Auswahlkader Synchronschwimmen

Gemäß §13 (1) WB-AT wurden die in der nachstehende Liste aufgeführten Athlet*innen durch die Fachwartin Synchronschwimmen des Schwimmverbandes NRW in den aktuellen Landeskader Synchronschwimmen berufen.
Die Kaderzuordnung erfolgt jeweils zum 01. November des aktuellen Jahres und verliert ihre Gültigkeit automatisch zum 01. November des Folgejahres.
Die Kaderzugehörigkeit begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung irgendwelcher Art durch den DSV, den SV NRW oder einen seiner Bezirke.
- Liste der aktuellen Kadersportler*innen Synchronschwimmen
Die Kaderlisten werden bei Änderungen fortlaufend aktualisiert.

Gemäß §13 (1) WB-AT wurden die in der nachstehende Liste aufgeführten Athlet*innen durch die Fachwartin Synchronschwimmen des Schwimmverbandes NRW in den aktuellen Landeskader Synchronschwimmen berufen.
Die Kaderzuordnung erfolgt jeweils zum 01. November des aktuellen Jahres und verliert ihre Gültigkeit automatisch zum 01. November des Folgejahres.
Die Kaderzugehörigkeit begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung irgendwelcher Art durch den DSV, den SV NRW oder einen seiner Bezirke.
- Liste der aktuellen Kadersportler*innen Synchronschwimmen
Die Kaderlisten werden bei Änderungen fortlaufend aktualisiert.