6. Mai findet in diesem Jahr in Mönchengladbach der Verbandstag des Schwimmverbandes Nordrhein-Westfalen statt. Dieses Mal wollen wir aber nicht nur einen einfachen Verbandstag begehen. Wie ihr vielleicht wisst, ist der Schwimmverband Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr 75 Jahre alt geworden. Leider konnten wir wegen Corona dieses Jubiläum nicht separat feiern. Auch eine Feierstunde im Rahmen der geplanten Arbeits- und Kommunikationstagung konnte aufgrund zu geringer Anmeldungen nicht wie geplant stattfinden. So ganz vergessen wollen wir unser Jubiläum aber nicht. Aus diesem Grunde haben wir gemeinsam mit dem Präsidium und den Bezirksvorsitzenden entschieden, vor dem diesjährigen Verbandstag mit euch einen gemeinsamen Brunch zu begehen.
Wie euch vielleicht in der Einberufung des Verbandstages auf unserer Homepage aufgefallen ist, soll der eigentliche Verbandstag am 6. Mai erst um 12:30 Uhr beginnen. Der gemeinsame Brunch ist von 9:30 bis 12:00 Uhr geplant. Für einen solchen Brunch bedarf es einer genaueren Planung. Aus diesem Grunde und da das Platzkontingent begrenzt ist, bitten wir euch uns vorher mitzuteilen, ob ihr an diesem Brunch teilnehmen möchtet. Hierzu könnt ihr in einer Onlinemaske angeben von welchem Verein ihr seid und welche Personen von euch kommen werden. Wir werden versuchen alle Anmeldungen zu berücksichtigen. Die Anmeldung könnt ihr bis zum 17.04.2023 online unter folgendem Link vornehmen:
https://www.schwimmverband.nrw/Brunch
Direkt im Anschluss findet dann der klassische Verbandstag statt. Wir würden uns freuen, wenn ihr auch daran teilnehmen würdet.
Da wir in diesem Jahr erstmalig keine Berichtshefte in gedruckter Form verschicken werden, informiert euch hierzu bitte auf unserer Homepage. In der Rubrik Aktuelles>>Offizielle Mitteilungen sowie unter dem Menüpunkt Verbandstag findet ihr von der Einberufung bis zum Berichts Heft sowie gegebenenfalls eingehenden Anträgen zur Tagesordnung alle relevanten Informationen. Dort hinterlegt ist auch die Stimmenvollmacht, die ihr gegebenenfalls für euren Verein erteilen wollt. Bitte beachtet dabei, dass die Vollmacht von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet ist.
Alle Unterlagen zum Verbandstag werden auch noch mal an die offizielle E-Mail-Adresse des Vereines versandt. Hierbei verwenden wir die E-Mail-Adresse, die bei der Bestandserhebung des Landessportbundes NRW von euch hinterlegt wurde. Der digitale Versand erfolgt spätestens vier Wochen vor dem Verbandstag. Solltet ihr selbst Anträge einbringen wollen, so sind diese sechs Wochen vor dem Verbandstag der Präsidentin schriftlich mitzuteilen. Als Postanschrift könnt ihr die Adresse der Geschäftsstelle des Schwimmverbandes NRW in Duisburg verwenden.
Wir freuen uns darauf, euch beim gemeinsamen Brunch und anschließenden Verbandstag begrüßen zu dürfen und verbleiben
mit sportlichen Grüßen
Claudia Heckmann Elke Struwe
Präsidentin Vizepräsidentin
Karl-Heinz Dinter Frank Rabe
Vizepräsident Generalsekretär
1 Mio. € für Bewegungsoffensive
Jetzt Mittel für Projekte beantragen
Die zurückliegende Corona-Pandemie hat den Sport hart getroffen. Insbesondere Kinder und Jugendliche haben unter den schwierigen Bedingungen für Sportvereine unter den fehlenden Angeboten gelitten. Um die entstandenen Defizite auszugleichen, sind nun zahlreiche und vielfältige Bewegungs-, Spiel-, und Sportangebote für Kinder und Jugendliche erforderlich.
