Schutz vor sexualisierter und interpersonaler Gewalt
Die Prävention von und die Intervention bei sexualisierter und interpersonaler Gewalt in Sportvereinen dürfen keine Tabuthemen sein! Gegen sexualisierte und interpersonale Gewalt und Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen muss nicht nur im Nachhinein, sondern vor allem präventiv vorgegangen werden.
Der Schwimmverband NRW setzt sich für den aktiven Schutz der Vereinsmitglieder ein. Der Schwimmverband NRW ist den Vereinsmitgliedern und den Mitgliedsorganisationen gegenüber verpflichtet, sie für die Thematik zu sensibilisieren und ihnen Hilfe anzubieten. So zeigen wir:
"Wir tun alles, damit Täter*innen bei uns keine Chance bekommen. Wir schauen nicht weg! Wir schauen genau hin!"
Neben den Informationen auf dieser Seite findest du weitere Informationen auf den Seiten vom Landessportbund NRW.
Die Prävention von und die Intervention bei sexualisierter und interpersonaler Gewalt in Sportvereinen dürfen keine Tabuthemen sein! Gegen sexualisierte und interpersonale Gewalt und Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen muss nicht nur im Nachhinein, sondern vor allem präventiv vorgegangen werden.
Der Schwimmverband NRW setzt sich für den aktiven Schutz der Vereinsmitglieder ein. Der Schwimmverband NRW ist den Vereinsmitgliedern und den Mitgliedsorganisationen gegenüber verpflichtet, sie für die Thematik zu sensibilisieren und ihnen Hilfe anzubieten. So zeigen wir:
"Wir tun alles, damit Täter*innen bei uns keine Chance bekommen. Wir schauen nicht weg! Wir schauen genau hin!"
Neben den Informationen auf dieser Seite findest du weitere Informationen auf den Seiten vom Landessportbund NRW.
Aktuelles
Ansprechpersonenausbildungen 2026
- 28.06.2026, 09:00 - 17:00 Uhr Präsenztermin in Oelde
- 30.06.2026, 17:00 - 20:15 Uhr Onlinetermin 1
- 02.07.2026, 17:00 - 20:15 Uhr Onlinetermin 2
- 20.10.2026, 17:00 - 20:15 Uhr Onlinetermin 1
- 22.10.2026, 17:00 - 20:15 Uhr Onlinetermin 2
- 24.10.2026, 09:00 - 17:00 Uhr Präsenztermin in Duisburg
Seit dem 18. Februar 2025 ist der Schwimmverband NRW Mitglied im Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport. Mit der Bestätigung eines individuellen, qualitativ hochwertigen und nachhaltigen Schutzkonzeptes war auch das letzte der zehn Qualitätskriterien erfüllt, auch wenn die Umsetzung des Schutzkonzeptes bereits gelebte Praxis ist.
Mit der Erfüllung der zehn Kriterien des Qualitätsbündnisses setzt der Schwimmverband NRW ein klares und unverrückbares Zeichen gegen sexualisierte und interpersonale Gewalt im Sport. Nun geht es darum, das Schutzkonzept auch weiterhin mit Leben zu füllen, stetig zu überprüfen und die Maßnahmen nachhaltig zu verankern: "Ein gutes Schutzkonzept, das in der Schublade liegt und nicht gelebt wird, ist so gut wie kein Schutzkonzept. Wir werden auch dieses Jahr unsere Qualifizierungsangebote und unser Netzwerk in diesem Bereich weiter ausbauen und pflegen", betont Hanna Meinikmann, Fachkraft für den Schutz vor Gewalt beim Schwimmverband NRW.
Der Schwimmverband baut aktiv Strukturen und Qualifizierungsmaßnahmen aus, die Vereine auf dem Weg zum Schutzkonzept unterstützen.
