Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte (Schule/OGS)
Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport
Der aktuelle Erlass des Ministerium für Schule und Bildung (MSB) NRW regelt unterandern die Rettungsfähigkeit der Lehrkräft und hält viele weitere Informationen rund um das Thema Sicherheitsförderung im Schulsport bereit. Der Erlass sowie weitere Informationen sind hier zu finden: FAQ zum Erlass.
Der aktuelle Erlass des Ministerium für Schule und Bildung (MSB) NRW regelt unterandern die Rettungsfähigkeit der Lehrkräft und hält viele weitere Informationen rund um das Thema Sicherheitsförderung im Schulsport bereit. Der Erlass sowie weitere Informationen sind hier zu finden: FAQ zum Erlass.
Abnahme der Rettungsfähigkeit
Wichtige Fragen & Informationen
Die schwimmsporttreibenden Verbände (DLRG, DRK Wasserwacht und Schwimmerverband NRW) werden im Erlass als ausbildende und prüfende Organisationen für die Abnahme der Rettungsfähigkeit explizit aufgeführt. Nach dem Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport, muss „neben der ständigen Selbstprüfung" spätestens alle vier Jahre eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit erfolgen. Die Verantwortung für die Einhaltung tragen dabei die jeweiligen Schulleitungen.
Um Schulen bzw. Lehrkräften an Schulen und im OGS-Bereich die Abnahme/Auffrischung der Rettungsfähigkeit zu erleichtern, bietet auch der Schwimmverband NRW sowie einzelne Mitgliedsvereine des Schwimmverbandes NRW Abnahmen/Auffrischungen an.
Die "kleine" Rettungsfähigkeit wird bei Schwimmstätten mit einer Wassertiefe bis 1,35 m (z.B. Lehrschwimmbecken) benötigt.
Hier muss die Lehrkraft über das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze verfügen und
- einen 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen,
- eine Person schleppen und
- lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.
Die große Rettungsfähigkeit wird bei der Nutzung von öffentlichen, beaufsichtigten oder schuleigenen Bäder mit einer Wassertiefe von mehr als 1,35 m benötigt. Hier muss die Lehrkraft entweder
- das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Bronze besitzen oder
- das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze besitzen und gleichzeitig
- von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen,
- ca. 10 m weit tauchen,
- Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
- einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
- lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. hierzu: BASS 13-59 Nr.1).
Wird im Einzelfall ein öffentlicher, aber nicht beaufsichtigter Badeplatz benutzt,
- muss die Aufsicht führende Lehrkraft das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber besitzen und die Besonderheiten des Badeplatzes (Größe, Sichtverhältnisse, Strömung etc.) kennen und
- müssen alle Schülerinnen und Schüler im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens Bronze sein.
Die Inhalte der Abnahme entsprechen dem Curriculum der Rahmenkonzeption für die Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit, die das MSB mit den Schwimmsport treibenden Verbänden entwickelt hat und werden von Inhaber*innen einer gültigen Lizenz vermittelt:
- Ertrinkungs- und Badetod
- Verhalten bei Rettungen
- Rettung durch Schwimmen
- Abwehr von Umklammerung
- Rettung mit Hilfsmitteln
- Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit und Reanimation (LSM)
- Bewusstlosigkeit/stabile Seitenlage
- Kreislaufstillstand/HLW
- einen 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
- ca. 10 m weit tauchen
- Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen
- einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
- Handhabung von Hilfsmitteln
Die Abnahme umfasst 6 LE (à 45 Minuten), wobei in 3 LE die theoretischen Inhalte sowie die lebensrettenden Sofortmaßnahmen vermittelt und weiteren 3 LE (mit Wasserpraxis) die im Erlass genannten wasserspezifischen Inhalte vermittelt und überprüft werden.
Alternativ können Lehrkräfte auch die Abnahme der Rettungsfähigkeit entsprechend DRSA Bronze über den Schwimmverband NRW absolvieren.
Die Kurse zur Rettungsfähigkeit haben einen Stundenumfang von 6 LE à 45 Minuten. Die Inhalte des Kurses werden durch die Inhalte der Rettungsfähigkeit im Sicherheitserlass vorgegeben. Die wassersporttreibenden Verbände haben ein Curriculum für die Stundeninhalte der 6 LE zusammen mit dem MSB erarbeitet.
- Es werden höchstens 12 Lehrkräfte von einer qualifizierten Person betreut.
- Die Lehrkräften erhalten nach der erfolgreichen Teilnahme an einem Abnahmekurs eine Teilnahmebescheinigung des Schwimmverbandes NRW, die vom MSB für den Nachweis der Rettungsfähigkeit anerkannt wird.
- Die Teilnehmergebühr beträgt landesweit pro Teilnehmer*in 60,00 (Dieser Betrag ist landesweit und einheitlich fix vorgegeben)
Alle weiteren Fragen bezüglich der Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte werden in einem FAQ-Katalog beantwortet: Hier geht es zum FAQ-Katalog
Qualifizierungsangebote des Schwimmverbandes NRW sind in unserem Qualifizierungsportal buchbar.