Die NRW-Landesregierung stellt hierfür im Jahr 2023 einmalig zusätzliche Mittel in Höhe von einer Million Euro im Rahmen der „Bewegungsoffensive 2023“ zur Verfügung. Staatssekretärin Milz ruft die Sportvereine dazu auf, Projektideen einzureichen, die dazu geeignet sind, Kinder und Jugendliche kurzfristig wieder in Bewegung zu bringen. Hierfür können sportbezogene Projekte mit Landesmitteln zwischen 2.500 € und 10.000 € gefördert werden. Insgesamt sollen zwischen 100 und 150 Projektideen verwirklicht werden, die zwischen Mai und Dezember 2023 durchgeführt werden müssen. Bewerbungen sind ab sofort bis spätestens 15.03.2023 an den Landessportbund NRW zu richten. Eine Jury wird am 28.03.2023 über die eingegangenen Bewerbungen entscheiden.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen zur „Bewegungsoffensive 2023“ finden sich hier.
Vereinsaufnahmen

Folgende Vereine sind mit sofortiger Wirkung Mitglied im Schwimmverband NRW und im zuständigen Schwimmbezirk:
- Aqua-Sport-Verein Bornheim e. V., VKZ: 2803047, Schwimmbezirk Mittelrhein
- TriCologne e. V., VKZ: 2003629, Schwimmbezirk Mittelrhein
- Be5Play5 e. V., VKZ: 1003275, Schwimmbezirk Ruhrgebiet
Folgende Vereine sind seit Ende des Jahres 2022 Mitglied im Schwimmverband NRW und im zuständigen Schwimmbezirk:
- SwimSports e. V., VKZ: 1001422, Schwimmbezirk Rhein-Wupper
- Blubber Platsch e. V., VKZ: 1003632, Schwimmbezirk Ruhrgebiet
- SwimSportTank e. V., VKZ: 3003370, Schwimmbezirk Nordwestfalen
- Schwimmgemeinschaft Bochum-Ost e. V., VKZ: 5001482, Schwimmbezirk Schwimmverband Südwestfalen
Folgender Verein ist seit Ende des Jahres 2022 unter neuem Namen Mitglied im Schwimmverband NRW und im zuständigen Schwimmbezirk:
- Schwimmverein Übach-Palenberg e. V., VKZ: 3507028, Schwimmbezirk Aachen
- Der Verein VfR Übach-Palenberg e. V. Abteilung Schwimmen, VKZ: 2507005 wurde somit abgemeldet.
Folgende Vereine sind zum 31.12.2022 aus dem Schwimmverband NRW ausgeschieden.
- SV Langendreer 04 e. V., VKZ: 5001080 und
- Waspo Langendreer Werne e. V. VKZ: 5001175
Frank Rabe
Generalsekretär
Einberufung des Verbandstages 2023

Liebe Schwimmsportfreunde*innen,
gemäß § 13 Absatz 1 der Satzung des Schwimmverbandes NRW e.V.
berufe ich hiermit den Verbandstag 2023 für Samstag, 06. Mai 2023, Beginn 12.30 Uhr ein.
Ausrichter ist der Schwimmbezirk Rhein-Wupper e.V.
Tagungsort ist der Kaisersaal im Haus Erholung, Johann-Peter-Boelling-Platz 1, 41061 Mönchengladbach
Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen (Änderungen vorbehalten):
I. Eröffnung
1. Begrüßung und Grußworte
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Wahl der Mandatsprüfungskommission
II. Parlamentarischer Teil
1. Aussprache über die Berichte
2. Bericht der Mandatsprüfungskommission
3. Feststellung der Jahresrechnung 2021
4. Entlastung des Präsidiums
5. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
6. Beschlussfassung über weitere Anträge
7. Wahlen
a. Geschäftsführendes Präsidium
b. Bestätigung Fachwarte
c. kassenprüfender Verein
8. Genehmigung des Haushaltsplans für das Geschäftsjahr 2023
9. Festlegung des Ortes des Verbandstages 2027
10. Anfragen und Mitteilungen
Die endgültige Tagesordnung wird nach Ablauf der Antragsfrist vom geschäftsführenden Präsidium festgelegt und mit den Beschlussvorlagen gem. § 2 Abs. 9 der Satzung unter der Rubrik „Offizielle Mitteilungen“ spätestens vier Wochen vor dem Verbandstag auf der Homepage veröffentlicht und den Mitgliedern per E-Mail zugesandt.