Der Schwimmverband NRW ist Mitglied im Qualitätsbündnis
Seit dem 18. Februar 2025 ist der Schwimmverband NRW Mitglied im Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport. Mit der Bestätigung eines individuellen, qualitativ hochwertigen und nachhaltigen Schutzkonzeptes war auch das letzte der zehn Qualitätskriterien erfüllt, auch wenn die Umsetzung des Schutzkonzeptes bereits gelebte Praxis ist.
Mit der Erfüllung der zehn Kriterien des Qualitätsbündnisses setzt der Schwimmverband NRW ein klares und unverrückbares Zeichen gegen sexualisierte und interpersonale Gewalt im Sport. Nun geht es darum, das Schutzkonzept auch weiterhin mit Leben zu füllen, stetig zu überprüfen und die Maßnahmen nachhaltig zu verankern: "Ein gutes Schutzkonzept, das in der Schublade liegt und nicht gelebt wird, ist so gut wie kein Schutzkonzept. Wir werden auch dieses Jahr unsere Qualifizierungsangebote und unser Netzwerk in diesem Bereich weiter ausbauen und pflegen", betont Hanna Meinikmann, Fachkraft für den Schutz vor Gewalt beim Schwimmverband NRW.
Der Schwimmverband baut aktiv Strukturen und Qualifizierungsmaßnahmen aus, die Vereine auf dem Weg zum Schutzkonzept unterstützen.
Erscheinungsformen von Gewalt
Gewalt kann sich in vielen Erscheinungsformen zeigen. Hier erfährst du, was interpersonale und sexualisierte Gewalt sind.
Andere Formen der Gewalt findest du hier erklärt.
Interpersonale Gewalt fasst mehrere Formen von Gewalt zusammen. Sie umfasst jeden zwischenmenschlichen Missbrauch körperlicher, psychischer oder sexualisierter Art sowie Vernachlässigung.
Übrigens: Die Begriffe "interpersonal" und "interpersonell" werden oft synonym verwendet und meinen das Gleiche.
Quelle: vgl. Safe Sport Code, DOSB
Sexualisierte Gewalt ist der Oberbegriff für verschiedene Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität. Dazu gehören auch sexuelle Belästigungen und Übergriffe durch Worte, Bilder, Gesten und sonstige Handlungen mit und ohne direkten Körperkontakt. Dazu zählen z.B. sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen, Formen des Exhibitionismus und Voyeurismus, das Zeigen pornografischer Abbildungen oder unerwünschte Berührungen intimer Körperbereiche.
Oft geht sexualisierte Gewalt mit anderen Gewaltformen einher, etwa mit psychischer und/oder körperlicher Gewalt.
Quellen: vgl. Rulofs, 2015, S. 373; vgl. Deutsche Sportjugend, 2013, S. 9; vgl. Deutsche Sportjugend, 2020, S. 13
Wo bekomme ich Hilfe?
Prävention: Ansprechpersonen im Sport
Ansprechpersonen der Schwimmbezirke
Alle sieben Schwimmbezirke im Schwimmverband NRW haben eigene Ansprechpersonen, sodass die örtliche Nähe zu den Vereinen gewährleistet ist.
Hier sind die Ansprechpersonen der Schwimmbezirke zu finden.
Deutscher Schwimm-Verband
Uwe Wamser
0151 20048709
Mail senden
Koordinierungsstellen im Qualitätsbündnis im Sport in NRW
Das Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport in NRW hat flächendeckend Koordinierungsstellen eingerichtet.
