Ehrenamt schützen, Zukunft sichern: Die Hintergründe im Überblick
Zeit für ein zukunftsfähiges Fundament
Schwimmsport macht Spaß und stiftet Gemeinschaft – doch das Drumherum ist in den vergangenen Jahren spürbar komplexer geworden. Ob an der Beckenkante im Verein oder am Schreibtisch in der Geschäftsstelle: Die Anforderungen an Organisation, Bürokratie und Rechtssicherheit wachsen stetig. Genau hier liegt der Ursprung unserer Strukturreform.
Vielleicht findet ihr euch in dieser Szene wieder: Eigentlich wollt ihr Kindern das Schwimmen beibringen, Trainingszeiten absichern und Sportlerinnen und Sportler anfeuern. Stattdessen verbringt ihr Abende über Formularen, kämpft mit Schließzeiten sanierungsbedürftiger Bäder und fragt euch im Paragrafendschungel zwischen Datenschutz, Safe SPort Code und Vereinsrecht: „Wollte ich nicht einfach nur Training geben, statt Jura zu studieren?“
Auch für uns als Verband spitzt sich die Lage zu: Die öffentliche Hand kürzt Budgets, die Anforderungen an Prävention, Jugendschutz und Leistungssport steigen, und ihr als Mitgliedsvereine braucht zu Recht schnelle, professionelle Unterstützung. Mit den traditionellen Strukturen vergangener Jahrzehnte lässt sich dieser Spagat kaum noch bewältigen.
Zwischen Bädernot, Paragrafen und Erwartungen
Vielleicht findet ihr euch in dieser Szene wieder: Eigentlich wollt ihr Kindern das Schwimmen beibringen, Trainingszeiten absichern und Sportlerinnen und Sportler anfeuern. Stattdessen verbringt ihr Abende über Formularen, kämpft mit Schließzeiten sanierungsbedürftiger Bäder und fragt euch im Paragrafendschungel zwischen Datenschutz, Safe SPort Code und Vereinsrecht: „Wollte ich nicht einfach nur Training geben, statt Jura zu studieren?“
Auch für uns als Verband spitzt sich die Lage zu: Die öffentliche Hand kürzt Budgets, die Anforderungen an Prävention, Jugendschutz und Leistungssport steigen, und ihr als Mitgliedsvereine braucht zu Recht schnelle, professionelle Unterstützung. Mit den traditionellen Strukturen vergangener Jahrzehnte lässt sich dieser Spagat kaum noch bewältigen.
Ein Verband unserer Größenordnung bewegt heute Themen und Budgets wie ein mittelständisches Unternehmen: Arbeitsrecht, Zuwendungs- und Vergaberecht, Liegenschaften, Digitalisierung und Steuerfragen fordern tägliche Entscheidungen.
Bislang lag die volle persönliche Haftung und operative Letztverantwortung nach § 26 BGB weitgehend bei ehrenamtlichen Vorständen. Das ist weder zeitgemäß noch zumutbar: Wer sich im Ehrenamt engagiert, soll Sportpolitik gestalten, Visionen einbringen und die Vereine vertreten – nicht das operative Tagesgeschäft mit all seinen Haftungsrisiken schultern müssen.
Ehrenamt am Limit: Verantwortung braucht zeitgemäße Rollen
Ein Verband unserer Größenordnung bewegt heute Themen und Budgets wie ein mittelständisches Unternehmen: Arbeitsrecht, Zuwendungs- und Vergaberecht, Liegenschaften, Digitalisierung und Steuerfragen fordern tägliche Entscheidungen.
Bislang lag die volle persönliche Haftung und operative Letztverantwortung nach § 26 BGB weitgehend bei ehrenamtlichen Vorständen. Das ist weder zeitgemäß noch zumutbar: Wer sich im Ehrenamt engagiert, soll Sportpolitik gestalten, Visionen einbringen und die Vereine vertreten – nicht das operative Tagesgeschäft mit all seinen Haftungsrisiken schultern müssen.