Claudia Heckmann
Präsidentin
55,2 Mio. € Unterstützung für Vereine
Hilfsprogramm zur Abfederung der Auswirkungen der Energiekrise

Die Auswirkungen der durch den russischen Angriffskrieg verursachten Energiekrise treffen auch die Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen hart. Die Landesregierung unterstützt die Sportvereine bei der Bewältigung der daraus resultierenden Krisensituation durch ein Soforthilfeprogramm.
Sportvereine können zur Krisenbewältigung und Insolvenzvorsorge Zuschüsse im Rahmen einer Billigkeitsleistung beantragen. Dafür stellt das Land insgesamt 55,2 Millionen Euro bereit. „Dieses Sonderprogramm ist aus unserer Sicht ein weiteres ganz starkes Signal, dass die Politik dem Sport in einer schwierigen Lage beisteht und mit finanziellen Mitteln wirkungsvoll unter die Arme greift. Damit bleiben die Vereine hoffentlich in der Lage, ihren Mitgliedern verlässliche Angebote zu machen und auf größere Einschränkungen oder gar Schließungen verzichten zu können“, freut sich LSB-Präsident Stefan Klett über die offizielle Mitteilung aus der Staatskanzlei.
Die konkrete Abwicklung der Anträge wird ausschließlich online über das LSB-Förderportal erfolgen. Das dazu nötige Formular soll zur Ansicht bereits in Kürze veröffentlicht werden, die Einreichung der Anträge ist dann ab spätestens Ende Februar geplant - und bis Ende Mai möglich. Es dürfen sich neben Vereinen mit eigenen Sportanlagen auch Vereine melden, die Nutzungsgebühren für ihre sportliche Infrastruktur (z.B. Anmietung von Sportstätten in kommunalem Besitz) tragen müssen.
Quelle: Staatskanzlei NRW / LSB NRW
LSB Bestandserhebung gestartet

Ab sofort können die Mitgliederzahlen der Vereine zum 01.01.2023 online an den Landessportbund NRW gemeldet werden. Die Erfassung der Daten ist bis zum 28.02.2023 möglich.
Gerade in diesem Jahr ist die Erhebung der Mitgliederzahlen besonders wichtig, um die Auswirkungen der verschiedenen Krisen auf die Sportvereine anhand von Mitgliederzahlen dokumentieren zu können.
Die gemeldeten Mitgliederzahlen bilden die Grundlage für die Beitragsrechnung. In einigen Förderprogrammen ist die aktuelle Bestandserhebung sogar Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie daher: Melden Sie fristgerecht Ihre Mitgliederzahlen. Sollte eine Meldung der Mitgliederzahlen ausbleiben, dürfen wir die Vorjahreszahlen übernehmen und als Grundlage für die Beitragsrechnung verwenden.
Gleichzeitig erlischt der Anspruch auf Fördermittel.
Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Online-Portal der Bestandserhebung:
https://www.lsb-nrw-service.de/bsd/login
Weitere Informationen zur Bestandserhebung haben wir unter folgendem Link eingestellt:
https://www.vibss.de/service-projekte/bestandserhebung-fuer-vereine
Für die Anmeldung nutzen Sie bitte Ihre Vereinskennziffer sowie das dazugehörige Kennwort. Falls Ihnen das Kennwort nicht mehr vorliegt, können Sie sich per E-Mail ein systemseitig generiertes Kennwort zuschicken lassen, Link: https://www.lsb-nrw-service.de/bsd/lostpassword.
Bei Rückfragen oder technischen Schwierigkeiten stehen Ihnen die Kolleginnen aus dem Fachbereich Bestandserhebung/Vereinsverwaltung gerne per E-Mail (bestandserhebung@lsb.nrw) oder telefonisch unter 0203 7381-938 zur Verfügung.
Bitte beachten sie: Aufgrund des zu erfahrungsgemäß hohen Mailaufkommens, insbesondere zu Beginn und zum Ende der Erfassung, kann es zu Verzögerungen in der Beantwortung Ihrer Anfrage kommen. Auch die Telefonleitungen können stark frequentiert sein.