Intervention: Fachberatungsstellen
Anlauf gegen Gewalt für Betroffene
anonym, vertraulich & unabhängig
0800 90 90 444
Mo 11-14 Uhr
Do 16-19 Uhr
Mail senden
Hilfetelefon sexueller Missbrauch
0800 22 555 30
Mo, Mi & Fr 9 - 14 Uhr
Di & Do 15 - 20 Uhr
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
08000 116 016
24h erreichbar
Kinder- & Jugendtelefon
116 111
Mo - Sa 14 - 20 Uhr
Elterntelefon
0800 111 0 550
Mo - Fr 9 - 17 Uhr
Di & Do 9 - 19 Uhr
Hate Aid: Hilfe bei digitaler Gewalt
Betroffenenrat im Landessportbund NRW
Im Januar 2020 hat das Präsidium des LSB NRW eine Expert*innen-Kommission eingerichtet, die sich auf die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt konzentriert. Die Kommission will vor allem die Sicht der Betroffenen in den Fokus stellen. Dazu sucht der Landessportbund NRW Betroffene, die sexualisierte Belästigung, Grenzverletzung oder Gewalt im organisierten Sport selbst erlebt haben und dazu bereit sind, ihr Wissen und ihre Erfahrungen in einem Betroffenenrat zur Verfügung zu stellen.
Qualifizierungsangebote
Der Schwimmverband NRW bietet jedes Jahr ca. 4 kostenfreie Informations- & Sensibilisierungsworkshops, 2 Ansprechpersonenausbildungen, sowie weitere Workshops im Themenbereich "Schutz vor interpersonaler Gewalt" an.
Termine:
- 16.06. (18 - 20:15) / 01.09. (18 - 20:15) / 01.12.2026 (18 - 20:15) (Veranstaltungsnummer 2026-FB-02 bis 04)
- immer online (via Zoom)
Inhalte:
- Erscheinungsformen & Definition sexualisierter Gewalt
- Ergebnisse der Studien im Breiten- & Leistungssport
- Präventionsmaßnahmen
- Interventionsmaßnahmen
Gebühren: 0,-€
Termine:
- Juni / Juli 2026: Ansprechpersonenausbildung in Oelde
28.06.2026, 09:00 - 17:00 Uhr: Präsenztag in Oelde
30.06.2026, 17:00 - 20:15 Uhr: Online-Meeting 1
02.07.2026, 17:00 - 20:15 Uhr: Online-Meeting 2
- Oktober 2026: Ansprechpersonenausbildung in Duisburg
20.10.2026, 17:00 - 20:15 Uhr: Online-Meeting 1
22.10.2026, 17:00 - 20:15 Uhr: Online-Meeting 2
24.10.2026, 09:00 - 17:00 Uhr: Präsenztag in Duisburg
Inhalte:
- Sensibilisierung
- Strategie der Täter*innen
- Meine Rolle als Ansprechperson
- Beratungskompetenzen
- Krisenmanagement
- Qualitätsbündnis im Sport
Neben den bereits terminierten Qualifizierungsangeboten können Vereine und weitere Organisationen in diesem Themenfeld noch folgende Workshops als Inhouse-Angebote anfragen:
- Informations- & Sensibilisierungsworkshop für Übungsleiter*innen und Vereinsfunktionär*innen ab 16 Jahren (4 LE)
- Aufbau-Workshop für Übungsleiter*innen und Vereinsfunktionär*innen ab 16 Jahren (4 LE)
- Workshop „Schutz vor Gewalt“ für jugendliche (Leistungs-) Sportler*innen ab 13 Jahren (3 LE)
- Risikoanalyse für Vereine oder Abteilungen (8 LE)
Hier sind alle Informationen zu den Inhouse-Angeboten zu finden.
Was können Vereine tun?
Qualitätsbündnis: 10 Qualitätskriterien als "Checkliste"
Der Landessportbund NRW und das Sportministerium NRW haben das Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter und interpersonaler Gewalt im Sport in NRW ins Leben gerufen, um sexualisierter und interpersonaler Gewalt im Sport wirksam vorzubeugen und diese zu bekämpfen.
