Abnahmeberechtigungen

Berechtigt zur Prüfung für alle Schwimmprüfungen sind lizenzierte Trainer*innen im Auftrag und im Bereich ihrer schwimmsporttreibenden Vereine oder Abteilungen.

Berechtigt zur Prüfung für andere Verbände und Berufsgruppen sind:

  • lizenzierte Trainer*innen des Verbandes Deutscher Sporttaucher (VDST) im Auftrag und im Bereich ihrer Vereine.
  • lizenzierte Übungsleiter*innen und Trainer*innen des Deutschen Turnerbundes (DTB) im Auftrag und im Bereich ihrer Vereine.
  • Sportlehrkräfte und Lehrkräfte, die im Auftrag allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sowie Förderschulen Schwimmunterricht erteilen und Lehrkräfte, die mit der Erteilung von Schwimmunterricht nach den entsprechenden Richtlinien der Länder beauftragt sind.
  • Lehrkräfte, die den Schwimmunterricht an Hochschulen in deren Auftrag erteilen.
  • die Ausbilder*innen Schwimmen der DLRG, des DRK und ASB (AS) sowie auch Lehrscheininhaber*innen DLRG im Auftrag und im Bereich ihrer Gliederung.
  • Staatlich geprüfte Schwimmmeister*innen, geprüfte Schwimmmeister*innen und Schwimmmeistergehilf*innen, Fachangestellte und Meister*innen für Bäderbetriebe öffentlicher Bäder.
  • Staatlich geprüfte Schwimmlehrer*innen.
  • Fachsportleiter*innen Schwimmen der uniformierten Verbände.

Nach der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen ist die Abnahme durch weitere Personenkreise nicht zulässig!

Für diejenigen, die gern noch papiergebunden bestellen, anbei das SchwimmWelten Bestellfax (pdf) gültig ab 01.01.2025.

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Kontakt

Geschäftsstelle

Schwimmverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg (Wedau)

T: 0203/393 668 0
F: 0203/393 668 10
E: info@schwimmverband.nrw

Öffnungszeiten

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