Auswahlkader Synchronschwimmen
Gemäß §13 (1) WB-AT wurden die in der nachstehende Liste aufgeführten Athlet*innen durch die Fachwartin Synchronschwimmen des Schwimmverbandes NRW in den Landeskader Synchronschwimmen des Jahres 2022 berufen.
Diese Kaderzuordnung ist ab sofort gültig bis zur Veröffentlichung einer neuen Kaderliste.
Die Kaderzugehörigkeit begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung irgendwelcher Art durch den DSV, den SV NRW oder einen seiner Bezirke.
Alle bisher veröffentlichten Kaderaufstellungen verlieren ihre Gültigkeit.
Gemäß §13 (1) WB-AT wurden die in der nachstehende Liste aufgeführten Athlet*innen durch die Fachwartin Synchronschwimmen des Schwimmverbandes NRW in den Landeskader Synchronschwimmen des Jahres 2022 berufen.
Diese Kaderzuordnung ist ab sofort gültig bis zur Veröffentlichung einer neuen Kaderliste.
Die Kaderzugehörigkeit begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung irgendwelcher Art durch den DSV, den SV NRW oder einen seiner Bezirke.
Alle bisher veröffentlichten Kaderaufstellungen verlieren ihre Gültigkeit.