Um Mitglied im Bündnis zu werden, müssen Sportvereine folgende Qualitätskriterien erfüllen:
Information & Sensibilisierung des Vorstandes, des Präsidiums und evtl. weiterer Funktionär*innen
- Teilnahme des Präsidiums und des Vorstandes an einer Informationsveranstaltung (mind. 2 LE = 1,5h) zum Thema Schutz vor (sexualisierter) Gewalt im Sportverein
- Durchführung einer eigenen Informationsveranstaltung durch bereits ausgebildete Ansprechperson(en) im Verein oder
- Teilnahme an einem der regelmäßig stattfindenden Infoworkshops (Qualifizierungsangebote) des Schwimmverbandes NRW oder
- Teilnahme an einem Qualifizierungsangebot (4 oder 8 LE) des Landessportbundes NRW oder seiner Mitgliedsorganisationen oder
- Durchführung einer vereinsinternen Inhouse-Veranstaltung (digital oder in Präsenz) durch Ansprechperson(en) der Schwimmbezirke oder des Schwimmverbandes NRW
Klare Positionierung des Vorstandes und des Präsidiums
- Der Vorstand und das Präsidium müssen sich klar gegen (sexualisierte) Gewalt im Verein positionieren und dies sowohl nach innen als auch nach außen kommunizieren.
- Verankerung der Prävention sexualisierter Gewalt und des Kinderschutzes im Aufgabenportfolio der Vereinsführung und Anbindung der Themen an eine Position im Vorstand
- Klare Verantwortungsstruktur zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt und Zuordnung der Aufgabe zu spezifischen Bereichen bzw. Positionen des Vereins
- Beauftragte brauchen die unmittelbare Unterstützung des Vereinsvorstands im Themenfeld.
- Ansprechperson(en) / Beauftragte arbeiten im Auftrag des Vereins auf der Basis der Beschlüsse des Vereinsvorstands. Sie stimmen ihre Arbeit mit dem Vereinsvorstand ab.
- Beispiel: "Der Vorstand des Vereins XY erklärt das Thema „Schutz vor (sexualisierter) Gewalt“ zum Vorstandsthema und veranlasst die Aufnahme in die Vereinssatzung nach den entsprechenden Richtlinien."
Information & Diskussion
- ca. 30min durch z.B. die ausgebildeten Ansprechperson(en) im Verein
- Vorstellung der (potenziellen) Ansprechperson(en) des Vereins & Kommunikation der Kontaktdaten
- allgemeine Informationen bzgl. des Schutzes vor (sexualisierter) Gewalt
- Definition & Erscheinungsformen
- aktuelle Studienergebnisse (z.B. aus der Studie SicherImSport)
- Vorstellung des Qualitätsbündnisses im Sport in NRW und der 10 Qualitätskriterien
- Welche Qualitätskriterien wurden schon erfüllt? --> z.B. Information und Beschluss des Vorstandes
- Welche Qualitätskriterien werden als Nächstes angegangen? --> z.B. Durchführung einer Risikoanalyse
- Vorstellung des Beschlusses des Vorstandes und des Präsidiums
- Zeit für Fragen und Diskussionen
Beschluss
- Implementierung der Prävention sexualisierter Gewalt sowie des Kinderschutzes in den Satzungen, Ordnungen und Richtlinien des Vereins
- Beispiel: "Der Verein XY bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und tritt für Mitbestimmung, Mitverantwortung, Gleichberechtigung und Chancengleichheit junger Menschen ein. Der Verein XY verurteilt jegliche Form von Diskriminierung, Missbrauch und Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer und/oder sexualisierter Art ist, und tritt ihr entschieden entgegen."
- Beauftragung von 1 - 2 Ansprechperson(en) im Verein (am besten unterschiedlichen Geschlechts)
- Beispiel: "Der Verein XY beauftragt Person 1 und Person 2, als offizielle Ansprechperson(en) für den Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, die Prävention von und die Intervention bei (sexualisierter) Gewalt im Verein zu implementieren und die entsprechenden Maßnahmen durchzuführen."
- Beschluss zur Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses
- Beispiel: "Die Mitgliederversammlung des Vereins XY beschließt, dass alle (haupt- und ehrenamtlichen) Mitarbeiter*innen, wie z.B. Funktionär*innen, Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Helfer*innen (zum Beispiel auch Kampfrichter*innen und Elternteile), die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis in einem Turnus von vier Jahren vorlegen müssen. Die Vorlage regeln und registrieren die beauftragte(n) Ansprechperson(en) des Vereins."
