Förderprogramme 2023
Das Land NRW will Sportvereinen und anderen gemeinnützigen Sportorganisationen helfen, die derzeitigen Mehrkosten für Energie aufzufangen, die durch Nutzung der Sportinfrastrukturen entstehen. Dafür stellt das Land insgesamt 55,2 Millionen Euro bereit.
Finanziert wird die Hilfe aus Mitteln des Sondervermögens zur „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine“. Ab sofort steht ein Muster des Antrags zur Ansicht bereit, damit Vereine sich bereits über die benötigten Angaben einen Überblick verschaffen und die Informationen und Unterlagen vorab zusammenstellen können.
Die offizielle Antragsfrist beginnt voraussichtlich am 01.03.2023. Förderanträge können nur über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden
Auf Bundesebene eröffnet sich aktuell eine Fördermöglichkeit für Sportvereine. Mit 25 Mio. € unterstützt das Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 die Vereinsarbeit. Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden, Trainer*innen und Schiedsrichter*innen auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen.
Die zweite Säule dieses Programms richtet sich explizit an Sportvereine. Unter dem Motto „Sporttage sind Feiertage“ können 4.000 Vereine jeweils 1.000 € für Veranstaltungen, Kooperationen, öffentlichkeitswirksame Aktionen, Angebotsentwicklung im Verein oder themenspezifische Projekte erhalten, um öffentlichkeitswirksam neue Mitglieder zu akquirieren oder zurückzugewinnen.
Die anfallenden Sachkosten, die im Rahmen der Umsetzung einen finanziellen Mehraufwand für den Verein darstellen, können in Höhe von 1.000 Euro, nach vorheriger Antragsstellung und Bewilligung durch den DOSB, erstattet werden. Vorzeitig getätigte Ausgaben können nicht berücksichtigt werden.
Es werden 4000 Anträge durch den DOSB bewilligt. Daher gilt: schnell und kreativ sein lohnt sich. Die Antragsfrist läuft seit dem 26.01.2023!
Weitere Informationen und Beantragung: https://www.dosb.de/restart
Ebenfalls über das Restart-Programm gefördert werden Sportvereinschecks, die von Einzelpersonen als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft oder Kursgebühr in Höhe von 40 € in Sportvereinen eingelöst werden können. Mit den Sportvereinsschecks sollen sportinteressierte Menschen für den Sport zurückgewonnen und Bewegungs-Muffel für mehr Bewegung neu begeistert werden.
Die Personen haben vier Wochen Zeit, ihren Sportvereinsscheck als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft oder Kursgebühr in einem NRW-Sportverein ihrer Wahl einzulösen. Das Downloadportal ist hierfür im Zeitraum vom 24. Januar 2023 bis zum 31. August 2023 geöffnet.
Die Sportvereine bekommen die Sportvereinsschecks von den Personen ausgedruckt oder digital ausgehändigt. Der Verein kann diesen innerhalb von zehn Wochen ab Ausstellungsdatum beim DOSB über die Internetplattform einreichen.
Macht euch dieses Angebot zu nutzen, um neuen Mitglieder zu gewinnen oder alte zurückzuholen. Um öffentlichkeitswirksam in eurer Region darüber berichten zu können gibt es fertige Werbemittel, Layoutvorlagen und einen Bilderpool in einer entsprechenden Toolbox des DOSB.