Unser Ziel: Entlasten, professionalisieren, beteiligen
Die angedachte Reform trennt daher zwei Ebenen klar voneinander:
- Hauptamtliche operative Führung: Ein hauptamtlicher Vorstand leitet die laufenden Geschäfte, steuert die Verwaltung und übernimmt die arbeits- und haftungsrechtliche Verantwortung im Alltag.
- Starkes Ehrenamt als Aufsicht und Impulsgeber: Ein gewählter Aufsichtsrat setzt den Rahmen, kontrolliert den Vorstand und vertritt die sportpolitischen Interessen – flankiert von lebendigen Konferenzen, in denen ihr als Vereine mitbestimmt.
Kurz gesagt: Wir schaffen Strukturen, die unser Ehrenamt schützen, die Verwaltung schlagkräftig machen und sicherstellen, dass eure Verbandsbeiträge zielgerichtet an der Beckenkante ankommen.
Wie diese Aufgabenteilung in der neuen Satzung konkret geregelt ist, könnt ihr
im interaktiven Satzungsmodell
Schritt für Schritt selbst erkunden.
Antworten auf die wichtigsten Praxisfragen findet ihr direkt unten im FAQ-Bereich.
FAQ zur Führungs- und Strukturreform
Die Anforderungen an die Organisation, die rechtliche Absicherung und die tägliche Führung von Sportverbänden haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Mit der Neuausrichtung trennen wir die strategische Aufsicht klar vom operativen Tagesgeschäft. Damit entlasten wir das Ehrenamt gezielt von zeitraubender Verwaltungsarbeit und persönlichen Haftungsrisiken, professionalisieren die hauptamtliche Verbandsführung und stärken zugleich eure Mitbestimmungs- und Kontrollrechte als Mitgliedsvereine. All dies bedarf einer konkreten Festlegung in unserer Satzung.
Ergänzend haben wir kleinere Verweisfehler sowie Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung vorgenommen.
Anstelle des bisherigen geschäftsführenden Präsidiums setzt die neue Satzung auf eine moderne Doppelspitze aus Aufsichtsrat und Vorstand:
- Der hauptamtliche Vorstand (§ 20): Bis zu drei hauptberufliche Vorstandsmitglieder leiten die Geschäftsstelle, führen die laufenden Verbandsgeschäfte eigenverantwortlich und setzen die Verbandsstrategie um.
- Der ehrenamtliche Aufsichtsrat (§ 19): Bis zu fünf vom Verbandstag für vier Jahre gewählte Personen überwachen die Vorstandsarbeit, geben wichtige Großgeschäfte frei und bestimmen die strategischen Leitlinien.
Eure Interessen bleiben dabei gewahrt: Der Aufsichtsrat wird direkt von euch auf dem Verbandstag gewählt und vertritt eure Mitgliedsvereine gegenüber dem Vorstand.
Die Staffelung eurer Stimmen basiert weiterhin auf eurer Mitgliederstärke (eine Stimme je angefangene 200 Mitglieder), wird künftig jedoch auf maximal 25 Stimmen pro Verein gedeckelt (§ 13 Abs. 10).
Wesentliche Änderungen betreffen die Vertretung (§ 9 Abs. 4):
- Die Bündelung von Vollmachten verschiedener Mitgliedsvereine auf eine einzelne Person ist nicht möglich. Eine vertretende Person darf ausschließlich einen einzigen Verein vertreten.
- Die frühere pauschale Übertragung eurer Stimmen auf andere Vereine oder Bezirksvorstände entfällt. So wird sichergestellt, dass das Abstimmungsergebnis unverfälscht die Haltung der jeweils anwesenden Vereine abbildet.
Um eure Beteiligung flexibler und ressourcenschonender zu gestalten, ermöglicht die Satzung moderne Versammlungsformen:
- Hybride und virtuelle Verbandstage (§ 15): Bei Bedarf können Verbandstage online oder als Kombination aus Präsenz und Online-Teilnahme stattfinden.
- Beschlussfassung im Umlaufverfahren (§ 16): Dringende Entscheidungen zwischen den Verbandstagen können künftig auf digitalem oder schriftlichem Weg per Umlaufbeschluss getroffen werden (ausgenommen Wahlen und Satzungsänderungen), ohne dass ihr Anreisezeiten aufwenden müsst.
