Deutschland lernt Schwimmen

Fördermöglichkeiten für Schwimmvereine

Welche Förderung passt zu eurem Vorhaben?

Säule 1: Kooperationsprojekte

Diese Fördersäule richtet sich an Vereine und andere Träger, die gemeinsam mit Partnern zusätzliche Schwimmlern- oder Wassergewöhnungsangebote für Kinder schaffen möchten. Gefördert werden modellhafte Kooperationen, die neue Wege zum Schwimmenlernen ermöglichen und insbesondere Kinder erreichen, die bislang nur eingeschränkt Zugang zu entsprechenden Angeboten haben.

Beispiele für förderfähige Vorhaben:

  • Kooperationen zwischen Schwimmverein und Schule oder OGS
  • Wassergewöhnungsangebote für Kita-Kinder mit Anschluss an Schwimmkurse
  • Angebote für Kinder mit Behinderung oder besonderem Unterstützungsbedarf
  • Projekte zur Überwindung von Zugangsbarrieren, z. B. durch Transport- oder Begleitangebote
  • Neue Kooperationen zur Nutzung zusätzlicher Wasserflächen und Wasserzeiten

Wichtige Voraussetzungen:

  • Mindestens zwei voneinander unabhängige Kooperationspartner
  • Neues oder zusätzliches Angebot mit erkennbarem Modellcharakter
  • Nachvollziehbare Projektbeschreibung und Finanzierungsplan
  • Sicherstellung von Wasserzeiten und Zugang zur Zielgruppe

Antragsberechtigt sind unter anderem:

  • Schwimmvereine
  • DLRG-Gliederungen
  • Sportvereine und Sportverbände
  • Stadt-, Kreis- und Landessportbünde
  • freie Träger von Schulen, Ganztagsangeboten oder Kindertageseinrichtungen
  • gemeinnützige Träger und Fördervereine

Förderumfang:

  • Mindestfördersumme: 5.000 Euro
  • Keine festgelegte Höchstfördersumme
  • Gefördert werden u. a. Personal- und Honorarkosten, Wasserzeiten, Transportkosten, Sachkosten sowie projektbezogene Koordinationskosten.

Säule 2: Schwimmlotsen

Die Fördersäule „Schwimmlotsen“ unterstützt den Aufbau regionaler Koordinationsstrukturen. Ziel ist es, relevante Akteure zusammenzubringen, Ressourcen zu erschließen und zusätzliche Schwimmlernangebote vor Ort zu ermöglichen. Die Förderung richtet sich nicht auf die Durchführung von Schwimmkursen, sondern auf die Koordination und Vernetzung.

Aufgaben von Schwimmlotsen können sein:

  • regionale Bedarfe und Ressourcen erfassen
  • freie Wasserzeiten und Personalpotenziale identifizieren
  • Vereine, Schulen, Kitas, Bäder und weitere Akteure vernetzen
  • Kooperationen initiieren und begleiten
  • über Fördermöglichkeiten informieren
  • die Entwicklung neuer Projekte unterstützen

Für wen ist die Förderung interessant?

Insbesondere für:

  • (größere) Vereine
  • Stadt- und Kreissportbünde
  • Verbände
  • gemeinnützige Träger
  • Organisationen mit regionaler Steuerungs- und Vernetzungsfunktion

Die Fördersäule richtet sich an Organisationen, die eine regionale Koordinierungsfunktion übernehmen und eine Schwimmlotsenfunktion personell und organisatorisch verankern können. Antragsberechtigt sind unter anderem Schwimmvereine, Sportverbände, Sportbünde sowie weitere gemeinnützige Träger.

Besonderheit:

Bundesweit sollen bis zu 15 Modellregionen gefördert werden. Die Förderung ist auf einen Einsatz von mindestens 18 Monaten und höchstens 36 Monaten ausgelegt.


Aktueller Förderaufruf 2026/27

wichtige Termine

Die für die Antragstellung verbindlichen Formulare und Anlagen werden zeitnah bereitgestellt.

Säule 1 Säule 2
Veröffentlichung 04.11.2026 04.11.2026
Antragsfrist 31.01.2027 31.01.2027
Projektbeginn nach Bewilligung voraussichtlich Q2 2027 nach Bewilligung voraussichtlich Q2 2027
Projektende spätestens 31.12.2029 spätestens 31.12.2029

So stellt ihr einen Antrag

✅ Passende Fördersäule ausgewählt
✅ Fördergrundsätze gelesen
✅ Erforderliche Projektpartner eingebunden (Säule 1)
✅ Verbindliche Antragsformulare verwendet
✅ Antrag vollständig als PDF erstellt
✅ Einreichung bis 31.01.2027 an dls@dsv.de vorbereitet
✅ Projektstart erst nach Bewilligung eingeplant


Gut zu wissen

Können beide Fördersäulen kombiniert werden?

Jein. Eine Förderung aus Säule 1 und Säule 2 ist grundsätzlich unabhängig voneinander möglich. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen inhaltlich und finanziell klar voneinander abgegrenzt sind und keine Ausgaben doppelt gefördert werden.


Welche Projekte haben besonders gute Chancen?

Aus den Fördergrundsätzen ergibt sich, dass insbesondere Vorhaben interessant sind, die:

  • zusätzliche Angebotskapazitäten schaffen,
  • neue Kooperationen aufbauen,
  • bisher schwer erreichbare Kinder ansprechen,
  • soziale, räumliche oder individuelle Zugangsbarrieren abbauen,
  • Erkenntnisse liefern, die auf andere Regionen übertragbar sind.

Förderfähig sind insbesondere Vorhaben, die zusätzliche Angebotskapazitäten schaffen, Zugangsbarrieren abbauen, neue Kooperationen entwickeln oder modellhafte Lösungsansätze erproben.

Kontakt

Geschäftsstelle

Schwimmverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg (Wedau)

T: 0203/393 668 0
F: 0203/393 668 10
E: info@schwimmverband.nrw

Öffnungszeiten

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