Verlängerungen
Alle wichtigen Informationen findest du hier!
In unserem FAQ-Katalog beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Verlängerung. Wenn du ein Zertifikat oder eine Lizenz besitzt, musst du diese regelmäßig verlängern, damit diese weiterhin gültig sind.
Bitte nutze für die Einreichung aller erforderlichen Nachweise für deine Zertifikats-/Lizenzverlängerung das Verlängerungsformular unter dem FAQ-Katalog.
FAQ - Verlängerung von Lizenzen & Zertifikaten
Du möchtest deine Lizenz oder dein Zertifikat verlängern? Die wichtigsten Fragen haben wir hier zusammengefasst.
Grundsätzlich benötigst du Nachweise über absolvierte Fortbildungsveranstaltungen, die in Summe min. 15 Lerneinheiten (LE) für eine Lizenzverlängerung oder 8 Lerneinheiten (LE) für eine Zertifikatsausbildung umfasst haben. Zusätzlich benötigen wir einen Nachweis der Rettungsfähigkeit gemäß oder analog des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (DRSA) in Bronze, der bei EInreichung nicht älter als 24 Monate sein darf sowie den unterzeichneten Ehrenkodex des Schwimmverbandes NRW (Hier geht es zur Vorlage).
Sofern du noch ein "Lizenzheft" besitzt, in dem bisher Verlängerungen eingetragen worden sind, musst du dieses nicht mehr einreichen. Lizenzen und Zertifikate werden nur noch digital verlängert und du erhältst bei jeder Verlängerung eine aktualisierte digitale Lizenz-/Zertifikatsurkunde.
Beachte, dass die Fortbildungen erst in der zweiten Hälfte des Gültigkeitszeitraums absolviert werden können (4 Jahre Gültigkeit: Fortbildung frühestens 24 Monate vor Ablauf. 3 Jahre Gültigkeit: Fortbildung frühestens 18 Monate vor Ablauf). Bitte reiche alle Unterlagen erst frühstens 3 Monate vor Ablauf deiner Lizenz/deines Zertifikats ein, da wir ansonsten keine direkte Bearbeitung garantieren können.
Beispiel:
Lizenz/Zertifikat | Gültig ab | Gültigkeitsdauer | Gültig bis | Fortbildung ab | Anzahl LE | Verlängerbar ab |
Trainer*in C Breitensport | 13.03.2023 | 4 Jahre | 12.03.2027 | 12.03.2025 | 15 LE | 12.12.2026 |
Schwimmlehrer*in | 09.04.2024 | 4 Jahre | 08.04.2028 | 08.04.2026 | 8 LE | 08.01.2028 |
Ausbilder*in Rettungsschwimmen | 15.09.2022 | 4 Jahre | 14.09.2026 | 14.09.2024 | 15 LE | 14.06.2026 |
Trainer*in B Leistungssport | 11.10.2022 | 3 Jahre | 10.10.2025 | 10.04.2024 | 15 LE | 10.07.2025 |
Du kannst alle Unterlagen für deine Verlängerung in digitaler Form (z.B. Scan oder digitale Originaldatei) via Email unter qualifizierung@schwimmverband.nrw einreichen. Bitte gib deine Lizenz-/Zertifikatsnummer in deiner Email an, sofern dir diese vorliegt.
Ein postalische Einsendung ist ebenfalls möglich, wir bitten allerdings um eine digitale Zusendung, um die Bearbeitungszeit möglichst gering zu halten.
Postalische Zusendung an:
Schwimmverband NRW e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Die Lizenzen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) bzw. des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV), die der Schwimmverband NRW (SV NRW) in deren Auftrag ausstellt sowie die eigenen Zertifikate des Schwimmverbandes NRW, sind im gesamten Bereich des Deutschen Schwimm-Verbandes gültig. Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Ausstellung und endet jeweils exakt auf den gleichen Tag nach Ablauf des jeweiligen Gültigkeitszeitraums.
Folgende Lizenzen und Zertifikate sind derzeit maximal vier Jahre lang gültig:
- Trainer*in C Breitensport Schwimmen
- Trainer*in C Leistungssport Schwimmen, Wasserball, Synchronschwimmen und Wasserspringen
- Ausbilder*in Rettungsschwimmen
- Schwimmlehrerassistent*in
- Schwimmlehrer*in
- Aqua Fitness Coach
Folgende Lizenzen und Zertifikate sind derzeit maximal drei Jahre gültig:
- Übungsleiter*in B Sport in der Prävention - Bewegungsraum Wasser
- Trainer*in B Leistungssport Schwimmen, Wasserball, Synchronschwimmen und Wasserspringen
Ist die Gültigkeit deiner Lizenz/deines Zertifikats erloschen (z.B., wenn keine Fortbildungen innerhalb des geforderten Zeitraums besucht wurden), gelten gemäß den gültigen Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), des Deutschen Schwimm-Verbandes und des Schwimmverbandes NRW folgende Regelungen:
Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer der Lizenzen/Zertifikate wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 15 LE (bei Lizenzen) und 8 LE (bei Zertifikaten) um den jeweiligen Gültigkeitszeitraum rückwirkend verlängert.
Fortbildung im 2 und 3 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz/des Zertifikats wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 30 LE (bei Lizenzen) und 15 LE (bei Zertifikaten) und einer erneuten Lernerfolgskontrolle um den jeweiligen Gültigkeitszeitraum rückwirkend verlängert.
