Es muss nicht immer ein Unikat sein

Bauprojekte ganz allgemein und der Bau von Schwimmbädern im Speziellen sind komplexe Unterfangen.
Über die Bedarfsermittlung, Vorplanung, Ausschreibung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung bis hin zur Abwägung der Interessen vieler verschiedener Nutzergruppen stellt der Neubau eines Bades ein komplexes Unterfangen dar, welches manche Kommune nicht nur an die finanziellen, sondern vor allem auch personellen Grenzen führt. Herausfordernd sind hierbei nicht die Anforderungen, die ein Lehrschwimmbecken oder Sportbecken stellen, sondern die vielen anderen Beckenvarianten und Nutzungsmöglichkeiten, die ein solches Bad bietet. Änderungen gewählter Optionen im laufenden Bau führen häufig zu enormen Abweichungen bei Zeit- und Kostenplan.

Bauprojekte ganz allgemein und der Bau von Schwimmbädern im Speziellen sind komplexe Unterfangen.
Über die Bedarfsermittlung, Vorplanung, Ausschreibung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung bis hin zur Abwägung der Interessen vieler verschiedener Nutzergruppen stellt der Neubau eines Bades ein komplexes Unterfangen dar, welches manche Kommune nicht nur an die finanziellen, sondern vor allem auch personellen Grenzen führt. Herausfordernd sind hierbei nicht die Anforderungen, die ein Lehrschwimmbecken oder Sportbecken stellen, sondern die vielen anderen Beckenvarianten und Nutzungsmöglichkeiten, die ein solches Bad bietet. Änderungen gewählter Optionen im laufenden Bau führen häufig zu enormen Abweichungen bei Zeit- und Kostenplan.

Individuell geplante Freizeit- und Kombibäder haben ihre Daseinsberechtigung vor allem da, wo sie als Freizeitstätten, in denen man nicht nur schwimmt oder Schwimmen lernt, sondern es sich insgesamt gut gehen lassen kann und sie die touristische Attraktivität einer Kommune aufwerten.
Der funktionale Bauansatz geht einen anderen Weg. Hierbei wird vorrangig darauf geachtet, welche Funktion erfüllt werden muss, ohne besonderes Augenmerk auf optische Gefälligkeit oder Alleinstellungsmerkmale des Bauprojektes zu legen.
Funktionaler Schwimmbadbau bedeutet keine Einschränkung, sondern eine Beschränkung auf das Wesentliche: auf Wasserflächen für die Schwimmausbildung, den Gesundheitssport und den sportlich aktiven Schwimmer. Schwimmbecken für diesen genannten Zweck sind immer gleich und über entsprechende Richtlinien sogar standardisiert.

Individuell geplante Freizeit- und Kombibäder haben ihre Daseinsberechtigung vor allem da, wo sie als Freizeitstätten, in denen man nicht nur schwimmt oder Schwimmen lernt, sondern es sich insgesamt gut gehen lassen kann und sie die touristische Attraktivität einer Kommune aufwerten.
Der funktionale Bauansatz geht einen anderen Weg. Hierbei wird vorrangig darauf geachtet, welche Funktion erfüllt werden muss, ohne besonderes Augenmerk auf optische Gefälligkeit oder Alleinstellungsmerkmale des Bauprojektes zu legen.
Funktionaler Schwimmbadbau bedeutet keine Einschränkung, sondern eine Beschränkung auf das Wesentliche: auf Wasserflächen für die Schwimmausbildung, den Gesundheitssport und den sportlich aktiven Schwimmer. Schwimmbecken für diesen genannten Zweck sind immer gleich und über entsprechende Richtlinien sogar standardisiert.
Funktionales Bauen bedeutet auch, dass man den Prozess von vornherein funktional gestaltet. Das heißt, von Beginn an mit den Nutzergruppen über die eigentlich geforderten Funktionen des Schwimmbades diskutieren und nach Festlegung dieser den Bau eng an diesen Funktionen und nicht an weitergedachten Optionen orientieren.
Funktionale Ausschreibungen sprechen häufig auch andere Bieter als die klassischen Bauunternehmen an. Diese übertragen den seriellen Ansatz von Fertighäusern auf den Schwimmbadbau.
- Modularität und Vorfertigung: Übertragung von Design-, Funktions- und Technik-Anforderungen in ein modulares Konzept
- Werksseitige Installation: Innenausstattung, Möblierung und technische Ausrüstung werden bereits im Werk vorinstalliert und vor Ort nur noch verbunden.
- Standardisierung: Konzentration auf standardisierte Komplettlösungen, insbesondere für Gesundheits-, Seniorensport, Schwimmausbildung
- Demontierbarkeit/Umnutzung: Die Gebäude sind so konzipiert, dass sie grundsätzlich demontiert, versetzt und an anderen Standorten wieder aufgebaut als auch anders genutzt werden können