Sowohl in die Vereinssatzung als auch in die Jugendordnung sollte der Schutz vor Gewalt aufgenommen werden.
- Beispiel: "Der Verein XY verurteilt jegliche Form von Diskriminierung, Missbrauch und Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer und/oder sexualisierter Art ist, und tritt ihr entschieden entgegen."
Darüber hinaus kann geprüft werden, ob auch die Mitbestimmung, Mitverantwortung, Gleichberechtigung und Chancengleichheit junger Menschen in der Satzung verankert ist:
- Beispiel: "Der Verein XY bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und tritt für Mitbestimmung, Mitverantwortung, Gleichberechtigung und Chancengleichheit junger Menschen ein."

Im Flyer vom Qualitätsbündnis im Sport in NRW sind die Aufgaben einer Ansprechperson zu finden.
Pro Verein gibt es bestenfalls mind. zwei Ansprechpersonen unterschiedlichen Geschlechts. Die Ansprechpersonen übernehmen diese Aufgabe freiwillig und sind mit dem Vorstand abgestimmt.
Ansprechpersonen werden im Rahmen einer Ansprechpersonenausbildung, die meistens 15 Lerneinheiten umfasst, geschult.
Die Ansprechpersonen und Kontaktdaten werden gut sichtbar (z.B. auf der Homepage, in der Trainingsstätte, im Vereinsheim) veröffentlicht.
Der Schwimmverband NRW bietet ca. 1 - 2 Mal pro Jahr eigene Ansprechpersonenausbildungen an. Darüber hinaus gibt es im Verbundsystem zahlreiche weitere Angebote: Kinder- und Jugendschutz
Die Risikoanalyse wird in jedem Verein individuell durchgeführt und umfasst die Geschichte, Routinen, Stärken und Risiken des jeweiligen Vereins.
Durch die Risikoanalyse können sowohl Risiken als auch Potenziale sichtbar gemacht werden.
Eine Risikoanalyse dient daher als Grundlage zur Erarbeitung von Maßnahmen und Verhaltensregeln innerhalb eines Vereins. Aufbauend darauf können die Präventions- und Interventionsschritte im Schutzkonzept definiert werden. Es bietet sich an, sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in die Erstellung des Schutzkonzeptes einzubeziehen.
Weitere Informationen zur Durchführung der Risikoanalyse findest du in einer Präsentation des Landessportbundes NRW.
Beratung zur Risikoanalyse gibt es kostenlos beim Landessportbund NRW.
Schutzkonzepte werden individuell von jedem Verein erstellt. Als Grundlage für das Schutzkonzept dient die Risikoanalyse.
Ein Schutzkonzept sollte Systeme und Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt enthalten. Es bietet sich an, sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in die Erstellung des Schutzkonzeptes einzubeziehen. Durch die Beteiligung verschiedener Zielgruppen und transparenter Abläufe wird das Schutzkonzept nachhaltig und alltagsnah. Denn ein Schutzkonzept soll nicht in der Schublade verstauben, sondern gelebt werden.
Der Landessportbund NRW bietet mehrere Hilfsmittel zur Erstellung eines Schutzkonzeptes bereit:
Präventionsplakate und Kontaktadressen aufhängen
Präventionsplakate können kostenfrei bestellt bzw. heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Präventionsplakate sollten gut sichtbar (z.B. in der Trainingsstätte und im Vereinsheim) gemeinsam mit Kontaktadressen aufgehängt werden.
- Präventionsplakat vom DOSB & Schwimmverband NRW
- Präventionsplakate vom Landessportbund NRW
- Präventionsplakate vom Deutschen Olympischen Sportbund
Handlungsleitfäden herunterladen, durchlesen und zur Verfügung stellen
Neben Handlungsleitfäden für Vereine gibt es auch Informationsmaterialien für Eltern.
