Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt

Die Prävention von und die Intervention bei sexualisierter und interpersoneller Gewalt in Sportvereinen dürfen keine Tabuthemen sein! Gegen sexualisierte und interpersonelle Gewalt und Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen muss nicht nur im Nachhinein, sondern vor allem präventiv vorgegangen werden.

Der Schwimmverband NRW setzt sich für den aktiven Schutz der Vereinsmitglieder ein. Der Schwimmverband NRW ist den Vereinsmitgliedern und den Mitgliedsorganisationen gegenüber verpflichtet, sie für die Thematik zu sensibilisieren und ihnen Hilfe anzubieten. So zeigen wir:

"Wir tun alles, damit Täter*innen bei uns keine Chance bekommen. Wir schauen nicht weg! Wir schauen genau hin!"

Neben den Informationen auf dieser Seite findest du weitere Informationen auf den Seiten vom Landessportbund NRW.

Was ist sexualisierte Gewalt?

Sexualisierte Gewalt ist der Oberbegriff für verschiedene Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität. Dazu gehören auch sexuelle Belästigungen und Übergriffe durch Worte, Bilder, Gesten und sonstige Handlungen mit und ohne direkten Körperkontakt. Dazu zählen z.B. sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen, Formen des Exhibitionismus und Voyeurismus, das Zeigen pornografischer Abbildungen oder unerwünschte Berührungen intimer Körperbereiche.

Oft geht sexualisierte Gewalt mit anderen Gewaltformen einher, etwa mit psychischer und/oder körperlicher Gewalt.

Quellen: vgl. Rulofs, 2015, S. 373; vgl. Deutsche Sportjugend, 2013, S. 9; vgl. Deutsche Sportjugend, 2020, S. 13

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