Überschreitung der Gültigkeitsdauer um 4 Jahre:
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz/des Zertifikats wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 45 LE (bei Lizenzen) und 30 LE (bei Zertifikaten) um den jeweiligen Gültigkeitszeitraum rückwirkend verlängert. Dafür müssen die Inhalte der zu besuchenden Fortbildungen im Vorfeld mit dem Schwimmverband NRW abgestimmt werden.
Fortbildung ab dem 5 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Ist der Gültigkeitszeitraum um mehr als fünf Jahre überschritten, so ist die gesamte Lizenz-/Zertifikatsausbildung zu wiederholen.
Du benötigst Fortbildungsmaßnahmen im Gesamtumfang von mindestens 15 LE (bei Lizenzen) und 8 LE (bei Zertifikaten), um deine Lizenz oder dein Zertifikat zu verlängern.
Du hast grundsätzlich die Möglichkeit 50% (bis zu 8 LE bei Lizenzen und bis zu 4 LE bei Zertifikaten) der zur Lizenz-/Zertifikatsverlängerung erforderlichen 15 bzw. 8 LE im Rahmen von Online-Angeboten zu absolvieren. Die verbleibenden (mindestens 7 LE bzw. 4 LE) müssen in dem jeweiligen Fachbereich durch den Besuch einer Präsenzveranstaltung erfolgen.
WICHTIGER HINWEIS:
Bis zum 31.12.2025 können bis zu 100% der erforderlichen Lerneinheiten (15 LE/8 LE) im Rahmen von Online-Angeboten absolviert werden.
Nein, um deine Lizenz oder dein Zertifikat verlängern zu können, benötigst du den Nachweis einer aktuellen Rettungsfähigkeit (min. analog DRSA Bronze & nicht älter als 24 Monate). Ausgenommen ist hier nur die Verlängerung der Zertifikatsausbildung Schwimmlehrerassistent*in.
Sofern du den Nachweis der Rettungsfähigkeit grundsätzlich nicht mehr erbringen kannst (z.B. durch eine Erkrankung), wende dich bitte an qualifizierung@schwimmverband.nrw. Wir versuchen dann gemeinsam mit dir eine Lösung zu finden, um deine Lizenz/dein Zertifikat ggf. eingeschränkt verlängern zu können.
Bitte wende dich in diesem Fall direkt an qualifizierung@schwimmverband.nrw.
Ggf. fällt eine Bearbeitungsgebühr für die Neuausstellung von Lizenzen und Zertifikaten an.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit dein Lizenzprofil in bestimmten Fachbereichen zu wechseln bzw. umschreiben zu lassen. Sollte dies für dich relevant sein, wende dich bitte an qualifizierung@schwimmverband.nrw.
Alle Qualifizierungsangebote des Schwimmverbandes NRW findest du in unserem Qualifizierungsportal.
Alle wichtigen Informationen, auch ob ein bestimmtes Fortbildungsangebot zur Verlängerung deiner Lizenz/deines Zertifikats gilt, kannst du den jeweiligen Ausschreibungen entnehmen. Klicke dafür einfach in den auf Details in der Ausschreibung des jeweiligen Angebots, über das du dich informieren möchtest.
Im Schwimmverband NRW werden grundsätzlich nur Fortbildungsveranstaltungen des Schwimmverbandes NRW, seiner Bezirke oder vom Schwimmverband NRW anerkannter Institutionen anerkannt. Zu den anerkannten Institutionen zählen:
- Deutscher Schwimm-Verband (DSV) oder andere Landesschwimmverbände (LSV)
- Deutschen Schwimmtrainervereinigung (DSTV)
- Trainerakademie Köln des DOSB e.V.
- Führungs-Akademie des DOSB e.V.
- momentum - Deutsche Sporthochschule Köln
Für die Jugendleiter*innenlizenz werden zudem gesondert ausgewiesene Lehrgänge der Schwimmjugend NRW und anderer Jugendverbände (z.B. Sportjugend NRW oder DSV-Jugend) angeboten.
Die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen anerkannter Institutionen ist durch den/die Inhaber*in vorab mit dem Schwimmverband NRW abzustimmen und das Fortbildungsangebot muss grundsätzlich einen direkten inhaltlichen Bezug zu dem jeweiligen Lizenz-/Zertifikatsprofil aufweisen.
Bis zu 8 Lerneinheiten kannst du auch durch Hospitationen bei unseren Landestrainer*innen deiner Fachsparte absolvieren. Hospitationen können allerdings nur im Rahmen einer Lizenzverlängerung und nicht bei einer Zertifikatsverlängerung anerkannt werden.
Falls eine Hospitation für dich interessant ist, kannst du dich unter Coach the Coach über Hospitationsmöglichkeiten und den organisatorischen Ablauf informieren.
Nachweise Verlängerung
Hier kannst du deine Nachweise hochladen.
Vorlagen für Nachweise
Hier findest du wichtige Vorlagen für deine Nachweise.
Hier findest du die Vorlage für den Ehrenkodex des Schwimmverbandes NRW: Hier geht es zur Vorlage
Wichtiger Hinweis
Bitte reiche diesen Nachweis auch bei jeder Lizenz-/Zertifikatsverlängerung erneut mit ein.