- Handlungsleitfaden für Vereine vom Landessportbund NRW
- Handlungsleitfaden "Safe Sport" von der Deutschen Sportjugend (Neuausgabe 2021)
- Elternkompass vom Landessportbund NRW

Erweitertes Führungszeugnis einfordern
Sportvereine sind Träger der freien Jugendhilfe und somit berechtigt, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zu verlangen. Das erweiterte Führungszeugnis beinhaltet u.a. alle Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie der Verbreitung, des Erwerbs oder des Besitzes kinderpornografischer Schriften nach § 184b StGB. Folgende Personenkreise des Vereins sollten ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen:
- alle Mitglieder des Vorstandes und des Jugendvorstandes
- alle hauptberuflich Angestellten
- alle Mitglieder weiterer Gremien und Ausschüsse
- alle ehrenamtlich und nebenberuflich tätigen Trainer*innen und Kampfrichter*innen
- alle weiteren Mitarbeiter*innen der Jugendmaßnahmen des Vereins mit und ohne Übernachtung/en
Das erweiterte Führungszeugnis kann erst nach Vorlage einer Aufforderung des Vereins beantragt werden. Die Mitglieder eines Sportvereins sind von der Gebühr befreit (siehe Merkblatt). Bei der Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse gelten bestimmte Datenschutzrichtlinien. Weitere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis sind im Handlungsleitfaden für Vereine sowie beim Landessportbund NRW zu finden.
Ehrenkodex unterschreiben lassen und vorleben
Der Ehrenkodex ist für alle Mitarbeitenden im Sport, die mit Kindern, Jugendlichen und/oder Erwachsenen arbeiten oder im Kinder- und Jugendbereich als Betreuungsperson tätig sind.
Neben dem erweiterten Führungszeugnis sollten alle Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen und Funktionär*innen den Ehrenkodex unterschreiben und vorleben.
Wir empfehlen, den Ehrenkodex des Landessportbundes NRW zu verwenden.
Sensibilisierung der Funktionär*innen, Trainer*innen, Eltern und Sportler*innen
Der Vereinsvorstand, die Trainer*innen, die Eltern und auch die Sportler*innen müssen für das Thema sexualisierte Gewalt sensibilisiert werden, damit mehr Personen im Verein ein offenes Auge haben. Hier bieten sich die kostenfreien Online-Workshops an, die alle drei Monate vom Schwimmverband NRW angeboten werden.
Die Sensibilisierung von Sportler*innen (z.B. von Leistungsschwimmer*innen oder einer Wasserballmannschaft) muss altersgerecht erfolgen. Dies können z.B. ausgebildete Ansprechpersonen in den Vereinen übernehmen. Hierzu beraten wir dich gerne.
Anne Tore - sind wir stark! Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen von 8 bis 12 Jahren
Für Kinder und Jugendliche von 8 - 12 Jahren kann im Verein das interaktive Theaterstück "Anne Tore - sind wir stark!" angeboten werden. Mit Witz, Gesang und mutmachenden Texten wird das Thema Prävention sexualisierter Gewalt behandelt. Darüber hinaus beinhaltet das zweistündige Programm auch eine Informationsveranstaltung für Übungsleiter*innen, Trainer*innen und Eltern.
- Hier sind Informationen und Auftrittsanforderungen zu finden.
- Hier kann der Flyer zum Theaterstück heruntergeladen werden.
Zusammenarbeit mit Ansprechperson(en)
- aus dem eigenen Verein (evtl. Mehrspartenverein)
- aus anderen (schwimmsporttreibenden) Vereinen in der Nähe (z.B. Ortsgruppe DLRG)
- des zugehörigen Schwimmbezirks (siehe Grafik)
- des zugehörigen Kreis- oder Stadtsportbundes
- des jeweiligen Kinderschutzbundes vor Ort
- des zugehörigen Jugendamtes
- der zuständigen Koordinierungsstelle des Landessportbundes NRW
Zu den genannten Ansprechpersonen sollte bereits präventiv Kontakt aufgenommen werden, sodass bei einem Interventionsfall nicht erst Kontakte geknüpft werden müssen.