Landessportbund NRW
Protokoll der Jugendvollversammlung 2022
Protokoll & weitere Unterlagen

Das Protokoll sowie die entsprechenden Anlagen der Jugenvollversammlung der Schwimmjugend des Schwimmverbandes NRW vom 10.09.2022 sind veröffentlicht. Einsprüche gegen diese Niederschrift bzw. Ergänzungen können bis zum 26.10.2022 textliche eingereicht werden.
Protokoll der Jugendvollversammlung
Anlage 01: Präsentation
Anlage 02: Protokoll der Mandatsprüfungskommission
Anlage 03: beschlossener Entwurf der Neufassung der Jugendordnung
Anlage 04: Bericht der Schwimmjugend NRW
Anlage 05: Haushalt der Schwimmjugend NRW
Anlage 06: Berichte der Bezirksjugenden
Unterlagen für die Jugendvollversammlung
10.09.2022 | 19:45 Uhr | Hachen
Die Unterlagen für die Jugendvollversammlung am 10.09.2022 ab 19:45 Uhr im Sport- und Tagungszentrum Hachen sind ab sofort einsehbar. Die Jugendvollversammlung wurde fristgerecht am 22.07.2022 einberufen.
Alle Informationen, sowie die Unterlagen sind hier zu finden: Jugendvollversammlung
Der Vorsitzende der Schwimmjugend NRW, Fabian Jöbkes, hat bereits mit der Einberufung einen Antrag zur Änderung der Jugendordnung eingereicht und veröffentlicht. Der Schwimmjugend NRW liegen keine weiteren Anträge vor.
Die Vereine erhalten mit der Veröffentlichung der Unterlagen umfassende Informationen, um sich ein Bild von der Jugendarbeit im Schwimmverband NRW zu machen. Neben dem ausführlichen Bericht der Schwimmjugend NRW, sind auch der Haushalt, der Antrag auf Änderung der Jugendordnung, sowie die Berichte der Bezirksjugenden einsehbar.
Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung der Jugendabteilungen der schwimmsporttreibenden Vereine in NRW.
Rundschreiben 08/2022
Ergänzende Position des Schwimmverbandes NRW zur ARD-Dokumentation "MISSBRAUCHT - sexualisierte Gewalt im Deutschen Schwimmsport"
Liebe Freund*innen des Schwimmsports,
sicher seid ihr alle auf irgendeiner Ebene in den letzten Tagen mit der ARD-Dokumentation „MISSBRAUCHT – sexualisierte Gewalt im Deutschen Schwimmsport“ konfrontiert worden.
Die in der Dokumentation gezeigten Fälle sind erschreckend und lassen niemanden unberührt. Jedwede relativierende Kommentierung ist unangebracht. Wir verurteilen jegliche Form von Missbrauch und Gewalt, gleich, ob körperlicher, seelischer oder sexueller Art und nehmen Anteil mit den Opfern, die solch traumatische Erlebnisse erleiden mussten.
Die Schilderungen der in der Dokumentation zu Worte kommenden Opfer zeigen, wie gezielt und direkt Täter*innen vorgehen und wie wichtig es ist, überall da, wo es die Gefahr eines Machtmissbrauches oder der Ausübung von Gewalt gibt, auch im Sport- und Schwimmverein, präventiv zu agieren.
Es wäre naiv zu glauben, es handele sich um Einzelfälle. Gewalt gegen andere und insbesondre sexueller Missbrauch sind leider eine Realität in unserer Gesellschaft. Sport- und Schwimmvereine bilden einen Querschnitt dieser Gesellschaft ab, was auch für die gesellschaftlichen Probleme gilt.
Warum also positionieren wir uns zu der Dokumentation? Es fehlt uns die Anknüpfung an das, was der Titel der Dokumentation zum Ausdruck bringt: Der Bezug zum „Deutschen Schwimmsport“.
Hajo Seppelt erweckt durch die begleitenden Sprecherbeiträge und auch in seinem späteren Kommentar in den Tagesthemen den Eindruck, es handele sich um ein grundsätzliches strukturelles Problem im Schwimmsport, dass überdies von den Verantwortlichen verschwiegen oder vertuscht wird. Getan würde nichts.
