Neueste Meldungen aus dem Schwimmverband NRW e.V.

Wasserball 21.09.2022

Wasserball: A-Lizenz-Fortbildung

08. - 09.10.2022 | Bochum

Der Deutsche Schwimm-Verband führt vom 08. - 09.10.2022 eine Fortbildung für A-Lizenz-Trainer*innen im Wasserball durch. Alle wichtigen Informationen sind der Ausschreibung zu entnehmen.

Interessierte Trainer*innen melden sich per E-Mail an bildung@dsv.de an.

Schwimmen 19.09.2022

Sportlerportrait 02/2022 – Tobias van Aggelen (SG Neuss)

Corona machte JEM-Teilnahme 2022 zunichte

Die Corona-Pandemie hat seit ihrem Ausbruch viele Spuren auch im Schwimmsport hinterlassen. Wettkämpfe und Meisterschaften fielen aus, Bäder wurden geschlossen und somit wurden Trainingsmöglichkeiten eingefroren bzw. stark eingeschränkt. Viele Sportler*innen waren hiervon persönlich betroffen. Von einem, der unter seiner eigenen Coronainfektion besonders gelitten hat, ist in diesem Sportlerportrait...

Zum vollständigen Portrait

Wasserball 15.09.2022

5. Edith-Seyfert-Turnier

Liebe Vereine,

wir freuen uns endlich wieder das Edith-Seyfert-Turnier austragen zu können!
Dieses Turnier veranstalten wir dieses Mal für die weiblichen Jahrgänge 2010 und jünger.

Wann: 22.10.22 ab 10.00 Uhr
Wo: Traglufthalle SV Bayer Uerdingen, Am Waldsee 25, 47829 Krefeld
Wie: ihr meldet Eure Spielerinnen, wir mixen die Mannschaften

 

Die Anmeldegebühr pro Spielerin beträgt 7,50 Euro (jede Spielerin erhält ein T-Shirt). Das Anmeldeformular befindet sich am Ende des Textes.

 

Bitte schickt die Anmeldung spätestens bis zum 01.10.22 per Mail an Bettina Illinger (b.illinger@schwimmverband.nrw).


Die Anmeldegebühr überweist ihr bitte unter dem Stichwort „Edith-Seyfert-Turnier“ auf das Konto des SV NRW:

Volksbank Rhein – Ruhr
IBAN: DE70 3506 0386 3318 3700 05
BIC: GENODED 1VRR

 

Wir freuen uns auf Euch und Eure Spielerinnen,

Bettina Illinger, Claudia Ewert und Heike Voß.

Anmeldeformular runterladen

Verband 14.09.2022

Energiekrise als Existenzbedrohung: Landessportbund NRW fordert Hilfsprogramm mit „Dreiklang“

„In NRW werden Sportvereine von der Landkarte verschwinden“

Noch viel bedrohlicher als die heftigen Corona-Folgen: Der Landessport-bund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) fordert von der Landesregierung schnellstmöglich ein finanzielles Hilfsprogramm für Sportvereine, die auf-grund der unaufhaltsamen Energiekrise in Not geraten. „Wenn keine Hilfen vom Land kommen, werden in NRW demnächst Sportvereine von der Landkarte verschwinden. Besonders Sportvereine mit eigenen Sportanla-gen befürchten teilweise ein kurzfristiges Aus“, betont LSB-Präsident Ste-fan Klett. „Spätestens ab Anfang kommenden Jahres müssen unsere Ver-eine finanzielle Hilfen des Landes in Anspruch nehmen können. Ansonsten besteht die Gefahr, dass viele Vereine eiskalt erwischt werden und ihre Abschläge für Strom und Gas in kürzester Zeit nicht mehr bezahlen kön-nen“, ergänzt LSB-Vorstandsvorsitzender Dr. Christoph Niessen und ist überzeugt: „Nur ein Dreiklang aus Einsparungen, mehr Eigenmitteleinsatz und einer staatlichen Hilfe wird die Existenz sichern können.“

Zwar verweist die LSB-Führung ausdrücklich auf die vorbildliche Unterstüt-zung der Sportvereine durch das Land NRW im Rahmen der Corona-Krise, mit der Vereinsinsolvenzen vermieden werden konnten. „Leider ist die Energiekrise jedoch von einem ganz anderen Kaliber für den organisierten Sport. Denn in Verbindung mit der hohen Inflation, treffen die regelrecht explodierenden Kosten die Vereinsmitglieder auch privat. Ein einfaches Umlegen der steigenden Energiepreise auf die Mitgliedsbeiträge wird nicht möglich sein“, erläutert Niessen. Vorliegende Vereinsbeispiele zeigen durchschnittlich eine Verdreifachung von Energiekosten, Extrembeispiele reichen sogar bis zu einer Verzehnfachung. Auch deshalb fasst der LSB NRW in einem Positionspapier (https://go.lsb.nrw/rettungsschirm-energiekrise) anschaulich zusammen, dass kurzfristige Finanzhilfen des Landes zwingend erforderlich sind.

