Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte (Schule/OGS)

Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport

Der aktuelle Erlass des Ministerium für Schule und Bildung (MSB) NRW regelt unterandern die Rettungsfähigkeit der Lehrkräft und hält viele weitere Informationen rund um das Thema Sicherheitsförderung im Schulsport bereit. Der Erlass sowie weitere Informationen sind hier zu finden: FAQ zum Erlass.

Abnahme der Rettungsfähigkeit

Wichtige Fragen & Informationen

Die schwimmsporttreibenden Verbände (DLRG, DRK Wasserwacht und Schwimmerverband NRW) werden im Erlass als ausbildende und prüfende Organisationen für die Abnahme der Rettungsfähigkeit explizit aufgeführt. Nach dem Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport, muss „neben der ständigen Selbstprüfung" spätestens alle vier Jahre eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit erfolgen. Die Verantwortung für die Einhaltung tragen dabei die jeweiligen Schulleitungen.

Um Schulen bzw. Lehrkräften an Schulen und im OGS-Bereich die Abnahme/Auffrischung der Rettungsfähigkeit zu erleichtern, bietet auch der Schwimmverband NRW sowie einzelne Mitgliedsvereine des Schwimmverbandes NRW Abnahmen/Auffrischungen an.

Fragen?

Ihr Ansprechpartner

Marc Sandmann

0203 - 393 668 25
Mail senden

Kontakt

Geschäftsstelle

Schwimmverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg (Wedau)

T: 0203/393 668 0
F: 0203/393 668 10
E: info@schwimmverband.nrw

Öffnungszeiten

Follow us