Mit den Ansprechpersonen aus dem eigenen Verein, weiteren Vereinen in der Nähe, sowie des Schwimmbezirks, des Kreis- oder Stadtsportbundes oder der Koordinierungsstelle des Landessportbundes NRW sollten regelmäßige (digitale) Treffen stattfinden, um die Präventionsarbeit voranzutreiben und voneinander zu lernen.
Zusätzlich gibt es in NRW zahlreiche Fachberatungsstellen:
Der Landessportbund NRW bietet kostenfreie Beratungen zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt z.B. für den Vereinsvorstand oder Trainer*innen, Übungsleiter*innen und/oder Jugendbetreuer*innen an. Dabei kann gemeinsam mit den Vereinsberatern ein Leitfaden zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im eigenen Verein entwickelt werden. Weitere Veranstaltungsformen sind Informationsveranstaltungen, Fachvorträge, KURZ UND GUT-Seminare sowie Mitarbeiter/innen-Fortbildungen.
- Weitere Informationen sind auf der Seite des Landessportbundes NRW zu finden.
- Der Antrag auf Vereinsberatung kann direkt online ausgefüllt und abgeschickt werden.
Was tue ich, wenn ich als Übungsleiter*in Grenzverletzungen unter Sportler*innen beobachte?
| 1. Schritt |
|
| 2. Schritt |
|
| 3. Schritt |
|
| 4. Schritt |
|
| 5. Schritt |
|
Quelle: Stadtsportbund Münster, 2022, S. 3
Weitere Informationen zum Qualitätsbündnis sind unter www.lsb.nrw/unsere-themen/gegen-sexualisierte-gewalt-im-sport/qualitaetsbuendnis zu finden. Der Schwimmverband NRW hilft seinen Mitgliedsvereinen gerne bei der Umsetzung der Qualitätskriterien. Die Qualitätskriterien können als eine Art Checkliste angesehen werden, die nach und nach abgearbeitet werden kann.
Präventionsmaßnahmen für interpersonale Gewalt
Hier sind die Präventionsmaßnahmen übersichtlich zusammengefasst.
Interventionsmaßnahmen bei interpersonaler Gewalt
Hier sind die Interventionsmaßnahmen übersichtlich zusammengefasst.
Handlungsleitfaden für Vereine
Der Landessportbund NRW stellt einen Handlungsleitfaden für Vereine zur Verfügung.
Handlungsleitfaden für Verbände
Der Landessportbund NRW stellt einen Handlungsleitfaden für Verbände zur Verfügung.
Weitere Informationen & Materialien
Im Rahmen des Projektes #sichere.sache vom Institut für soziale Arbeit e.V. konnten durch Mittel des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) Informationsgrafiken und -flyer für den Schutz vor sexualisierter Gewalt entwickelt und realisiert werden. Diese werden den Vereinen und Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die Informationsgrafiken sind in zwei Größen verfügbar und sollen Vereinen dabei helfen, ihre Mitglieder, sowie haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen für das Thema "Schutz vor sexualisierter Gewalt" zu sensibilisieren. Mithilfe der Grafiken bekommt man eine gute Übersicht bzgl. der Prävention von und der Intervention bei sexualisierter Gewalt.
Der Informationsflyer sensibilisiert nicht nur haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in den Vereinen, sondern klärt auch Vereinsmitglieder und deren Familien über das Thema sexualisierte Gewalt in (Schwimm-) Vereinen auf. In dem Flyer sind verschiedene Informationen und Ansprechpersonen gelistet, die bei dem Schutz vor sexualisierter Gewalt helfen.