Natürlich müsse und werde der Vereinssport selbst seinen Beitrag zur Energieeinsparung und zur Krisenbewältigung leisten, das gelte auch bei der Nutzung von kommunalen Sportanlagen. LSB-Präsident Stefan Klett: „Wir bekennen uns zu einem Einsparziel von 20 Prozent. Dafür erwarten wir im Gegenzug, dass kommunale Sportanlagen nicht einfach pauschal geschlossen werden, sondern die Einsparungen vor Ort zusammen mit den Sportvereinen umgesetzt werden.“

Energiekrise 2022: Was Sportvereine tun können

Text: LSB NRW

Schwimmbezirke 08.09.2022

Erstes Nachwuchsleistungszentrum in Nordwestfalen

SG Gladbeck/Recklinghausen e.V. ist Nachwuchsleistungszentrum

Als erster Standort im Schwimmbezirk Nordwestfalen konnten die Verantwortlichen der SG Gladbeck/Recklinghausen, in Anwesenheit von Offiziellen der jeweiligen Städte, von Frank Lamodke (Landesreferent Leistungssport Schwimmverband NRW)die Tafeln zur Kennzeichnung der Schwimmstätten als Nachwuchsleistungszentrum (NWLZ) entgegen nehmen.

Das NWLZ bildet die unterste Stufe des Leistungssports und ist damit Bindeglied zwischen den Vereinen und dem Landesstützpunkt Münster. Die Zielgruppe sind talentierte Sportlerinnen und Sportler im Alter von 8-12 Jahren, die hier speziell in Zusammenarbeit mit den Heimtrainern gefördert werden sollen. Die Förderung wird durch Trainings in der Woche oder an Wochenenden durch die Stützpunkttrainer Christian Wittenbrink oder Eugen Lewandowski durchgeführt. Vereine können talentierte Schwimmer und Schwimmerinnen bei Nicole Buttler anmelden.

Der Schwimmbezirk freut sich bis zum Ende des Olympiazyklus dieses NWLZ zu unterstützen. Vereine, die ebenfalls Interesses haben die Jugendarbeit im Bezirk weiter zu fördern, können sich gerne mit dem Schwimmwart Norbert Heidenhof in Verbindung setzen.

Text und Foto: Schwimmbezirk Nordwestfalen

Vereinsinformation 06.09.2022

Die Energiepreispauschale (EPP) im Sportverein

LSB lädt ein zum digitalen Vereinstalk am 07.09.

Die Energiepreispauschale (EPP) ist Teil des Steuerentlastungsgesetzes 2022. Sie soll helfen, Bürger*innen bei den hohen und weiterhin steigenden Energiekosten zu entlasten. Arbeitnehmer*innen erhalten die EPP von ihrem Arbeitgeber. Daher sind auch Sportvereine unter Umständen verpflichtet, die EPP auszuzahlen. Auch Personen, die ausschließlich steuerfreien Arbeitslohn beziehen (z. B. im Rahmen des Übungsleiterfreibetrages oder des Ehrenamtsfreibetrages), haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die EPP.

Beim LSB-Vereinstalk am 07.09. um 18:30 Uhr erhältst du Informationen, wie du und dein Verein mit dem Thema umgehen müssen und in welchen Fällen dein Verein zur Auszahlung der EPP verpflichtet ist. Gleichzeitig kannst du mit anderen Vereinen in den Austausch gehen und unserer Experte, Dietmar Fischer, steht dir für gezielte Fragen Rede und Antwort.

Hier geht es zur Anmeldung

Schwimmjugend 02.09.2022

Junior-Manager*in

Für alle, die etwas bewegen wollen!

Die Schwimmjugend NRW bietet allen jungen Engagierten im Sportverein eine neue Ausbildung an: Die Ausbildung zum/zur Junior-Manager*in richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene von 15 – 26 Jahren, die das Vereinsleben mitgestalten wollen. Die Teilnehmer*innen lernen, wie sie spannende Projekte planen und durchführen können. Junior-Manager*innen werden darin fit gemacht, auch außerhalb des sportlichen Trainings- und Wettkampfbetriebes abwechslungsreiche Aktionen anzubieten und sich aktiv miteinzubringen.