Zwischen zwei ordentlichen Verbandstagen findet künftig mindestens eine Mitgliederkonferenz statt (§ 17). Sie dient dem intensiven Informationsaustausch zwischen euch und der Verbandsspitze und kann – außerhalb von Wahlen, Satzungsänderungen oder Bezirksreformen – verbindliche Beschlüsse fassen. Damit stellen wir sicher, dass ihr nicht nur alle vier Jahre, sondern kontinuierlich in verbandspolitische Weichenstellungen einbezogen werdet.
Der feste Verbands-Grundbeitrag eurer Vereine wird ab dem Inkrafttreten jährlich zum 1. Januar moderat um 2,5 % dynamisiert (§ 10 Abs. 6).
Diese planbare Anpassung federt die laufende Inflation sowie steigende Betriebskosten verlässlich ab. Sie verhindert, dass nach vielen Nullrunden plötzlich sprunghafte, hohe Beitragserhöhungen beschlossen werden müssen, und bietet euren Vereinen eine berechenbare Kalkulationsgrundlage. Reine Pro-Kopf-Beitragsänderungen, die auf Erhöhungen des LSB NRW oder des DSV beruhen, werden weiterhin separat behandelt (§ 10 Abs. 5).
Ja, der Verband öffnet sich für neue Zielgruppen (§ 7):
- Neben Sportvereinen und Mehrspartenabteilungen können sich natürliche Personen als Einzelmitglieder sowie Stiftungen oder Partnerunternehmen als außerordentliche Mitglieder einbringen.
- Einzelmitglieder erhalten Rede-, Antrags- und Informationsrechte auf dem Verbandstag, verfügen jedoch über kein Stimmrecht (§ 7 Abs. 3, § 9 Abs. 1). Das volle Stimm- und Gestaltungsrecht bleibt weiterhin exklusiv in den Händen eurer Vereine.
Der Schutz von Sportlerinnen und Sportlern sowie Transparenz im Verbandshandeln erhalten einen verbindlichen Rahmen:
- S3Standard (§ 3): Das Konzept „Sicherer Schwimmsport“ ist als Anlage unmittelbarer Bestandteil der Satzung und formuliert klare Vorgaben zur Gewaltprävention und Intervention. Bereits bestehende, gleichwertige Schutzkonzepte eurer Vereine werden selbstverständlich anerkannt.
- Gute Verbandsführung & Ethik-Code (§ 4): Der Verbandstag wählt eine unabhängige beauftragte Person, die auf die Einhaltung unseres Ethik-Codes achtet und als Ansprechstelle für ethische Fragestellungen und Integrität dient.
Die Schwimmbezirke bleiben das fundamentale Bindeglied zwischen Verband und regionaler Vereinsebene (§ 6). Eure Mitgliedschaft im zuständigen Bezirk bleibt fest mit eurer Verbandsmitgliedschaft verknüpft. Die Bezirke wirtschaften weiterhin eigenverantwortlich mit ihren Mitteln; für Gelder aus Verbandshaushalten und Förderprogrammen gelten transparente, partnerschaftliche Prüfstandards zur steuerlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Sicherheit aller Beteiligten.
Für maximale Transparenz und Rechtssicherheit werden die laufende Buchführung und der Jahresabschluss durch eine externe Steuerberatung erstellt (§ 25 Abs. 1). Die Überwachung der Finanzen liegt beim gewählten Aufsichtsrat, der unabhängige Fachleute wie Wirtschaftsprüfer einbinden kann (§ 25 Abs. 2–3). Darüber hinaus wählt der Verbandstag weiterhin kassenprüfende Vereine, die die Finanzberichte prüfen und das Ergebnis für eure Entlastungsentscheidung auf dem Verbandstag aufbereiten (§ 12 Abs. 3).
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Einfach eine Mail an auftrieb@schwimmverband.nrw senden. Wir werden versuchen dir zeitnah zu antworten und werden ggfs. die FAQ dann erweitern.
Selbstverständlich können Fragen auch im Rahmen der geplanten Infoveranstaltungen gestellt werden


