Geschäftsführendes Präsidium gem. § 18 Satzung (BGB Vorstand)
Das geschäftsführende Präsidium ist als sogenannter Vorstand gem § 26 BGB das gesetzliche Vertretungsorgan des Schwimmverbandes NRW und vertritt diesen gerichtlich und aussergerichtlich.
Das geschäftsführende Präsidium führt und leitet den Verband und ist zuständig für die Geschäftsführung, soweit dies in Teilen nicht durch Satzung ausdrücklich einem anderen Organ übertragen ist.
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