Der Schwimmsport im Deutschen Schwimm-Verband wird unterhalb der Bundeskader von den rd. 2.300 Vereinen der 18 Landesverbände getragen. Die Mitgliedsvereine des Schwimmverbandes Nordrhein-Westfalen stellen rd. 1/3 der im DSV aktiven Schwimmer*innen. Wollte man sich ein Bild darüber machen, was in den letzten zehn Jahren im Bereich Prävention interpersonaler Gewalt im Allgemeinen und sexualisierter Gewalt im Besonderen im Schwimmsport geschehen ist, wäre dies in NRW schnell zu recherchieren. Eine Anfrage hierzu hat es beim Schwimmverband NRW nicht gegeben. Auch nicht zu dem in einem Nebensatz erwähnten Fall eines „Trainers aus NRW“.
Die Prävention von und die Intervention bei sexualisierter Gewalt sind für uns keine Tabuthemen! Wir setzen uns seit vielen Jahren aktiv dafür ein, dass gegen sexualisierte Gewalt und Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht nur im Nachhinein, sondern vor allem präventiv vorgegangen wird. Der Schwimmverband NRW steht für einen aktiven Kinder- und Jugendschutz, sensibilisiert seine Mitgliedsvereine durch Informationsveranstaltungen, Aus - und Fortbildungen für die Thematik und bietet umfassende Hilfestellung, damit Täter*innen keine Chance erhalten. Informationen hierzu sind unter www.schwimmverband.nrw/psg zu finden. Ähnlich wird dies in den anderen Landesschwimmverbänden des DSV gehandhabt.
Dies ist auch unser einziger, wenn auch wesentlicher Kritikpunkt an der Dokumentation: Die Schlussfolgerung, was auf der Ebene des Bundesverbandes geschieht wäre ein Abbild dessen, was auf der Landes- und Vereinsebene stattfindet. Ähnlich wie beim Leistungssport ist dies auch im Bereich der Prävention und Intervention ein Trugschluss, der ein aus unserer Sicht völlig verzerrtes Bild produziert. Und dies ist doppelt fatal.
Auf der einen Seite stößt es die vielen engagierten Ehrenamtlichen, die seit Jahren aktiv alles daransetzen, in ihren Vereinen ein täterfeindliches Umfeld zu schaffen, vor den Kopf, da es ihre wichtige Arbeit durch ein medial breit gestreutes Zerrbild einfach ausblendet. Auf der anderen Seite können so Ängste bei Eltern geweckt werden, die in einer Phase, in der Kinder seit mehr als zwei Jahren nur rudimentär Schwimmen lernen konnten, auf der Suche nach Schwimmkursen für den Nachwuchs sind.
Wir hätten uns gewünscht, dass die Dokumentation neben den unbestrittenen Schattenseiten auch die dem entgegenwirkenden Aktivitäten des (Schwimm-) Sports insgesamt aufzeigt. Die Sportlandschaft in Deutschland hat das Problem der sexualisierten Gewalt bereits seit vielen Jahren als solches anerkannt und stellt sich diesem mit allen gegeben Möglichkeiten entgegen.
Wir sind nicht so blauäugig zu glauben, dass wir dies bei über 27 Mio. Vereinsmitgliedschaften in den Sportvereinen oder rd. 550.000 in den Schwimmvereinen schon flächendeckend gelöst haben. Aber wir haben bereits vieles getan und werden dies auch weiter tun, um Sport für jede*n Einzelne*n als gewaltfreien Raum sicher zu gestalten.
Abschließend noch einige Worte zu den in der Dokumentation beschriebenen Fällen, die den DSV direkt betreffen. Auch wenn der Missbrauch von Jan Hempel schon viele Jahre zurückliegt, gilt es aufzuklären, was innerhalb des DSV damals an Fehlern gemacht wurde und welche Lehren daraus heute noch zu ziehen sind. Die sofortige Freistellung von Lutz Buschkow bis zur Aufklärung seiner Verantwortlichkeit wird von uns unterstützt. Diese Aufklärung ist zu priorisieren und die Ergebnisse sind den Mitgliedern des DSV kontinuierlich mitzuteilen. Gleiches gilt für die thematisierten Vorfälle in Tokio. Auch diese sind ungeachtet der Personen und evtl. negativer Auswirkungen auf sportliche Erfolge oder Ansehen des Verbandes aufzuklären und das Ergebnis der Aufklärung, auch für die Öffentlichkeit, zu dokumentieren.
