Förderprogramme 2023
Einmalige Finanzierungsmöglichkeiten stützen Vereine!
1 Mio. € für Qualifizierung - Schwimmlehrer vom Land bezahlen lassen
Mit der Übungsleiteroffensive 2023 stellt das Land 1 Mio. € zur Verfügung und unterstützt gezielt Sportvereine um neue Übungsleitende zu gewinnen. Und auch wenn das Programm Übungsleiteroffensive heißt, sind hiermit auch Trainer*innen, Schwimmlehrer*innen und Schwimmlehrerassistent*innen angesprochen. Sporthelfer*innen werden ebenfalls gefördert.
Ausbildungsgebühren des jeweiligen Anbieters (auch des Schwimmverbandes NRW) werden bis zu 500 Euro pro Qualifizierungsmaßnahme gefördert. Die Kosten für Schwimmlehrerassistent*innen und Schwimmlehrer*innen wären damit komplett abgedeckt und für Trainer um rd. 42% reduziert.
Dies gilt für alle Ausbildungen (keine Fortbildungen) die im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 stattfinden bzw. stattgefunden haben.
Antragberechtigt sind die Vereine. Dies gilt auch, wenn das einzelne Mitglied die Qualifizierungsmaßnahme selbst bezahlt hat. Der Verein ist in diesem Fall verpflichtet, die erhaltene Zuwendung weiterzugeben. Hierzu bedarf es keines formellen Verfahrens.
Die Antragsstellung erfolgt mittels des hier zu findenden Antragsvordrucks, der ausgefüllt, vorzugsweise per Mail an uebungsarbeit@lsb.nrw , beim Landessportbund einzureichen ist.
Die Antragsfrist endet zwar erst am 10. Dezember, da die Mittel aber begrenzt sind, sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden.
30 Mio. € für die Digitalisierung
Computer, Monitore, Laptops, Videokonferenzsystem. All das wird von Vereinen benötigt, ist aber oft veraltet oder aus den Haushaltsmitteln nicht zu stemmen. Genau hier setzt ein aktuelles Förderprogramm des Landes NRW zur Förderung des Breitensports über 30 Mio. € an, mit dem Sportvereine Anschaffungen im Bereich Digitalisierung voll finanziert bekommen können. Die Förderung steht dem organisierten Sport nur im Jahr 2023 zur Verfügung.
Neben der Anschaffung von z.B. Laptops und Videokonferenzsystemen ist auch die Finanzierung von digitaler Steuerungstechnik für Schwimmbäder, Sporthallen und Vereinsgebäuden möglich.
Da es sich hier um über die EU bereit gestellte Mittel handelt, ist schnelles und koordiniertes Handeln nötig.
Die Antragstellung der Vereine erfolgt beim zuständigen Stadt- oder Kreissportbund und ist seit dem 26.01.2023 möglich. Antragsunterlagen finden sich der Webseite des Landessportbundes
Zeit für die Antragstellung ist bis spätestens zum 10.03.2023. Die Bewilligung (Weiterleitungsvertrag) durch Stadt- oder Kreissportbund erfolgt bis zum 10.07.2023. Beendet sein muss die Investition bis zum 15.09.2023. Zu diesem Zeitpunkt muss auch der Verwendungsnachweis des Vereins beim Stadt- oder Kreissportbund eingegangen sein. Danach erfolgt die Auszahlung an den Verein. Der Eigenanteil erstreckt sich also maximal auf die ggfs. nötigen Kosten der Vorfinanzierung.
Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen hat das Land NRW dies für die Vereine relativ einfach gestaltet. Auch wenn die Möglichkeit der Antragstellung erst am 26.01. beginnt, könnt bzw. solltet ihr jetzt schon in die Überlegungen/Planungen einsteigen.
Der LSB hat alle relevanten Infos sowie ein Anfrageformular zum Förderprogrammauf seiner Homepage bereitgestellt.
55,2 Mio. € zur Abfederung der Energiekosten
Das Land NRW will Sportvereinen und anderen gemeinnützigen Sportorganisationen helfen, die derzeitigen Mehrkosten für Energie aufzufangen, die durch Nutzung der Sportinfrastrukturen entstehen. Dafür stellt das Land insgesamt 55,2 Millionen Euro bereit.
Finanziert wird die Hilfe aus Mitteln des Sondervermögens zur „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine“. Ab sofort steht ein Muster des Antrags zur Ansicht bereit, damit Vereine sich bereits über die benötigten Angaben einen Überblick verschaffen und die Informationen und Unterlagen vorab zusammenstellen können.
Die offizielle Antragsfrist beginnt voraussichtlich am 01.03.2023. Förderanträge können nur über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden
"ReStart" - 25 Mio. € für die Vereinsarbeit
Auf Bundesebene eröffnet sich aktuell eine Fördermöglichkeit für Sportvereine. Mit 25 Mio. € unterstützt das Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 die Vereinsarbeit. Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden, Trainer*innen und Schiedsrichter*innen auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen.
Die zweite Säule dieses Programms richtet sich explizit an Sportvereine. Unter dem Motto „Sporttage sind Feiertage“ können 4.000 Vereine jeweils 1.000 € für Veranstaltungen, Kooperationen, öffentlichkeitswirksame Aktionen, Angebotsentwicklung im Verein oder themenspezifische Projekte erhalten, um öffentlichkeitswirksam neue Mitglieder zu akquirieren oder zurückzugewinnen.
Die anfallenden Sachkosten, die im Rahmen der Umsetzung einen finanziellen Mehraufwand für den Verein darstellen, können in Höhe von 1.000 Euro, nach vorheriger Antragsstellung und Bewilligung durch den DOSB, erstattet werden. Vorzeitig getätigte Ausgaben können nicht berücksichtigt werden.
Es werden 4000 Anträge durch den DOSB bewilligt. Daher gilt: schnell und kreativ sein lohnt sich. Die Antragsfrist läuft seit dem 26.01.2023!
Weitere Informationen und Beantragung: https://www.dosb.de/restart
Ebenfalls über das Restart-Programm gefördert werden Sportvereinschecks, die von Einzelpersonen als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft oder Kursgebühr in Höhe von 40 € in Sportvereinen eingelöst werden können. Mit den Sportvereinsschecks sollen sportinteressierte Menschen für den Sport zurückgewonnen und Bewegungs-Muffel für mehr Bewegung neu begeistert werden.
Die Personen haben vier Wochen Zeit, ihren Sportvereinsscheck als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft oder Kursgebühr in einem NRW-Sportverein ihrer Wahl einzulösen. Das Downloadportal ist hierfür im Zeitraum vom 24. Januar 2023 bis zum 31. August 2023 geöffnet.
Die Sportvereine bekommen die Sportvereinsschecks von den Personen ausgedruckt oder digital ausgehändigt. Der Verein kann diesen innerhalb von zehn Wochen ab Ausstellungsdatum beim DOSB über die Internetplattform einreichen.
Macht euch dieses Angebot zu nutzen, um neuen Mitglieder zu gewinnen oder alte zurückzuholen. Um öffentlichkeitswirksam in eurer Region darüber berichten zu können gibt es fertige Werbemittel, Layoutvorlagen und einen Bilderpool in einer entsprechenden Toolbox des DOSB.