Abnahmeberechtigungen
Berechtigt zur Prüfung für alle Schwimmprüfungen sind lizenzierte Trainerinnen und Trainer sowie Wettkampfrichterinnen und Wettkampfrichter Schwimmen des Deutschen Schwimm-Verbandes im Auftrag und im Bereich ihrer Vereine.
Berechtigt zur Prüfung für andere Verbände und Berufsgruppen sind:
- lizenzierte Trainerinnen und Trainer des Verbandes Deutscher Sporttaucher (VDST) im Auftrag und im Bereich ihrer Vereine.
- lizenzierte Übungsleiterinnen, Übungsleiter und Trainerinnen, Trainer des Deutschen Turnerbundes (DTB) im Auftrag und im Bereich ihrer Vereine.
- Sportlehrkräfte und Lehrkräfte, die im Auftrag allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sowie Förderschulen Schwimmunterricht erteilen und Lehrkräfte, die mit der Erteilung von Schwimmunterricht nach den entsprechenden Richtlinien der Länder beauftragt sind.
- Lehrkräfte, die den Schwimmunterricht an Hochschulen in deren Auftrag erteilen.
- die Ausbilder Schwimmen der DLRG, des DRK und ASB (AS) sowie auch Lehrscheininhaber DLRG im Auftrag und im Bereich ihrer Gliederung.
- Staatlich geprüfte Schwimmmeister, geprüfte Schwimmmeister und Schwimmmeistergehilfen, Fachangestellte und Meister für Bäderbetriebe öffentlicher Bäder.
- Staatlich geprüfte Schwimmlehrer.
- Fachsportleiter Schwimmen der uniformierten Verbände.
Nach der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen ist die Abnahme durch weitere Personenkreise nicht zulässig!
Für diejenigen, die gern noch papiergebunden bestellen, anbei das SchwimmWelten Bestellfax (pdf) gültig ab 01.01.2025.