Die bisherige Formulierung der VOB/A wirkt sehr zurückhaltend und suggeriert einen Ausnahmefall. Dort heißt es:
„§ 7c Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
(1) Wenn es nach Abwägen aller Umstände zweckmäßig ist, abweichend von § 7b Absatz 1 zusammen mit der Bauausführung auch den Entwurf für die Leistung dem Wettbewerb zu unterstellen, um die technisch, wirtschaftlich und gestalterisch beste sowie funktionsgerechteste Lösung der Bauaufgabe zu ermitteln, kann die Leistung durch ein Leistungsprogramm dargestellt werden.“
Der eher nach einer Ausnahme klingende Wortlaut dieser Vorschrift hat durch die Entscheidung des EuGH vom 16.01.2025 Az. C-424/23 eine stärkere Bedeutung gewonnen. Der EuGH hat klargestellt, dass funktionale Leistungsbeschreibungen keine rechtfertigungsbedürftige Ausnahme mehr im eigentlichen Sinne sind, sondern als gleichberechtigte, reguläre Methode der Leistungsbeschreibung gelten müssen.
Kurz gesagt schafft die Entscheidung des EuGH erhebliche Rechtssicherheit für Auftraggeber, die den Weg der funktionalen Ausschreibung gehen wollen – und legt den Grundstein dafür, dass funktionale Leistungsbeschreibungen als gleichberechtigte Methode anerkannt werden. Es liefert die europarechtliche Grundlage, um interne, auf altbewährte Prozesse fixierte Fachabteilungen zur Neutralität und Technologieoffenheit zu bewegen und technischen Vorgaben ohne sachlichen Grund entgegenzuwirken. Der Fokus verschiebt sich damit eindeutigvom Mittel zum Zweck.
Bei einer funktionalen Ausschreibung mit Leistungsprogrammen schreibt die Ausschreibende Stelle nicht im Detail vor, wie ein Schwimmbad zu bauen ist, sondern definiert in erster Linie die gewünschten Funktionen, technischen Anforderungen und Leistungsziele (z. B. Nutzungszweck, Beckenabmessungen, Wassermenge, Energieeffizienz, Sicherheit, Barrierefreiheit, Betriebskostenbundle). Das Leistungsprogramm bildet dabei einen Rahmen an Mindestanforderungen und Bewertungsmaßstäben, innerhalb dessen die Bieter ihre eigenen technischen und organisatorischen Lösungen ausarbeiten können.
Im Gegensatz dazu steht die klassische Ausschreibung mit einem detaillierten Leistungsverzeichnis (LV), in dem die Planer den Auftraggeber fast vollständig vorgeben: welche Materialien, Bauarten, Abmessungen, Schichtaufbauten, Verbindungen und Verarbeitungsvorschriften verwendet werden müssen. Bieter haben hier nur wenig gestalterischen Spielraum; sie dürfen im Regelfall nur preismäßig und terminlich, nicht aber technisch alternative Konzepte anbieten.
Die funktionale Ausschreibung ermöglicht also innovative, lösungsorientierte Angebote und fördert den Wettbewerb um die beste technische und wirtschaftliche Gesamtlösung, während die klassische LV-Ausschreibung stärker auf Vergleichbarkeit durch einheitliche Vorgaben und auf die Kontrolle des einzelnen Bauschritts setzt.
Ein Muster einer funktionalen Ausschreibung mit Leistungsprogram (ohne Gewähr) wie eine solche Ausschrebiung aussehen könnte, findet sich hier





