NRW kann schwimmen

Der Gang ins Schwimmbad, schwimmen im Badesee oder im Meer klingt eigentlich selbstverständlich, ist es für viele Kinder aber nicht. Mehr als ein Drittel der Kinder können am Ende der Grundschulzeit nicht schwimmen. Deswegen haben der Schwimmverband NRW gemeinsam mit dem Ministerium für Schule und Bildung, der DLRG Westfalen und Nordrhein und dem DRK im Jahr 2008 das Landesprogramm „NRW kann schwimmen“ auf den Weg gebracht.

 

Das gemeinsame Ziel:

Alle Grundschulkinder müssen schwimmen lernen!

 

Der Gedanke

  • Mitgliedsvereine des Schwimmverbandes NRW bieten grundsätzlich in den Oster-, Sommer-, oder Herbstferien Schwimmkurse an (Abweichungen von der Ferienzeit sind nach Absprache möglich).
  • Die Kurse sollen für Schulkinder der Klassen 1 bis 6 angeboten werden, die noch nicht bzw. nicht sicher schwimmen.
  • Die Kurse finden in der Regel an 10 Tagen mit einer Lerneinheit à 45 Minuten statt.
  • Pro Kurs dürfen 8-12 Schüler*innen teilnehmen.
  • Die Eigenleistung der Teilnehmer*innen (Kursgebühr) beträgt max. 10,- Euro.

Die Vorteile

  • Die Chance, neue Mitglieder zu gewinnen.
  • Einen Beitrag zu leisten, dass Kinder mehr Wassersicherheit und Spaß im Element Wasser bekommen.
  • Zuschuss in Höhe von 450,- Euro pro Kurs
  • Auch die Bezuschussung von Schwimmkursen für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren sind ab 2024 in begründeten Einzelfällen möglich.

Der Ablauf

  • Merkblatt, Bewerbungsbogen und -fristen gut durchlesen und ausfüllen.
  • Fristgerecht den Bewerbungsbogen per E-Mail an die Landesstelle für den Schulsport senden.
  • Vereine erhalten eine Benachrichtigung von den Ausschüssen des Schulsports (Afs) und der Landesstelle für den Schulsport, ob die Kurse genehmigt sind.
  • Schulen geben den zuständigen Afs eine Rückmeldung über die Anzahl der teilnehmenden Schüler*innen.
  • Die Kurse können starten.
  • Kurserhebungsbogen nach Beendigung des Kurses ausfüllen und an die Landesstelle für den Schulsport per E-Mail senden.