Im Fall des SV Würzburg ist der gezeigte Einsatz eines verurteilten Sexualstraftäters aus unserer Sicht nicht tragbar. Dies gilt unabhängig von juristischen Spitzfindigkeiten bei der Formulierung seiner aktuellen Tätigkeit. Da der Sachverhalt in der Dokumentation durch den Vorsitzenden des Vereines bestätigt wurde, werden wir beim DSV beantragen, die Befürwortung des Standortes als Stützpunkt für das Freiwasserschwimmen zurückzunehmen und beim Bundesministerium des Innern und für Heimat zu beantragen, den Status abzuerkennen.
In allen Fällen gilt eine Aussage, die auch in der Doku zitiert wurde, vollumfänglich. Verantwortliche, die nicht alles in ihrer Macht Stehende tun, um Vorfälle interpersonaler Gewalt zu verhindern, sind nicht tragbar.
Mit sportlichen Grüßen
Claudia Heckmann Elke Struwe
Präsidentin Vizepräsidentin
Karl-Heinz Dinter Frank Rabe
Vizepräsident Generalsekretär
Einberufung der Jugendvollversammlung
10. September 2022
Der Vorsitzende der Schwimmjugend NRW, Fabian Jöbkes, ruft fristgerecht die Jugendvollversammlung ein. Die Jugendvollversammlung findet am 10. September 2022 ab 19:45 Uhr im Sport- und Tagungszentrum Hachen (Am Holthahn 1, 59846 Sundern) statt. Die Ausgabe der Stimmkarten erfolgt von 18:00 - 19:30 Uhr.
Alle Informationen und Dokumente sind unter www.schwimmverband.nrw/jugendvollversammlung zu finden.
Entsprechend der Jugendordnung sind u.a. die Delegierten der Jugendabteilungen der Mitgliedsvereine des Schwimmverbandes NRW stimmberechtigt. Jede*r Delegierte kann nur einen Verein vertreten. ACHTUNG: Jede*r Delegierte muss eine vom Verein unterschriebene Vollmacht mitbringen. (Die Vollmacht ist der Einberufung angehangen.)
Anträge zur Jugendvollversammlung sind mindestens fünf Wochen vorher, d.h. bis zum 06. August 2022, einzureichen. Der Vorsitzende der Schwimmjugend NRW, Fabian Jöbkes hat einen Antrag auf Änderung der Jugendordnung gestellt, der einzusehen ist.
Rundschreiben 06/22
Liebe Freund*innen des Schwimmsports,
heute wenden wir uns mit zwei wichtigen Themen an euch, die es aus unserer Sicht sinnvoll erscheinen lassen, sie nicht nur über die Homepage zu veröffentlichen. Es geht hierbei auf der einen Seite um eine Möglichkeit, wie die Vereine einen finanziellen Bonus erhalten können und des Weiteren um das seit Anfang 2020 nach Beschluss der Kultusministerkonferenz in den Schulen im Rahmen der Schwimmausbildung angewendete sogenannte Niveaustufenkonzept.
Fangen wir mit den Finanzen an. Mit der Athletic Sport Sponsoring GmbH aus Bochum hat der Schwimmverband NRW seit langer Zeit einen Partner, der unsere Sportler, Trainer und Vereinsfunktionäre mit einem günstigen Mobilitätsangebot unterstützt. Ziel der ASS ist es, Menschen, die im Sport unterwegs sind, nachhaltig zu entlasten und gleichzeitig den Sport zu fördern.
Nun wurde seitens der ASS eine Möglichkeit geschaffen, die neben dem Mobilitätsangebot selbst auch Vereine automatisch und dauerhaft finanziell unterstützt. Je Fahrzeug, welches Mitglieder eures Vereines über die ASS zur Verfügung gestellt bekommen, kann der Verein während der Vertragslaufzeit des Mitglieds einen mtl. Förderbeitrag in Höhe von 5 € brutto gutgeschrieben bekommen. Wie einfach und durchdacht dieses Konzept ist, und wie simpel es funktioniert, kann der beiliegenden Information entnommen werden.