Die Ausbildung wird außerdem mit 15 Lerneinheiten für das Vereinsmanager*in-C-Modul „Projektbegleiter*in“ des Landessportbundes NRW anerkannt.

Für alle Mehrspartenvereine: An dem Lehrgang von der Schwimmjugend NRW dürfen nicht nur Engagierte aus schwimmsporttreibenden Vereinen teilnehmen!

Hier geht´s zur Junior-Manager*in-Ausbildung!

Vereinsinformation 01.09.2022

Mehr Zeit für neue Ideen!

Infowebinar zu Hauptamt im Verein

Die Lösung für viele Vereinsprobleme?

Die Lösung für viele Vereinsprobleme!

„Keine Zeit! Keine Leute!“, dies hört man wohl sehr oft, wenn es darum geht, in Vereinen neue Ideen auf den Weg zu bringen. Häufig scheitert die Umsetzung toller Projekte einfach daran, dass nicht genügend Vereinsmitglieder Zeit aufbringen können, um sie auf den Weg zu bringen.

Auch immer mehr Schwimmvereine haben Probleme damit, Ehrenamtliche zu finden, Mitglieder anzusprechen, Schul-AGs oder andere Projekte zu Arbeitszeiten durchzuführen oder finden keine Zeit, zusätzlich zum Vereinsbetrieb noch strategisch zu arbeiten. Das reine Ehrenamt reicht häufig nicht, um die vielen Projekte umzusetzen, die notwendig wären, um den Verein voranzubringen.

In einer Zeit, in der es auch für Vereine immer wichtiger wird, sich mit innovativen und zeitgemäßen Angeboten attraktiv für neue Mitglieder und Sponsoren zu präsentieren, ist dies eine fatale Entwicklung.

Ein, so glauben wir, wichtiger aber häufig noch nicht bedachter Baustein zur Lösung dieses Problems: Hauptamt! Gemeinsam mit klubtalent, einem Unternehmen dessen Ziel es ist Vereinen dabei zu helfen, hauptamtliche Strukturen aufzubauen, wollen wir mit euch darüber reden. In einem kostenfreien Info-Webinar am 28.09.22 um 18.30 Uhr sprechen deshalb darüber, wie es funktionieren kann, auch in kleinen Vereinen bezahlte Arbeitsplätze einzuführen, zu finanzieren und zu strukturieren.

Du erfährst:

  • Wieso das nicht utopisch ist, egal ob ihr als Verein groß oder klein seid
  • Wie eine Stelle finanziert werden kann und was Selbstbewusstsein damit zu tun hat
  • Welche Aufgaben eine hauptamtliche Vereinsmanagement-Stelle übernimmt
  • Wieso ihr dann nicht Ehrenamtliche verliert, sondern im Gegenteil gewinnt
  • Erfolgsbeispiele von Vereinen, die diesen Schritt gewagt haben

Interessiert? Dann bitte unter https://svnrw.questionpro.eu/hauptamtimverein  anmelden. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wir freuen uns auf den Austausch.

Falls ihr vorab schon mehr zu klubtalent erfahren wollt, schaut einfach mal auf https://klubtalent.org/ vorbei.

Schwimmen 26.08.2022

Vorläufige Veröffentlichung Landeskader 2022/2023

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist  wurde hier eine vorläufige Liste der Landeskader Schwimmen 2022/2023 veröffentlicht.

Die endgültige Liste wird am 01.11.2022 veröffentlicht.

Hinweise: Auf dieser Liste sind diejenigen Schwimmerinnen und Schwimmer veröffentlicht, die eine schwimmerische Kadernorm für die Saison 2022/2023 erfüllt und sich fristgerecht für eine Aufnahme in den Landeskader 2022/2023 beworben haben.
Die Jahrgänge 2008-2012 weiblich und männlich müssen zur Aufnahme in den Landeskader oder NK2-Kader am LVT 2022 teilgenommen und einen vorgegebenen prozentualen Mindestanteil an der maximal möglichen Gesamtpunktzahl erreicht haben. Sobald die Auswertung vollständig fertig ist, wird diese Liste entsprechend der Normerfüllung bei den Anforderungen des LVT aktualisiert.
Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme in den Landeskader oder NK2-Kader 2022/2023 ist für die aktuellen Kader 2021/2022 die Durchführung einer sportmedizinischen Untersuchung (SGU) bei einer LSB-lizenzierten Untersuchungsstelle im Zeitraum 01.01. bis 31.10.2022.

Kontakt

Geschäftsstelle

Schwimmverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg (Wedau)

T: 0203/393 668 0
F: 0203/393 668 10
E: info@schwimmverband.nrw

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