Vereine, die Mitglied im Schwimmverband NRW sind, können kostenfrei 25 Informationsflyer bestellen. Auf dem Flyer gibt es ein Freifeld, in das Vereine ihre eigene Ansprechperson eintragen können. Hierfür empfehlen wir bedruckbare Etiketten in der Größe von max. 4 x 8cm. (Bei der Bestellung die Vereinskennziffer & die Versandadresse angeben.)
Weiterführende Links
Die Deutsche Sportjugend (dsj) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) haben zusammen mit der SchirrmacherGroup sechs Sensibilisierungs- und Schulungsvideos entwickelt. Sie sensibilisieren für das Thema Schutz vor Gewalt im Sport und betrachten verschiedene Facetten psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt. Dabei beziehen sie sich auf unterschiedliche Zielgruppen und Kontexte im Breiten- und Leistungssport. Es wird auch auf die Auswirkungen und Folgen von Gewalterfahrungen auf eine Person aufmerksam gemacht.
- Formen und Häufigkeiten von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt im Sport
- Respekt vor den persönlichen Grenzen und Rechten von Sportler*innen
- Gewalt im Sport aktiv verhindern! - Verantwortung für ein sicheres Umfeld im Sport
- Schau' hin und tu' was! - Folgen von Gewalt und Handlungsmöglichkeiten bei Verdachts- und Vorfällen
- Sexualisierte Gewalt - Häufigkeiten, Formen und rechtliche Einordnung
- Grooming - Vorgehen von Täter*innen bei sexualisierter Gewalt
Hier geht's zu den Videos:
Die Deutsche Sportjugend hat zahlreiche Materialien und Hilfestellungen für die Vereine erstellt, um sie bei der Prävention sexualisierter Gewalt zu unterstützen:
- Broschüre für Jungen: "Finger weg! Pack mich nicht an!"
- Broschüre für Mädchen: "Wir können auch anders!"
Forschungsprojekt "Safe Sport": Studienergebnisse im Leistungssport
- Übersichtsseite auf der Webseite der Deutschen Sportjugend
- Ergebnisbericht "Safe Sport" (15.11.2016)
Forschungsprojekt "Sicher im Sport": Zwischenergebnisse der Studie im Breitensport
Landeskinderschutzgesetz in NRW
- Artikel: "Meilenstein für den Kinderschutz: Landtag verabschiedet Landeskinderschutzgesetz"
- Kinderschutzkonzept in NRW: Handlungs- und Maßnahmenkonzept im Bereich "Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche"
Viele Informationen für Fachkräfte und Eltern sind auf den Seiten des Kinderschutzbundes Landesverband NRW e.V. zu finden:
Opferschutzbeauftragte in jeder Kreispolizeibehörde:
Materialien der Polizei für Jugendliche & für die Jugendarbeit im Verein:
Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen
Hier sind spezifische Beratungsangebote erklärt und verlinkt.
Strategien von Täter*innen bei Missbrauch
Beim Aufruf des Videos werden personenbezogene Daten (IP-Adresse) an den Betreiber des Videoportals gesendet. Daher ist es möglich, dass Zugriffe gespeichert und ausgewertet werden. Detaillierte Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Beim Aufruf des Videos werden personenbezogene Daten (IP-Adresse) an den Betreiber des Videoportals gesendet. Daher ist es möglich, dass Zugriffe gespeichert und ausgewertet werden. Detaillierte Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Judith Ingendoh
Fachkraft Schutz vor Gewalt
0203 - 393 668 37
Mail senden
Sprechzeiten
Mo. - Do. 09:00 - 15:30 Uhr
Fr. 09:00 - 13:00 Uhr
Elke Struwe
Vizepräsidentin Bildung

Fragen?
Deine Ansprechpartnerinnen
Judith Ingendoh
Fachkraft Schutz vor Gewalt
0203 - 393 668 37
Mail senden
Sprechzeiten
Mo. - Do. 09:00 - 15:30 Uhr
Fr. 09:00 - 13:00 Uhr
Elke Struwe
Vizepräsidentin Bildung