Das zweite Thema betrifft die Anfängerschwimmausbildung. Ende 2019 hat diese durch eine Entscheidung der Kultusministerkonferenz eine Weiterung erfahren. Mit dem neuen, in den Schulen zur Anwendung kommenden Niveaustufenkonzept, gibt es nun einen zweiten Weg zum sicheren Schwimmen.
Dieses Konzept ergänzt die Schwimmausbildung hin zum sicheren Schwimmer um vier Stufen und hat im Ergebnis zur Folge, dass es neben unserer, der Deutschen Prüfungsordnung folgenden, Ausbildung einen in den Schulen nach Lehrplan verbindlichen zweiten Weg zum Schwimmen lernen gibt.
Nach Rücksprache mit dem Schulministerium NRW und um ein Miteinander der Schwimmausbildung in Schule und Verein zu erreichen, können unsere Vereine neben den klassischen Schwimmprüfungen künftig auch die in der Schule geforderten Niveaustufen abnehmen. Alles Weitere dazu ist ebenfalls den dieser Mail angehängten Unterlagen zu entnehmen und auf unserer Homepage unter www.schwimmverband.nrw/schwimmabzeichen zu finden
Zu guter Letzt nochmals zum Thema Finanzen. Wir haben auch dieses Jahr aufgrund der Coronapandemie darauf verzichtet, schon Anfang des Jahres einen Abschlag auf die Beiträge zu erheben. Wir werden die Rechnungen für den Jahresbeitrag 2022 Mitte Juli versenden und den Einzug dann Mitte August vornehmen.
So viel in dieser Information. Das ausführliche Rundschreiben und die weiteren Erläuterungen finden sich in der Anlage.
Bleibt zuversichtlich und bis demnächst am Beckenrand
Claudia Heckmann Frank Rabe
Präsidentin Generalsekretär
Anlagen
Information Vereinsföderung ASS
Anschreiben Niveaustufenkonzept
Disziplinarmaßnahmen Wasserball
Wegen Verstoßes gegen die Sportdisziplin im Spiel Nr. 26 des NRW Pokal 2022 wird der Trainer Daniel Mennes (SV Lünen) gem. § 345 Abs.1 und 2 in Verbindung mit RO § 5 Ziff.1,3i und 4 eineWettkampfsperre in der Sportart Wasserball von zwei Spielen verhängt. Die Wettkampfsperre umfasst die Spiele 31und 32 der Qualifikationsrunde im SV NRW Pokal 2022 um Platz 5 zum DSV Pokal 2023.
Wegen Verstoßes gegen die Sportdisziplin im Spiel Nr. 52 der 2.WBL West wird der Spieler Pascal Muhlberg (SV Lünen) gem. § 345 Abs.1 und 2 in Verbindung mit RO § 5 Ziff.1 und 3f eine Wettkampfsperre in der Sportart Wasserball von zwei Spielen verhängt. Die Wettkampfsperre umfasst die Spiele 60 und 85 der 2.WBL West.
Wegen Verstoßes gegen die Sportdisziplin im Spiel Nr. 79 der 2.WBL West wird der Spieler Henning Kohle (RE Hamm) gem. § 345 Abs.1 und 2 in Verbindung mit RO § 5 Ziff.1 und 3f eine Wettkampfsperre in der Sportart Wasserball von drei Spielen verhängt. Die Wettkampfsperre umfasst die Spiele 67, 84 und 87 der 2.WBL West.
Claus Czernia
Stellv. Fachwart Wasserball, Rundenleiter und Disziplinarbeauftragter
Vereinsaufnahmen
Folgende Vereine sind ab sofort Mitglied im Schwimmverband NRW und im zuständigen Bezirk/Schwimmverband:
BE Strong for Kids e. V.
VKZ: 1003243, Schwimmbezirk Ruhrgebiet
E-Mail: info@bestrongforkids.de
Turnclub Sterkrade 1869 Oberhausen e. V.
VKZ: 1007054, Schwimmbezirk Ruhrgebiet
E-Mail: info@tc69.de
PSV Bonn Triathlon e. V.
VKZ: 2002166, Schwimmbezirk Mittelrhein
E-Mail: gs@psv-bonn-triathlon.de
Frank Rabe
Generalsekretär